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Mündliche Anfrage: Krankenhausschließungen für Kliniken unter 400 Betten?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr, Dr. Gero Hocker und Gabriela König (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Christian Grascha, Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr, Dr. Gero Hocker und Gabriela König (FDP) hatten gefragt:

Nach Aussagen aus Kreisen des Aufsichtsrates des Klinikums Region Hannover sollen Kliniken mit einer Bettenzahl unter 400 nicht mehr wirtschaftlich zu führen sein (HAZ vom 10. Oktober 2014).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Teilt sie diese Auffassung?

2. Wenn ja, welche Kliniken in Niedersachsen müssten dann geschlossen werden?

3. Würden durch den möglicherweise aus den Schließungen entstehenden Neubaubedarf für ersetzende größere Einheiten zusätzliche Kosten für das Land entstehen, und, wenn ja, ist bereits abschätzbar, in welcher Höhe?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Der Niedersächsische Krankenhausplan weist für das Jahr 2014 191 Krankenhäuser in Niedersachsen mit folgenden Größenklassen aus:

1 bis 100 Betten: 63 Krankenhäuser

101 bis 200 Betten: 51 Krankenhäuser

201 bis 400 Betten: 50 Krankenhäuser

und 401 und mehr Betten: 27 Krankenhäuser.

Die Finanzierung der laufenden Kosten der Krankenhäuser erfolgt auf der Basis eines pauschalierten Abrechnungsverfahrens, dem „Diagnosis Related Groups“ (DRG’s - diagnosebezogene Fallgruppen) zugrunde gelegt werden.

Mit diesen DRG’s werden nicht die Angebote eines Krankenhauses vergütet, sondern deren Inanspruchnahme. Die mittlerweile rd. zehnjährige Erfahrung mit der Abrechnung über DRG’s macht deutlich, dass die Größe eines Krankenhauses bei der Beurteilung seiner wirtschaftlichen Perspektiven ein sekundärer Faktor ist. Maßgeblich ist die fachliche Ausrichtung der Klinik. Dort, wo die Auslastung eines Hauses gesteuert werden kann, ist ein rentabler Betrieb gut möglich. Nicht hingegen aber dort, wo Angebote zur Sicherstellung der Versorgung vorgehalten werden müssen, ohne dass deren Inanspruchnahme gesteuert werden kann.

Dementsprechend ist im Gegensatz zu den Krankenhäusern, die der Grund- und Regelversorgung verpflichtet sind, eine Vielzahl der kleinen Krankenhäuser in Niedersachsen wirtschaftlich gesund, weil sie sich auf Elektivangebote spezialisieren können. Die Klinikum Region Hannover GmbH stellt im Auftrag der Region Hannover die Gesundheitsversorgung sicher. Im Gegensatz zu einem privaten Krankenhausbetreiber ohne Versorgungsauftrag kann sie ihren Schwerpunkt nicht beliebig in das elektivmedizinische Spektrum verlagern.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nein.

Zu 2.:

Entfällt.

Zu 3.:

Nein. Neubauten für ersetzende größere Einheiten werden innerhalb der Krankenhausinvestitionsprogramme des Landes finanziert, deren Gesamtvolumina durch die Haushaltsgesetze vorgegeben werden. Allerdings dürften sich Verschiebungen innerhalb dieser Krankenhausinvestitionsprogramme zulasten von Sanierungsvorhaben ergeben.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
24.10.2014

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