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Mündliche Anfrage: Salafismus in Niedersachsen bekämpfen – Was macht die Landesregierung?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marco Brunotte, Uwe Schwarz, Dr. Thela Wernstedt, Immacolata Glosemeyer, Holger Ansmann und Christos Pantazis (SDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Marco Brunotte, Uwe Schwarz, Dr. Thela Wernstedt, Immacolata Glosemeyer, Holger Ansmann und Christos Pantazis (SPD) hatten gefragt:

Die aktuellen Entwicklungen in Syrien und im Irak mit ihren Ausprägungen in Niedersachsen werden von vielen Menschen mit großer Sorge betrachtet. Die Terrororganisationen „Islamischer Staat“ stellt die Grundsätze unserer Demokratie infrage und hat diese zum Gegner erklärt.

Gleichzeitig ist auch Niedersachsen zum Rekrutierungsgebiet der Salafisten geworden: Aktuell kämpfen bis zu 15 Menschen aus Niedersachsen aufseiten des IS. Vereine wie der „Schlüssel zum Paradies“ werben in unseren Innenstädten für die Ziele der Salafisten.

Derzeit wird laut Medienberichten ein Konzept für die Antiradikalisierungsstelle vom Sozialministerium gemeinsam mit den muslimischen Verbänden erarbeitet. Die Beratungsstelle soll den Angaben zufolge bis zum Jahr 2015 eingerichtet sein, um eine Radikalisierung von jungen Menschen zu verhindern, besorgten Familienangehörigen kompetent zu helfen und Ausstiegshilfe zu leisten. Dafür sollen in den Haushalt für das Jahr 2015 500 000 Euro eingeplant werden.

Zusammen mit Maßnahmen der Sicherheitsbehörden soll diese zivilgesellschaftliche Arbeitsstelle gegen Islamismus und Salafismus in Niedersachsen ein wichtiger Baustein für ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung von Radikalisierungen sein. Ein besonderer Fokus wird in der Prävention auf radikalisierten Konvertiten und Salafisten liegen, die sich oftmals nicht in den Einrichtungen der muslimischen Verbände bewegen.

Das Betätigungsverbot der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ durch den Bundesinnenminister ist in der öffentlichen Berichterstattung als ein wichtiger Schritt interpretiert worden. Expertinnen und Experten betonen jedoch die Notwendigkeit, sich für ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung von Salafismus auch mit den Ursachen für die Radikalisierung junger Menschen zu befassen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Konzepte hat sie beim Regierungswechsel im Jahr 2013 zum Umgang mit Salafisten vorgefunden?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Aktivitäten von Salafisten und die Bedrohungslagen durch Salafisten in Niedersachsen ein?

3. Mit welchen Maßnahmen, über die Beratungsstelle hinaus, reagiert die Landesregierung auf das Thema Salafismus?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

In der Pressekonferenz zur Vorstellung des Niedersächsischen Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2012 am 23.04.2013 hat Innenminister Boris Pistorius verkündet, dass das Niedersächsische Innenministerium das im Jahr 2012 von der ehemaligen Niedersächsischen Landesregierung vorgestellte „Handlungskonzept zur Antiradikalisierung und Prävention im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus“, das unter Federführung des Verfassungsschutzes konzipiert wurde, einstellen wird. Als Grund für die Einstellung des Programms nannte er das verloren gegangene Vertrauen der Muslime in den Verfassungsschutz insbesondere nach Aufdeckung der Morde des sog. Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU). In Niedersachsen habe es zudem Verwerfungen zwischen der ehemaligen Landesregierung und den muslimischen Verbänden im Zusammenhang mit dem Antiradikalisierungskonzept gegeben. Nicht zuletzt erfolgte die Einbindung der Muslime zu spät, so dass sie an der Ausgestaltung des Konzeptes nicht mehr inhaltlich mitwirken konnten. Die in den Medien häufig als „Checkliste“ bezeichnete Radikalisierungsbroschüre wird ebenfalls nicht mehr verbreitet. Durch diese Broschüre ist der Eindruck entstanden, dass Muslime unter Generalverdacht gestellt werden sollten.

