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Mündliche Anfrage: Legal Highs in Niedersachsen?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Sylvia Bruns, Dr. Gero Hocker, Almuth von Below-Neufeldt und Björn Försterling (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Christian Dürr, Sylvia Bruns, Dr. Gero Hocker, Almuth von Below-Neufeldt und Björn Försterling (FDP) hatten gefragt:

In den letzten Jahren hat sich in Deutschland der Konsum von sogenannten Legal Highs etabliert. Hierbei handelt es sich um vermeintlich legale Rauschmittel, die als Kräutermischungen, Räuchermischungen oder etwa als Badesalze angeboten werden. Die Produkte werden dabei primär über das Internet oder in Headshops vertrieben.

Bei Legal Highs handelt es sich überwiegend um Substanzen aus der pharmazeutischen Forschung. So gibt es etwa mittlerweile eine Vielzahl von synthetischen Cannabinoiden, die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dennoch entfalten sie eine ähnliche Wirkung wie Cannabinoide in Marihuana oder Haschisch. Darüber hinaus gibt es „Badesalze“, die hauptsächlich aus synthetischen amphetaminähnlichen Stoffen bestehen und dementsprechend auch einen amphetaminähnlichen Rauschzustand auslösen. Die Nebenwirkungen dieser Produkte können zuweilen lebensgefährliche Gesundheitszustände auslösen.

So wurden beispielsweise im rheinland-pfälzischen Trier in den vergangenen Monaten nach dem Konsum von legalen Drogen mehrere Personen mit Vergiftungserscheinungen in die örtlichen Kliniken eingeliefert.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Sind ihr ähnliche Fälle aus Niedersachsen bekannt?

2. Wenn ja, welcher Schwere waren diese Fälle, und wo traten sie (örtlich) auf?

3. Was unternimmt die Landesregierung, um auf die Gefährlichkeit von Legal Highs hinzuweisen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Als Legal Highs werden neue psychoaktive Substanzen (NPS) bezeichnet, deren Erwerb, Verkauf, Einfuhr etc. mangels Aufnahme in eine der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) nicht verboten sind. Häufig handelt es sich um synthetische Variationen von Cannabinoiden oder anderen bekannten Betäubungsmitteln mit ähnlicher chemischer Struktur und/oder ähnlicher Wirkung. Legal Highs werden als Spice, Räuchermischungen, Badesalze oder unter anderen Bezeichnungen überwiegend über das Internet vertrieben. Ihre genaue Zusammensetzung ist auch den Konsumierenden meist unklar.

Betäubungsmittel im Rechtssinne sind nur die in den Anlagen I bis III des BtMG aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Neue Stoffe und Zubereitungen werden durch betäubungsmittelrechtliche Rechtsverordnungen der Bundesregierung in die Anlagen I bis III aufgenommen. Diese Verordnungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Bundesrates.

Änderungen der Anlagen I bis III des BtMG wirken sich unmittelbar auf die Art und den Umfang des legalen und illegalen Betäubungsmittelverkehrs aus. Sie geben damit vor, inwieweit der Umgang mit einem bestimmten Stoff illegal und damit nach dem BtMG strafbar oder (noch) legal ist.

Die Verfügbarkeit von synthetischen Substanzen nimmt laut der Bundesdrogenbeauftragten rasant zu. In vielen Ländern der Welt zeige sich ein deutlicher Trend zu häufigerem Konsum von synthetischen Drogen.

In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von psychoaktiven Stoffen z. B. in Kräutermischungen am Markt in Deutschland und der EU aufgetreten. Es handelt sich in der Regel um völlig neue, bislang so noch nicht in den Verkehr gebrachte Stoffe, die dem BtMG in der Regel noch nicht unterliegen. Bis zu ihrer Unterstellung ist der Umgang, insbesondere der Handel, nach dem BtMG legal. Gleichwohl bergen diese Stoffe die Gefahr erheblicher Gesundheitsrisiken.

