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Mündliche Anfrage: Hebammen und flächendeckende Geburtshilfe in Niedersachsen

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Elke Twesten (GRÜNE) geantwortet.

Die Abgeordnete Elke Twesten (Bündnis 90/Die Grünen) hatte gefragt:

Am 25. Juni 2014 haben alle Fraktionen im Landtag einstimmig den Entschließungsantrag „Flächendeckende Geburtshilfe in Niedersachsen nachhaltig sichern und Arbeit der Hebammen endlich würdigen“ (Drucksache 17/1329, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration Drucksache 17/1553) angenommen. Unter Punkt 2 sieht der Antrag vor, für das Land Niedersachsen eine Datenbasis zu schaffen, um die Lücken im System der Geburtshilfe und auch der Vor- und Nachsorge durch Hebammen aufzuzeigen.

Gleichzeitig spiegelt der Antrag, dass das Hebammenwesen in Deutschland mit Blick auf die flächendeckende Versorgung mit Problemen konfrontiert ist: Allein von 2007 bis 2013 musste bereits rund ein Drittel aller Hebammen in Niedersachsen den Beruf aufgeben (2007 rund 1200 Hebammen und 2013 nur noch 850 Hebammen, Angaben: Auskunft Hebammenverband Niedersachsen). Diese Erosion ist mit einer Verschlechterung der Versorgung Schwangerer bei der Vorsorge, der Gebärenden während der Geburtshilfe und junger Mütter bei der Nachsorge verbunden. Die Erhöhung im vergangenen Sommer und die erneute Ankündigung einer weiteren Erhöhung der Berufshaftplicht Mitte 2015 zwingen jeden Tag weitere Hebammen, aus existenzbedrohenden Gründen ihren Beruf aufzugeben und sich eine andere berufliche Tätigkeit zu suchen.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) sieht die Geburtshilfe in Deutschland „massiv gefährdet“. Laut dpa-Meldung vom 25. November 2014 ist die flächendeckende Versorgung bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett schon jetzt nicht mehr gegeben. Und auch die gesetzlich zugesicherte Wahlfreiheit des Geburtsortes gebe es in vielen Regionen nicht mehr, weil die freiberufliche Geburtshilfe weggefallen sei. Geringfügige Verbesserungen wie die der leichten Erhöhung der Vergütung oder auch der Sicherstellungszuschlag für Hebammen mit wenigen Geburten ändern nichts an der Höhe der Haftpflichtprämien. Auch wird der Zuschlag den Rückzug der Versicherungsunternehmen aus der Hebammen-Haftpflichtversicherung nicht stoppen. Experten mahnen an, dass es höchste Zeit für eine mittelfristige Übergangslösung wie eine Regressbeschränkung oder einen Haftungsfonds sei, der die Prämien senke. Den Knoten lösen werde nur eine nachhaltige Lösung des Problems wie etwa die Überführung in die gesetzliche Unfallversicherung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Sachstand zur Länderstatistik über Anzahl, Tätigkeitsfeld und Leistungsspektrum der in Niedersachsen tätigen Hebammen, bzw. wann ist mit der Vorlage der Angaben zu rechnen?

2. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis bringt sich die Landesregierung gegenüber dem Bund ein, um eine tatsächliche Lösung (Regressbeschränkung, Haftungsfonds, Überführung gesetzliche Unfallversicherung etc.) herbeizuführen, die es einer Hebamme ermöglicht, von ihrem Einkommen wieder finanziell existieren zu können?

3. Über wie viele Geburtskliniken bzw. Geburtsstationen (inklusive Belegstationen) und Geburtshäuser verfügte Niedersachsen in 2007 und aktuell, und von wie vielen geplanten Schließungen im kommenden Jahr besitzt die Landesregierung Kenntnis?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen berichten, das in Niedersachsen im Jahr 2013 ca. 63.000 Kinder zur Welt gekommen sind. Dabei seien mehr als 98 Prozent in den niedersächsischen Krankenhäusern mit geburtshilflicher Fachabteilung geboren. Etwa ein Fünftel der stationären Geburten erfolgte dabei durch freiberufliche Beleghebammen, der Großteil durch angestellte Hebammen in den Krankenhäusern. Darüber hinaus erfolgten knapp 2 Prozent der Geburten außerklinisch, das heißt in Geburtshäusern oder als Hausgeburten.