Mit der Einstellung des Handlungsprogramms soll u. a. das Vertrauen der niedersächsischen Bevölkerung mit muslimischem Glauben in den Verfassungsschutz zurück gewonnen werden.

Als einen ersten Schritt hat am 16. April 2013 in Anwesenheit der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe ein Treffen des Verfassungsschutzes mit islamischen Verbänden und Vertreterinnen und Vertretern von türkischsprachigen Medien stattgefunden. Dieses Treffen wurde am 15.07.2014 unter Einbeziehung zahlreicher Migrantenverbände fortgesetzt.

Im Anschluss an das Treffen wurde geprüft, inwieweit einzelne Maßnahmen des Handlungskonzeptes zur Prävention im Bereich des islamistischen Extremismus künftig fortgeführt werden soll. In diese Überlegungen sind insbesondere auch die Erfahrungen aus bisher schon praktizierten Maßnahmen im Bereich der Polizei eingeflossen. Das Ergebnis dieser Überlegungen waren schließlich die Kabinettsbeschlüsse vom 10.12.2013, mit denen die Landesregierung ihren Weg der Prävention im Bereich der islamistischen Radikalisierung von jungen Menschen festgelegt hat. Dabei wurde u. a. beschlossen, eine zivilgesellschaftliche Arbeitsstelle einzurichten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wurde beauftragt, gemeinsam mit islamischen Verbänden ein Projekt zur Konzeption und Einrichtung einer solchen Beratungsstelle zu entwickeln.

Das im damaligen Handlungskonzept enthaltene Aussteigerprogramm wurde vom Verfassungsschutz nicht fortgeführt, weil dieser dafür nicht die geeignete Einrichtung ist.

Der Verfassungsschutz konzentriert sich auf seine Kernkompetenzen, die Analyse extremistischer Bestrebungen und die Information über dessen Arbeitsergebnisse.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Polizei trifft ihre Maßnahmen seit mehreren Jahren auf Basis des „Maßnahmenkonzeptes zur Intensivierung der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus in Niedersachsen“ (Erl. d. MI vom 01.11.2002, Az. 23.20 - 12315/1, VS‑NfD) einschließlich seiner Fortschreibung aus dem Jahr 2004.

Zur Bekämpfung des Islamismus und Salafismus hat die Landesregierung beim Regierungswechsel im Jahr 2013 darüber hinaus das von der Vorgängerregierung erarbeitete „Handlungskonzept zur Antiradikalisierung und Prävention im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus in Niedersachsen“ mit einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen vorgefunden. So standen die geplanten Präventionspartnerschaften der Sicherheitsbehörden mit zahlreichen Einrichtungen im Vordergrund des damaligen Handlungskonzeptes.

Dieses Konzept enthielt u.a. die folgenden Module (mit kurzer Beschreibung).

  1. Präventionspartnerschaften der Sicherheitsbehörden mit muslimischen Institutionen

Nach Zielsetzung des Handlungskonzeptes sollte die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit muslimischen Institutionen weiter intensiviert werden, um Radikalisierungstendenzen möglichst früh zu erkennen. Die niedersächsische Polizei hat schon seit einigen Jahren vielfältige Kontakte zu islamischen Einrichtungen geknüpft. Aufbauend auf den hier gesammelten Erfahrungen und Kontakten sollten nun gemeinsam institutionalisierte Präventionspartnerschaften auf lokaler sowie auf Landesebene entwickelt werden. Darüber hinaus war eine Einbeziehung des Verfassungsschutzes in den Dialog verabredet worden. Der Gesprächskreis soll zudem zu einem Gremium ausgebaut werden, welches sich vorrangig mit strategischer Zielsetzung für den gemeinsamen Dialog zwischen niedersächsischen Sicherheitsbehörden und den islamischen Organisationen befasst. Dabei war es ein Ziel, das gegenseitige Vertrauen weiter auszubauen und ein gemeinsames Verständnis von Prävention zu entwickeln. Der Gesprächskreis wird deshalb zukünftig auch dazu genutzt, das weitere Vorgehen in Angelegenheiten der islamistischen Prävention im Sinne des Handlungskonzepts mit den islamischen Verbänden zu erörtern.

