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Mündliche Anfrage: Politik für oder gegen den ländlichen Raum - Was passiert mit dem Krankenhaus in Dissen?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer und Gerda Hövel (CDU) geantwortet.

Der Abgeordneten Martin Bäumer und Gerda Hövel (CDU) hatten gefragt:

Das Klinikum Osnabrücker Land war in den vergangenen Wochen und Monaten regelmäßig in den Schlagzeilen der Medien zu finden. Weil das Land Niedersachsen das Krankenhaus nicht mit finanziellen Mitteln fördern will, droht für das Haus, die Mitarbeiter und vor allem die Patienten in Kürze das „Aus“. Interessierte Bürgerinnen und Bürger stellen die Frage, wer für diese Entwicklung verantwortlich ist. Vor dem Hintergrund, dass im Osnabrücker Land, also in der Stadt Osnabrück und dem Landkreis Osnabrück, ca. 500 000 Menschen leben und die Krankenhausversorgung in der Stadt Osnabrück als komfortabel bezeichnet werden kann, fragen wir die Landesregierung:

1. Warum versagt die Landesregierung dem Dissener Klinikum die Investitionsmittel, die notwendig sind, um für die Bürgerinnen und Bürger im südlichen Landkreis Osnabrück eine wohnortnahe Grundversorgung zu gewährleisten?

2. Welche Konzepte zum Erhalt des Dissener Krankenhauses wurden diskutiert?

3. Gibt es bereits konkrete Planungen oder Absprachen mit Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Dissen, Bad Rothenfelde, Bad Laer oder Glandorf in Akutfällen ein Krankenhaus in der vorgeschriebenen Zeit bzw. im vorgeschriebenen Radius erreichen können?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - Krankenhausfinanzierungsgesetz – (KHG) haben die Krankenhäuser Anspruch auf Förderung, soweit und solange sie in den Krankenhausplan eines Landes und bei Investitionen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KHG in das Investitionsprogramm aufgenommen sind.

Nach § 8 Abs. 2 KHG besteht ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in das Investitionsprogramm nicht. Bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern entscheidet die zuständige Landesbehörde unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen und der Vielfalt der Krankenhausträger nach pflichtgemäßem Ermessen, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausplanung des Landes am besten gerecht wird.

Nach § 5 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) wird das Investitionsprogramm jeweils für ein Haushaltsjahr von dem Fachministerium aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen.

Nach § 3 Abs. 1 NKHG wird bei dem Fachministerium ein Planungsausschuss gebildet, mit dem nach § 3 Abs. 3 NKHG bei der Aufstellung des Investitionsprogramms einvernehmliche Regelungen anzustreben sind.

Die der Landesregierung für die Förderung von Krankenhausinvestitionsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind begrenzt. Aus der Gesamtheit der bei der Landesregierung für eine Förderung angemeldeten Investitionsvorhaben der niedersächsischen Krankenhäuser wählt sie im Rahmen der haushaltsrechtlichen Grenzen sowie unter Beteiligung des Planungsausschusses und des Niedersächsischen Landtages diejenigen aus, deren Förderung eine Priorität zuzumessen ist und von denen erwartet werden darf, dass die damit geschaffenen Anlagegüter langfristig für die Krankenhausversorgung eingesetzt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die mit dem Krankenhausinvestitionsprogramm 2014 zur Verfügung stehenden Mittel sollen anderen Krankenhäusern bewilligt werden, deren Förderung eine höhere Priorität hat.

Zu 2.:

Im Rahmen der Fördermittelentscheidung werden konkret vorliegende Anträge gesichtet und in eine Prioritätenfolge eingeordnet. Andere Konzepte und daraus möglicherweise entstehende zukünftige Anträge sind nicht Gegenstand dieser Sichtung und Prioritätensetzung.

Zu 3.:

Nein. Im Landkreis und in der Stadt Osnabrück gibt es neben Dissen noch 16 weitere Krankenhäuser, die die stationäre Akutversorgung sicher stellen.

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