Zur Entwicklung der bundeseinheitlichen Vergütung der freiberuflichen Hebammen, berichten die oben genannten Verbände, dass diese in den vergangenen Jahren seit 2007 mehrfach durch Verhandlungen der Vertragspartner auf Bundesebene beziehungsweise durch Schiedsstellenergebnisse erhöht wurde. So seien die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für Hebammenleistungen von 2007 bis 2012 um ca. 40 Prozent angestiegen. Seit dem 01.01.2013 erhielten freiberuflich tätige Hebammen für die Versorgung von gesetzlich Versicherten weitere 12 bis 15 Prozent mehr Vergütung für ihre Leistungen.

Weitere 5 Prozent erhalten Hebammen ab Anfang 2015, wenn die gesetzlichen Regelungen aus dem GKV-Pflege-Neuausrichtungsgesetz (GKV-PNG) aus dem Jahr 2012 hinsichtlich Leistungsbeschreibungen, Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Hebammenleistungen sowie ein verwaltungsarmes Verfahren zum Nachweis der erfüllten Qualitätsanforderungen vertraglich vereinbart sind.

Aktuell werde eine Hausgeburt nach Darstellung der o. g. Verbände mit 835,08 Euro vergütet. Darin sei der Ausgleich für die Steigerung der Haftpflichtprämie enthalten. Daneben seien weitere Leistungen, wie zum Beispiel Wegegeld, Materialpauschalen und Naht abrechenbar. Die Vergütungen für entsprechende Tätigkeiten in der Nacht seien deutlich höher. Neben den vertraglich mit der GKV vereinbarten Leistungen böten viele Hebammen noch private Leistungen wie zum Beispiel Säuglingspflegekurse, Babymassage oder Rufbereitschaft an, die sie direkt mit den Schwangeren, Wöchnerinnen oder jungen Eltern abrechneten.

Um die freiberuflichen Hebammen von deutlich steigenden Haftpflichtprämien zu entlasten, würden die Krankenkassen seit 2010 zudem Mehrkosten durch Umlage auf die Positionsnummern für geburtshilfliche Leistungen umlegen. Damit hänge die Möglichkeit zum Ausgleich der Prämienerhöhung von der Anzahl der Geburten ab, die eine Hebamme begleite. So trage die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit für jede einzelne Geburtshausgeburt oder Hausgeburt einer freiberuflich tätigen Hebamme zwischen 202 Euro und 318 Euro allein für den Ausgleich der Haftpflichtprämie.

Die Landesregierung ist an Vergütungsverhandlungen nicht beteiligt und kann auf diese auch keinen Einfluss nehmen.

Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) wurden mittels Änderungsanträgen kurzfristig weitere Regelungen zur Hebammenvergütung angepasst. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um kurzfristig eine finanzielle Überforderung von Hebammen durch die Versicherungsprämien zu vermeiden.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berichtet, dass sich auf der Grundlage der durch das GKV-FQWG geänderten Rechtslage der GKV-Spitzenverband mit den Hebammenverbänden über eine Anpassung der Leistungsvergütungen einigen konnte. Die Verhandlungen hinsichtlich der Geburtshilfeabrechnungspositionen seien zunächst schwierig verlaufen. Anfang August 2014 habe man unter Berücksichtigung des Vergütungszuschlags eine Lösung gefunden. Die gesetzliche Krankenversicherung stelle damit über die bisherigen Leistungsvergütungen hinaus, zum Ausgleich der zum 1. Juli 2014 erfolgten Prämienerhöhung für die Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen mit Geburtshilfe, insgesamt 2,6 Mio. Euro zur Verfügung. Mit der Einigung konnte nach Mitteilung des BMG ein schneller und vollständiger Ausgleich der aktuellen Prämiensteigerungen durch die Krankenkassen erreicht werden.

