Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Mündliche Anfrage: Wie wird die UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen umgesetzt?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Mundlos (CDU) geantwortet.

Die Abgeordnete Heidemarie Mundlos (CDU) hatte gefragt:

Am 1. Januar 2008 ist das Niedersächsische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Etwas mehr als ein Jahr später, am 26. März 2009, ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) in Deutschland in Kraft getreten.

Zentraler Gedanke des Übereinkommens ist das Prinzip der Inklusion. Es prägt den allgemeinen Grundsatz der vollen und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft und der Einbeziehung in die Gesellschaft: „Menschen mit Behinderungen gehören nicht an den Rand der Gesellschaft, sondern in ihre Mitte. Wir alle wissen und stehen auch dazu, dass Menschen im Alter nicht auf Lebensqualität verzichten wollen und sollen. Jeder von uns wünscht sich, so lange wie möglich zu Hause bleiben zu können und sein Leben selbstständig und eigenverantwortlich gestalten zu können und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.“

Dieser zentrale Gedanke der Inklusion wird zurzeit fast überwiegend aus der Sicht von Bildung und Schule diskutiert. Viele ältere Menschen fühlen sich bei dieser Diskussion nicht ausreichend berücksichtigt. Denn auch bei altersbedingten Beeinträchtigungen gilt die Forderung nach Teilhabe.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Aktivitäten gibt es in Niedersachsen zurzeit zum Thema UN-Behindertenrechtskon­vention, und welche Aktivitäten sind kurz-, mittel- und langfristig geplant?
  2. Für welche dieser Aktivitäten werden in welcher Höhe Haushaltsmittel in 2015 eingesetzt?
  3. Was wird von den bestehenden sowie geplanten Aktivitäten und Initiativen einschließlich finanzieller Förderung zu welchem Zeitpunkt Auswirkungen auf die Situation in Braunschweig haben?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die in diesem Zusammenhang zu verwirklichende Inklusion haben für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Daher hat sie eine Fachkommission Inklusion ins Leben gerufen, die den Auftrag hat, den von der vorherigen Landesregierung nicht fertig gestellten Aktionsplan des Landes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) grundlegend zu überarbeiten und der Landesregierung Vorschläge zu unterbreiten, wie Inklusion in Niedersachsen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelingen kann.

Die Fachkommission Inklusion folgt dem partizipatorischen Gedanken der UN-BRK und setzt sich paritätisch aus Menschen mit Behinderungen, ihren Interessensvertretungen und weiteren gesellschaftlichen Gruppen zusammen. Sie wird vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen geleitet. Auftaktveranstaltung und Konstituierung der Fachkommission haben am 13.06.2013, in Hannover stattgefunden. Sie hat bislang acht Mal getagt.

Zur Vertiefung ihres Auftrages hat die Fachkommission Inklusion sieben Unterarbeitsgruppen zu den Handlungsfeldern Inklusion und Partizipation, Bildung und Kommunikation, Arbeit, Wohnen, Familie/Gesundheit/Pflege, Freizeit/ Kultur/Sport/Medien und Mobilität gebildet. Die Unterarbeitsgruppen haben in der Kommissionssitzung am 03.12.2014 das Ergebnis ihrer bisherigen Beratungen vorgelegt. Damit ist ein erster Meilenstein in der Arbeit der Fachkommission gesetzt.

Aus den Handlungsempfehlungen der Fachkommission wird in den kommenden Monaten der Aktionsplan des Landes Niedersachsen zur Umsetzung zur UN-BRK entwickelt und abgestimmt. Diesen Prozess wird die Fachkommission weiter begleiten. Der Zeitplan sieht den Abschluss der Arbeiten bis Ende 2015 / Anfang 2016 vor.

Parallel zur Bildung der Fachkommission hat die Landesregierung den Interministeriellen Arbeitskreis „Maßnahmenkataloge für die Umsetzung der Inklusion (IMAK Inklusion)“ eingerichtet. Aufgabe des IMAK ist die Zusammenführung der von den Ministerien erarbeiteten Maßnahmenkataloge für die Umsetzung der Inklusion.

Die Sitzungen des IMAK Inklusion wurden ebenfalls vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen geleitet, um die Schnittstelle zur Fachkommission Inklusion sicherzustellen. Der IMAK hat sich am 25.06.2013 konstituiert und insgesamt neun Mal getagt. Vertreten waren alle Ressorts und die Staatskanzlei.

Die von den Ressorts vorgelegten Kataloge für die Umsetzung der Inklusion in Niedersachsen enthalten eine Vielzahl von Maßnahmevorschlägen, mit denen sich das Kabinett in Kürze befassen wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Aktivitäten der Landesregierung zur Umsetzung der UN-BRK werden in dem Aktionsplan zusammengefasst. Die Arbeiten hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Außerdem wird das Kabinett über die vom IMAK Inklusion erarbeiteten Vorschläge noch zu befinden haben. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen

Zu 2.:

Für die wissenschaftlich-redaktionelle Begleitung der Erstellung des Aktionsplans sieht der Entwurf des Haushaltsplans 2015 entsprechende Mittel vor.

Zu 3.:

Die von der Fachkommission vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sowie die vom IMAK erarbeiteten Maßnahmevorschläge dienen der Verwirklichung der Inklusion in ganz Niedersachsen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln