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Mündliche Anfrage: Städtebau und Wohnen

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hermann Gruppe und Christian Grascha (FDP) geantwortet.

Der Abgeordneten Hermann Gruppe und Christian Grascha (FDP) hatten gefragt:

Im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist eine Abteilung mit Städtebau und Wohnen befasst.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Stellen sind insgesamt mit dem genannten Thema im MS befasst?

2. Welche Personal- und Sachkosten entstehen daraus?

3. Welche technischen und administrativen Aufgaben werden jeweils geleistet?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Die Abteilung „Städtebau und Wohnen“ des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gliedert sich in sechs Referate und ein Verwaltungssekretariat mit insgesamt 68 Dienstposten bzw. Arbeitsplätzen (67,18 Vollzeitäquivalente).

Zu 2.:

Daraus entstehen Personalkosten in Höhe von rd. 4,3 Mio. EUR jährlich.

Der Berechnung der Personalkosten liegt der spezifische Durchschnittssatz des Kapitels 0501 (Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung) in Höhe von 63.110 EUR zugrunde, wie er sich aus den Tabellen des Nds. Finanzministeriums zu den Ausgangwerten für Beschäftigungsvolumen und Budget für die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2014 ergibt.

Die Sachkosten sind mit einem Betrag in Höhe von rd. 538.000 EUR anzusetzen. Sie ergeben sich aus der Sachkostenpauschale für einen normalen durchschnittlichen Büroarbeitsplatz in Höhe von 7.907 EUR, wie sie das Nds. Finanzministerium mit Runderlass vom 13.02.2014 (Nds. MBl. Nr. 8/2014, Seite 172) bekanntgegeben hat.

Zu 3.:

Die Abteilung „Städtebau und Wohnen“ gliedert sich in sechs Referate mit den jeweils nachfolgend aufgeführten Themenblöcken und administrativen Aufgaben.

Zu den Aufgaben des Referates 501 „Recht und Förderung des Städtebaus“ gehört die Aufstellung und Umsetzung des Bund-Länder-Programms der Städtebauförderung sowie die Förderung der Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Außerdem ist das Referat 501 neben den Grundlagen des allgemeinen Städtebaurechts und der Fortentwicklung der in diesem Zusammenhang wichtigsten Rechtsvorschriften auf Bundesebene – Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNBVO) für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich zuständig und übt diesbezüglich auch die Fachaufsicht über die nachgeordneten Behörden aus.

Wesentliche Aufgaben des Referates 502 „Städtebau, Bauleitplanung, Baukultur“

sind die Formulierung und Weiterentwicklung der Stadtentwicklungspolitik sowie die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Quartiers- und Innenstadtentwicklung. Schwerpunkte sind Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Städtebau sowie die Förderung der Baukultur und die Durchführung des Niedersächsischen Staatspreises für Architektur.

Bezüglich des Bauplanungsrechts wird die Fachaufsicht über die Ämter für regionale Landesentwicklung, die Landkreise und die unteren Bauaufsichtsbehörden ausgeübt.

Eine weitere Aufgabe ist die Ausbildung der Referendare in den Fachrichtungen Städtebau und Stadtbauwesen.

-Ein Schwerpunkt des Referates 503 „ Bauordnungsrecht, Bauprodukte, Baunormen“ ist das Bauordnungsrecht für Niedersachsen (Fachaufsicht, Eingaben, Gesetzgebungsverfahren), d.h. die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sowie einige Verordnungen auf der Grundlage der NBauO. Weitere Aufgabengebiete sind technische Baubestimmungen wie z.B. DIN-Normen und die Marktüberwachung für Bauprodukte.

Die wesentlichen Aufgaben des Referates 504 „Wohnraumförderung“ sind

- die Entwicklung von Förderkonzepten und Förderrichtlinien,

- die Planung und Durchführung der Wohnraumförderprogramme des Landes einschließlich der Finanzierung im Wohnraumförderfonds auf der Grundlage des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes,

- Grundsatzangelegenheiten der Wohnraumförderung in den Bereichen Mietwohnungsbau, Senioren und barrierefreies Wohnen, energetische Wohngebäudesanierung und Wohneigentumsförderung,

- die Planung und Durchführung des EFRE-Förderprogramms zur energetischen Wohngebäudesanierung in benachteiligten Gebieten,

- die Fachaufsicht im Bereich Wohnungswesen über die NBank und über die kommunalen Wohnraumförderstellen sowie

- die Aufgaben der Koordinierungsstelle zur NBank.

Weiterhin obliegt dem Referat für das Aufgabengebiet der Wohnraumförderung die Bearbeitung und Koordinierung von Bürgschafts-

angelegenheiten sowie von Förderstatistiken und Leistungsbilanzen.

Dem Referat 505 „ Bauaufsicht, Bautechnik, Bauökologie“ obliegt insbesondere die technische Regelsetzung auf den Gebieten der Gebäude- und Versorgungstechnik, des Brandschutzes, der Bauökologie und der Wohnungsbautechnik sowie der Vollzug des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. Das Referat übt die Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes für die vorgenannten Bereiche aus. Außerdem ist das Referat für die Anerkennung von bauordnungsrechtlich anzuerkennenden Sachverständigen zuständig.

Die Aufgaben des Referates 506 „Soziales Wohnungsrecht, Wohngeld, Koordinierungs- und Querschnittsaufgaben“ umfassen insbesondere die Grundsatzangelegenheiten der Abteilung, des Wohnungsmarktes, der Wohnungswirtschaft und der Bauwirtschaft. Hierzu gehören u.a. die Konzertierte Aktion Bauen und Wohnen, die Wohnungsmarktbeobachtung des Landes, der Wohnungspolitische Kongress sowie die Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachsen. Darüber hinaus ist das Referat 506 zuständig für die Grundsatzangelegenheiten des sozialen Wohnungswesens und –rechts sowie des sozialen Mietrechts und für die Grundsatzangelegenheiten des Wohngeldrechts. Diese umfassen auch die Fachaufsicht über die Wohnraumförderstellen und die NBank in Bezug auf den Bestand von Sozialwohnungen und über die Wohngeldbehörden des Landes.

Aufgaben technischer Art werden in der Abteilung „Städtebau und Wohnen“ nicht wahrgenommen.

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