Auf lokaler Ebene war vorgesehen, die vertrauensbildenden Maßnahmen der polizeilichen Prävention zukünftig auch auf extremistische Moscheevereine, soweit sie keinen Bezug zu salafistischen oder jihadistischen Strukturen aufweisen, sowie auf muslimische Organisationen, deren Schwerpunkte nicht im religiösen Bereich liegen, auszuweiten.

Die Kooperationsgespräche durch Mitarbeiter des polizeilichen Staatsschutzes sollten zudem grundsätzlich auf nicht gemäßigte bzw. als extremistisch eingestufte Moscheevereine konzentriert werden.

Der polizeiliche Dialog mit islamischen Einrichtungen insbesondere auf lokaler Ebene wird auch heute noch umgesetzt, weil er bereits vor dem Handlungskonzept bestand und sich bewährt hat. Es konnte auf Seiten der Polizei ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden, das Radikalisierungstendenzen entgegenwirken kann.

Zu einer Umsetzung der Präventionspartnerschaft im Sinne des „Antiradikalisierungskonzeptes“ ist es jedoch aufgrund des verloren gegangenen Vertrauens der islamischen Verbände und Organisationen nie gekommen.

  1. Präventionspartnerschaften der Sicherheitsbehörden mit anderen Behörden und öffentlichen Einrichtungen

Nach Zielsetzung des Handlungskonzeptes sollte das komplette Spektrum potenzieller Präventionspartner im Bereich der öffentlichen Einrichtungen, die im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Anzeichen einer islamistischen Radikalisierung erkennen könnten oder im Einzelfall bereits mit deren Erscheinungsformen konfrontiert sind, eingebunden werden. Das Handlungskonzept zielte darauf ab, zwischen den Sicherheitsbehörden und diesen Präventionspartnern ein Netzwerk fester Ansprechpartner aufzubauen. Es wurden daher Maßnahmen erarbeitet, welche nicht nur die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit der Justiz (hier insbesondere mit dem Justizvollzug und mit den Staatsanwaltschaften) intensivieren wollte. Auch Schulen, Jugend- und Finanzämter, Ordnungsämter, Ausländerbehörden, Aufnahmeeinrichtungen, mit Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende sowie Sozialverwaltungen der Kommunen sollten Teil des Verbundes werden.

Diese Form der Vernetzung möglicher Ansprechpartner hatte erneut den Fokus auf dem rein sicherheitsbehördlichen Blickwinkel. Auch in dieser angestrebten „Präventionspartnerschaft“ ging es um die Informationsweitergabe an Sicherheitsbehörden in Fällen, in denen sich junge Menschen bereits radikalisiert hatten. Ein dezidiert präventiver Ansatz war hiermit nicht vorgesehen.

Dessen ungeachtet sind diese Vernetzungen für die Aufgabenerledigung von Polizei und Verfassungsschutz wichtig.