Dies vorausgeschickt beantwortet die Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Gemäß § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG) haben Hebammen den unteren Gesundheitsbehörden unaufgefordert schriftlich anzuzeigen

- den Beginn der Berufsausübung,

- die Beschäftigungsart und deren Änderung,

- den Ort und die Anschrift der beruflichen Niederlassung sowie deren Änderung,

- die Sicherstellung der Möglichkeit zum Empfang von Nachrichten,

- alle drei Jahre die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen,

- die Anzahl der jährlich geleiteten außerklinischen Geburten einschließlich der außerklinisch begonnenen, aber in einer Klinik beendeten Geburten,

- jährlich die Teilnahme an der Qualitätssicherung für außerklinische Geburtshilfe, Schwangerschaftsbetreuung und Wochenpflege sowie

- die Beendigung der Berufsausübung.

Anzahl, Tätigkeitsfeld und Leistungsspektrum der in Niedersachsen tätigen Hebammen werden somit erfasst und jährlich vom Landesgesundheitsamt erhoben.

Die entsprechende Landesstatistik des NLGA für das Jahr 2013 ist im Folgenden ersichtlich:

Tabelle 1: Hebammen und Entbindungspfleger am 31.12.2013

Hebammen/Entbindungspfleger Krankenhaus

Hebammen/Entbindungspfleger freiberuflich

Kreis

insgesamt

darunter: mit freiberuflicher Tätigkeit

nur Vor- u. Nachsorge

Vor- u. Nachsorge und Hausgeburten

Braunschweig, Stadt

27

22

57

4

Salzgitter, Stadt

20

6

4

0

Wolfsburg, Stadt

18

2

12

1

LK Gifhorn

16

9

17

1

LK Göttingen

68

44

22

10

LK Goslar

9

0

15

0

LK Helmstedt

8

3

9

0

LK Northeim

8

8

16

2

LK Osterode

13

0

0

1

LK Peine

7

5

16

0

LK Wolfenbüttel

10

7

13

1

Region Hannover

0

0

173

20

LK Diepholz

6

6

24

0

LK Hameln-Pyrmont

18

10

21

3

LK Hildesheim

58

28

30

6

LK Holzminden

12

10

6

4

LK Nienburg (Weser)

15

13

11

4

LK Schaumburg

13

7

14

0

LK Celle

29

18

22

2

LK Cuxhaven

18

12

21

1

LK Harburg

9

7

42

5

LK Lüchow-Dannenberg

8

8

1

0

LK Lüneburg

16

15

42

9

LK Osterholz

12

7

18

0

LK Rotenburg (Wümme)

14

10

39

2

LK Heidekreis

0

11

32

6

LK Stade

30

20

25

3

LK Uelzen

2

2

23

3

LK Verden

17

11

17

9

Delmenhorst, Stadt

17

0

3

0

Emden, Stadt

19

10

9

0

Oldenburg, Stadt

60

36

34

11

Wilhelmshaven, Stadt

17

13

11

3

LK Ammerland

12

10

24

2

LK Aurich

32

18

18

1

LK Cloppenburg

23

18

10

0

LK Emsland

65

45

28

0

LK Friesland

8

6

6

4

LK Grafschaft Bentheim

19

14

9

1

LK Leer

34

13

14

3

LK Oldenburg

7

5

16

0

LK Vechta

32

32

3

0

LK Wesermarsch

8

6

12

0

LK Wittmund

1

0

10

0

LK und Stadt Osnabrück

74

53

66

12

Summe

909

580

1.015

134

Zu 2.:

Die Länder haben mit Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 265/14) vom 11.07.2014 ihre Positionen gegenüber der Bundesregierung deutlich gemacht. Dies bezieht sich auch auf die Prüfung verschiedener langfristig angelegter tragfähiger Lösungen.