Von den Herstellern in diesem Bereich wird die chemische Struktur bereits unterstellter Betäubungsmittel häufig und gezielt so verändert, dass der im Ergebnis entstehende neue Stoff nicht mehr dem BtMG unterliegt. Auf diese Weise werden die gesetzlichen Verbote und Kontrollen des BtMG für psychoaktive Stoffe von den Akteuren des Drogenhandels gezielt umgangen.

Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), beobachtet diese Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und anderen Stellen, wie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (EBDD), kritisch und hat hierzu bereits erste Maßnahmen getroffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Im Januar 2014 konsumierten mehrere Personen in Salzgitter die als Legal High bezeichnete Substanz 5-MAPB. Nach der Landesregierung vorliegenden Informationen verstarb eine dieser Personen infolge des Konsums, zu dem auch Alkohol hinzukam. Bei zwei anderen Personen, von denen eine in einem Krankenhaus behandelt wurde, zeigten sich Vergiftungserscheinungen. Eine weitere Person dieser Gruppe verstarb nach dem Konsum von GBL (Gammabutyrolacton), ebenfalls in Verbindung mit Alkohol. Bei GBL handelt es sich um ein Lösungsmittel, das jedoch nicht als Legal High definiert wird.

Unabhängig davon liegen dem Landeskriminalamt Niedersachsen Erkenntnisse darüber vor, dass es nach dem Konsum von Legal Highs in weiteren Einzelfällen in Niedersachsen zu Vergiftungserscheinungen bei den Konsumenten kam.

Zu 3.:

Im Zuge der Unterrichtung des Nds. Landtags vom 18.09.2014 „Gefahren und Risiken der stofflichen und nichtstofflichen Süchte erkennen – Suchtprävention stärken“ (Drs. 17/2036) hat die Landesregierung zur Suchtprävention und den Aktivitäten in Niedersachsen ausgeführt.

Die Koalitionsvereinbarung setzt einen Schwerpunkt der Suchtpolitik in der Thematik „psychoaktive Substanzen“.

Das Land Niedersachsen fördert mit freiwilligen sozialen Leistungen die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) und die 75 Fachstellen für Sucht und Suchtprävention (FSS). Die Förderrichtlinie sieht vor, suchtmittelübergreifend zu arbeiten.

Bereits Anfang 2013 wurde im Konsens mit den Trägern der Suchthilfeeinrichtungen (Wohlfahrtspflege), vertreten in der NLS, zwischen der Geschäftsstelle der NLS und der Landesdrogenbeauftragten eine aktuelle Schwerpunktsetzung im Thema psychoaktive Substanzen abgestimmt.

Die NLS hat ihre Jahrestagung im Juli 2014 auf das Thema „Neue psychoaktive Substanzen“ mit dem Themenschwerpunkt „legal highs“ ausgerichtet. Dabei wurden pharmakologische, toxikologische und rechtliche Aspekte zu den neuen Substanzen behandelt, Informationen zu Prävalenzdaten, Konsummustern und Konsumentengruppen vermittelt sowie Möglichkeiten der zielgerichteten Prävention, Beratung und Behandlung aufgezeigt.

Die NLS hat weiterhin in diesem Jahr mit finanzieller Zuwendung in Höhe von ca. 20.000 Euro durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ein Projekt zu neuen psychoaktiven Substanzen durchgeführt.

Die Zielgruppe der Fachkräfte für die Suchtprävention und Suchtberatung aus dem Netzwerk der FSS wurden im Hinblick auf neue psychoaktive Substanzen fortgebildet. Zudem wurden Schulungsmaterialen zum Thema entwickelt. Die Fachkräfte sollen in die Lage versetzt werden, kompetent und angemessen im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit über die Wirkweisen und gesundheitlichen Risiken neuer psychoaktiver Substanzen aufzuklären und zu beraten bzw. gezielt in weiterführende Hilfen vermitteln zu können. Das Projekt wurde gut angenommen.

Das Thema „neue und alte psychoaktive Substanzen“ ist somit als ein wichtiges Schwerpunktthema in der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen und in den 75 Fachstellen für Sucht und Suchtprävention verankert. Zusätzliche, substanzbezogene Schwerpunktsetzungen, z.B. in Bezug auf „legal highs“ oder Crystal Meth können je nach Problemlage in den Fokus genommen werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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