  1. Präventionspartnerschaften der Sicherheitsbehörden mit der Wirtschaft

Das Handlungskonzept sah zudem eine Einbindung des Bereiches Wirtschaftsschutz des Verfassungsschutzes vor, mit dem Ziel, dass Unternehmen dem Verfassungsschutz frühzeitig Entwicklungen von möglichen Radikalisierungen im Unternehmen mitteilen können. Zur Abwehr von Wirtschaftsspionage und für den Know-how-Schutz in Unternehmen wurde 1999 beim niedersächsischen Verfassungsschutz der Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz geschaffen. Eine Kernaufgabe des Arbeitsbereichs war die Beratung von Unternehmen in individuellen Sensibilisierungs- und Informationsgesprächen mit präventiver Zielrichtung vor Ort. Dieses Netzwerk des Arbeitsbereichs Wirtschaftsschutz in der Verfassungsschutzabteilung sollte zukünftig nach Zielsetzung des Handlungskonzeptes noch stärker für die Sensibilisierung der niedersächsischen Unternehmen und Wirtschaftsverbände für die Gefahren des islamistischen Extremismus und Terrorismus genutzt werden. Diese sollten damit in die Lage versetzt werden, Radikalisierungsprozesse im eigenen Firmenumfeld frühzeitig zu erkennen.

Auch in diesem Aspekt lag der Fokus im sicherheitsbehördlichen Bereich und beinhaltete keine Prävention im Verständnis der Verhinderung einer Radikalisierung.

Die Kooperationen bestehen ungeachtet der Einstellung des „Antiradikalisierungskonzeptes“ im Bereich des Wirtschaftsschutzes fort.

  1. Beteiligung der kommunalen Präventionsräte

Die Einbindung der kommunalen Präventionsgremien in die Präventionspartnerschaften vor Ort wurde als wichtig angesehen. Da die Themen Radikalisierung und Islamismusprävention bei den Präventionsgremien kaum präsent waren, musste zunächst zum Themenfeld informiert und sensibilisiert werden.

  1. Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit

Das Handlungskonzept zielte auf verstärkte Maßnahmen des Verfassungsschutzes im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, mit denen der islamistischen Ideologie und ihren Feindbildern gezielt entgegengewirkt werden sollte.

Der Niedersächsische Verfassungsschutz konzentriert sich künftig auf die Aufklärung über die Themen Islamismus und Salafismus in Form von Vorträgen, Informationsveranstaltungen und Broschüren. Die Verteilung der in Folge des damaligen Handlungskonzeptes herausgegebenen Broschüren wurde Ende 2012 eingestellt, nachdem die sog. „Checkliste“ von Merkmalen einer Radikalisierung für vehemente öffentliche Kritik sorgte.

  1. Aussteigerprogramm „Islamismus“

Der Verfassungsschutz sollte – nach dem Vorbild des niedersächsischen Aussteigerprogramms „Aktion Neustart“ im Bereich des Rechtsextremismus – ein Aussteigerprogramm für Islamisten einrichten.

Nach ca. einjähriger Erprobungsphase, in der zwei Mitarbeiter u. a. zum Aufbau eines Netzwerks Gespräche zur Zusammenarbeit mit der Polizei, Justizvollzugsanstalten, dem Landespräventionsrat und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt haben, wurde festgestellt, dass für dieses Angebot aufgrund der hohen Ansprechhürde der Verfassungsschutz nicht geeignet ist.

Das beim Bundesamt für Verfassungsschutz eingerichtete Aussteigerprogramm „HATIF“, bei dem Betroffene und besorgte Angehörigen anrufen konnten, wurde zum September 2014 eingestellt, weil es sich als nicht wirkungsvoll erwies.

  1. Präventionspartnerschaften der Sicherheitsbehörden mit zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen

Das damalige Konzept sah vor, dass für eine erfolgreiche Antiradikalisierung staatliche Behörden, Betroffene und zivilgesellschaftliche Akteure zusammenarbeiten sollten. Für erforderlich wurde der Aufbau eines Ansprechpartnernetzes angesehen, um ratsuchende Angehörige und das soziale Umfeld sich radikalisierender oder radikalisierter Personen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang sollten neben behördlichen Akteuren auch zivilgesellschaftliche Beratungsstellen, die mit ihrem Hilfsangebot außerhalb der sicherheitsbehördlichen Strukturen und damit ggf. verbundener Vorbehalte seitens Hilfesuchender stehen, eine wichtige Rolle spielen.

