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Mündliche Anfrage: Landesbasisfallwert

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Björn Försterling, Christian Dürr, Jan-Christoph Oetjen und Hillgriet Eilers (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Björn Försterling, Christian Dürr, Jan-Christoph Oetjen und Hillgriet Eilers (FDP) hatten gefragt:

Der Abstand zum Bundesdurchschnitt beträgt beim abrechenbaren Basisfallwert mittlerweile knapp 40 Euro. Niedersächsische Krankenhäuser würden bei der Abrechnung des Bundesbasisfallwerts 68 Millionen Euro mehr für die Erbringung der gleichen stationären Leistungen in 2014 erlösen.

Dies bedeutet, dass Krankenhäuser einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Krankenhäusern anderer Bundesländer hinzunehmen haben. Hauptgrund für dieses Missverhältnis ist, dass in den vergangenen Jahren Niedersachsen eines der wenigen Bundesländer war, in denen noch umfassende Fehlschätzungsausgleiche vereinbart wurden.

Bei der Verhandlung des Basisfallwerts (Preis) ist auf Landesebene mit den Krankenkassen nicht nur die Höhe in Euro zu verhandeln, sondern auch ein Mengengerüst für die Fallpauschalen und weiteren Leistungen (für das Folgejahr) zu vereinbaren. Es müssen somit von den Vertragsparteien Prognosen für die einzelnen Leistungsbereiche vorgenommen werden. Sollte sich im Folgejahr herausstellen, dass die vereinbarten (prognostizierten) Leistungsmengen über- oder unterschritten werden, sind sogenannte Fehlschätzungsausgleiche durchzuführen. Diese bewirken eine nachträgliche Absenkung des Basisfallwertes.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Was unternimmt die Landesregierung, um die von ihr politisch zugesagte Anpassung an den unteren Korridor im Rahmen der Konvergenz an den Bundesdurchschnitt zu erreichen?
  2. Welche Bundesländer außer Niedersachsen haben im Bereich der sogenannten Nicht-DRG-Leistungen (Entgelte für Arzneimittel oder Innovationen) aufgrund der Mengenentwicklung Absenkungen vereinbart haben?
  3. Werden die Bewertungsrelationen (also die Mengenentwicklung bei den G-DRG-Fallpauschalen) in allen Bundesländern ausgeglichen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Das Land Niedersachsen hat aktiv in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform mitgewirkt. Hierbei hat sich Niedersachsen insbesondere für eine Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung, die Sicherung der Qualität der stationären Versorgung und die Verbesserung der Pflege im diagnoseorientierten Vergütungssystem erfolgreich eingesetzt. Die vom Bundesministerium für Gesundheit am 5.12.2014 veröffentlichten Eckpunkte der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform 2015 setzen viele Forderungen um, die Niedersachsen in diese Arbeitsgruppe eingebracht hat.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die in der mündlichen Anfrage gestellten Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Der untere Korridor zum Bundesbasisfallwert wird von -1,25% auf zukünftig -1,02% reduziert. Zudem wird die nachträgliche Absenkung des Landesbasisfallwertes durch Mengenausweitungen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens des Bundes auf Basis der Eckpunkte der Bund-Länder-AG dauerhaft abgeschafft.

Zu 2.:

Der Landesregierung liegen hierzu keinerlei Informationen vor.

Zu 3.:

Der Fallpauschalenkatalog wird von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene vereinbart. Er beinhaltet neben den DRG-Leistungsdefinitionen auch die Bewertungsrelationen, die die Kostenverhältnisse der einzelnen Leistungen untereinander widerspiegeln. Ein Ausgleich ist nicht vorgesehen. Sollten in der Frage die Mehr- oder Mindererlösausgleiche angesprochen sein, die bei Abweichungen der tatsächlich eingetretenen Erlöse vom prospektiv vereinbarten Erlösbudget des Krankenhauses durchzuführen sind, greifen die bundeseinheitlichen Regelungen des § 4 Krankenhausentgeltgesetz.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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