Die Einrichtung einer solchen Beratungsstelle ist bis zum Regierungswechsel nicht zustande gekommen.

Zu 2.:

Die Landesregierung bewertet Salafisten als Vertreter eines politischen Extremismus, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen und den freiheitlichen Verfassungsstaat durch eine auf der Scharia basierende Ordnung ersetzen wollen. Insbesondere verletzt die salafistische Ideologie die rechtsstaatlich-demokratischen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität, der sexuellen Selbstbestimmung, der Gleichstellung der Geschlechter sowie die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit. Vor allem dann, wenn Salafisten das Mittel der Gewalt zur Erreichung ihrer Ziele einsetzen, ist die öffentliche Sicherheit gefährdet.

Die Landesregierung kann nicht ausschließen, dass von salafistischen, insbesondere jihadistischen Gruppierungen terroristische Bedrohungen ausgehen. Die Landesregierung schließt sich der Beurteilung der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder an, wonach insbesondere von radikalisierten Rückkehrern aus dem syrischen Bürgerkrieg Gefahren ausgehen könnten.

Es muss von einer ernst zu nehmenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland und für deutsche Interessen im Ausland ausgegangen werden. Niedersachsen liegt -so wie ganz Deutschland- weiterhin im Zielspektrum islamistisch-terroristischer Bestrebungen. Im jihadistischen Salafismus hat sich die Gefahrenlage durch die wachsende Zahl gewaltbereiter Anhänger, durch kampferfahrene Rückkehrer und die Lage in den Krisengebieten intensiviert. Mit Anschlägen durch gewaltbereite Salafisten, die jihadistischen Organisationen angehören, durch autark operierende Kleinstgruppen oder durch radikalisierte Einzeltäter muss weiterhin jederzeit gerechnet werden. Konkrete Hinweise auf Anschlagsplanungen in Niedersachsen liegen derzeit aber nicht vor.

Zu 3.:

Um wieder eine verlässliche Vertrauensbasis zwischen muslimischen Verbänden und der Landesregierung zu schaffen, wurde die Zuständigkeit für Maßnahmen gegen Radikalisierungstendenzen bei jungen Menschen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung im Dezember 2013 übertragen. Das Ministerium entwickelt derzeit unter Einbeziehung islamischer Verbände ein Konzept für den Aufbau einer Beratungsstelle zur Prävention neo-salafistischer Radikalisierung. Die Beratungsstelle soll proaktiv ausgerichtet sein, dass heißt es sind sowohl Strukturen für Beratungs- und Begleitungsprozesse zu schaffen (Komm-Struktur) als auch Strukturen für das aktive Ansprechen von betroffenen Personen (Hol-Struktur) außerhalb von Bürostrukturen. Die grundsätzliche Arbeitsweise soll sozial-pädagogisch bzw. sozial-psychologisch ausgerichtet sein, vor dem wissenschaftlichen Hintergrund des sog. Empowerment- bzw. Resilienzansatzes (i.S.v. Selbstbefähigung und Selbstermächtigung der Betroffenen in kritischen sozialen Situationen). Darüber hinaus müssen in der Beratungspraxis auch religions-soziologische und –psychologische Erkenntnisse in den Beratungs- und Begleitungsprozessen berücksichtigt werden. Bedeutsam ist allerdings auch, dass eine Zugangsakzeptanz zu den Moscheegemeinden besteht. Zielgruppen sind neben den direkt betroffenen Familienangehörigen, auch zum sozialen Nahraum gehörende Personen sowie Lehrerinnen und Lehrer. In den bisherigen Gesprächen mit den muslimischen Verbänden wurde bereits vereinbart, dass eine solche Beratungsstelle in freier Trägerschaft eingerichtet werden soll.

Das Konzept soll auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Beratungserfahrungen anderer Bundesländer entstehen. Die Universität Osnabrück soll dazu die wissenschaftliche Begleitung sicherstellen.

Im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration am 18.09.2014 erfolgte dazu eine ausführliche Unterrichtung. Die Beratungsstelle soll im Frühjahr des Jahres 2015 arbeitsfähig sein.

Der Niedersächsische Verfassungsschutz sammelt Informationen über Entwicklungen im Salafismus sowie über die Aktivitäten von Salafisten in Niedersachsen und wertet diese, unter Einbeziehung der im Verfassungsschutz tätigen Islamwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, aus. Darüber hinaus klärt der Verfassungsschutz Politik und Öffentlichkeit über den Salafismus auf und unterstützt damit die Arbeit von anderen staatlichen Einrichtungen.

Die Aufklärung der Öffentlichkeit über den Salafismus durch den Verfassungsschutz erfolgt mittels Fachvorträgen, Fortbildungsveranstaltungen (auf Anfrage) für z. B. Kommunen, Lehrer, weiteren Multiplikatoren, Fachtagungen sowie der Publikation von Informationsmaterialien (in Arbeit).

Darüber hinaus wurde 2014 im Niedersächsischen Verfassungsschutz das Teilreferat „Prävention“ aufgebaut. Das generelle Thema Salafismusprävention ist ein Arbeitsschwerpunkt dieses Referatsteils.

Die Polizei trifft auf Basis des unter 1. genannten Konzeptes die geeigneten, erforderlichen und im Einzelfall verhältnismäßigen Maßnahmen zum effektiven Erkennen und Bekämpfen des islamistischen Terrorismus und dient damit auch dem zeitnahen Aufzeigen salafistischer Bestrebungen. Im Landesdienst befindliche Fachleute, etwa Islamwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit diesem Thema und sorgen durch ihre Vernetzung für einen konstanten Wissenszuwachs.

In Niedersachsen werden unter Wahrung des Trennungsgebotes die vorliegenden Erkenntnisse regelmäßig zwischen Polizei und Verfassungsschutz im Gemeinsamen Informations- und Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen (GIAZ) ausgetauscht und bewertet. Darüber hinaus dienen Arbeitstagungen des LKA Niedersachsen dem Informationsaustausch mit den Sicherheitsbehörden.

Im Ergebnis einer fortlaufenden Analyse und Bewertung der Erkenntnislagen führt die Polizei gefahrenabwehrende oder – bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat - strafprozessuale Ermittlungen durch.

Darüber hinaus unterhält die niedersächsische Polizei seit vielen Jahren enge Kontakte zu islamischen Einrichtungen. Hierdurch konnte ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden, das die Verbände unterstützt und auch darin bestärkt, Radikalisierungstendenzen entgegenzuwirken. Insbesondere handelt es sich hierbei um Maßnahmen wie Kooperationsgespräche des Polizeilichen Staatsschutzes mit Einflusspersonen islamischer Einrichtungen, vertrauensbildende Maßnahmen/Gemeinsamer Dialog zwischen den islamischen Organisationen und polizeilichen Präventionsfachkräften vor Ort sowie Gespräche auf Ebene des Landespolizeipräsidiums mit Vertreterinnen und Vertretern islamischer Verbände.

Mit Wirkung vom 15.01.2014 wurde im LKA Niedersachsen eine Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität (Präventionsstelle PMK) geschaffen. Sie ist phänomenübergreifend ausgerichtet und dient vor allem einer verbesserten Koordinierung der PMK-bezogenen Präventionsarbeit innerhalb der niedersächsischen Polizei sowie der fachlichen Unterstützung der Polizeibehörden und -dienststellen in diesem Bereich. Unter ihrer Federführung soll ein vom Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) entwickeltes spezifisches Medienpaket zur Islamismusprävention sachgerecht und nachhaltig implementiert werden.

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