Im September 2014 hat sich das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter Bezugnahme auf den oben angeführten Beschluss des Bundesrates an das BMG gewandt und um Mitteilung gebeten, welche dauerhaften und tragfähigen Lösungen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe umgesetzt werden sollen. Das BMG verweist auf den Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ zu den Problemen der Versorgung mit Hebammenhilfe vom 29.04.2014. Der Bericht bewertet die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Lösungsansätze für eine dauerhafte Versorgung mit Hebammenhilfe, insbesondere durch freiberufliche Hebammen. Auf der Grundlage dieses Berichts hat die Bundesregierung bereits kurzfristig Regelungen im Rahmen des GKV- FQWG umgesetzt:

- Die umgehende gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen zur Zahlung eines Zuschlags für Geburtshilfeleistungen ab 1. Juli 2014,

- die Einführung eines dauerhaften Sicherstellungszuschlags bei geringer Geburtenzahl ab 1. Juli 2015,

- die Vereinbarung von Qualitätsanforderungen durch die Selbstverwaltung bis Ende 2014.

Über diese Regelungen hinaus sind nachhaltige Lösungen auf Bundesebene erforderlich, die eine langfristige Stabilisierung der Haftpflichtprämien und ein ausreichendes Angebot an Haftpflichtversicherungen für Hebammen ermöglichen.

Das BMG hat deshalb im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) vorgeschlagen, die Regressforderungen von Kranken- und Pflegekassen bezüglich Behandlungsfehlern in der Geburtshilfe auszuschließen, es sei denn, der Fehler wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Damit könne die Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen verfügbar und bezahlbar bleiben.

Zur Absicherung der Behandlungsfehlerhaftung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) hat das BMG in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Überprüfung mit dem Ergebnis vorgenommen, dass die Absicherung von Medizinschäden durch Angehörige der Heilberufe im System der GUV systemwidrig wäre.

Es handele sich nicht um ein eigenständiges Lebensrisiko, das gesondert sozialversicherungsrechtlich abzusichern wäre. Ein Bezug zu dem in der GUV versicherten arbeitsplatzbezogenen Risikos des Verlustes oder der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bestehe nicht. Betroffen sei vielmehr das Lebensrisiko der Erkrankung, das bereits im Rahmen der GKV sozialversicherungsrechtlich erfasst sei. Eine tragfähige Begründung für die Notwendigkeit einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung ergebe sich weder aus dem Charakter des sich verwirklichenden Lebensrisikos der Erkrankung noch aus einer besonderen Schutzbedürftigkeit des vom Behandlungsfehler betroffenen Arzt-Patienten-Verhältnisses.

Im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Hebammenversorgung wurden auch verschiedene Modelle für einen Haftungsfonds zugunsten der Hebammen diskutiert und geprüft. Aus Sicht des BMG und der anderen beteiligten Bundesressorts würden (verfassungs-) rechtliche Bedenken gegen diese Vorschläge sprechen. Zudem wäre damit ein erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden.

Die Landesregierung wird sich im Laufe des zu erwartenden Gesetzgebungsverfahrens (GKV-VSG) auf der Grundlage der im Juli 2014 gefassten Entschließung des Bundesrates für eine langfristige Lösung im Sinne der Hebammen einsetzen.

Zu 3.:

In 2007 gab es 96 Abteilungen für Geburtshilfe in Niedersächsischen Krankenhäusern, in 2014 waren es 78 Abteilungen. Nach vorliegenden Informationen der AOK Niedersachsen gab es im Jahr 2008 (Daten vor diesem Zeitpunkt können nicht festgestellt werden) insgesamt 17 Geburtshäuser. Aktuell werden noch neun Geburtshäuser in Niedersachsen benutzt.

Die Klinikum Region Hannover GmbH hat in den vergangenen Monaten eine Medizinstrategie 2020 erarbeitet, welche unter anderem eine Neuordnung der Geburtshilfe vorsieht. Der Aufsichtsrat des Klinikums hat der Medizinstrategie 2020 zugestimmt; die Regionsversammlung wird sich hiermit voraussichtlich am 16.12.2014 befassen.

Die Medizinstrategie beinhaltet eine Schließung der Geburtshilfe am Standort Nordstadt. Unter Bezugnahme auf die Presseberichte zur Schließung der Geburtsabteilung in Großburgwedel teilte die Klinikum Region Hannover GmbH mit, dass eine geburtsmedizinische Versorgung im Osten der Region aufrechterhalten wird. Im Rahmen des Prüfauftrages für einen Krankenhausneubau für die Standorte Großburgwedel und Lehrte soll deshalb die Frage der dortigen geburtsmedizinischen Versorgung einbezogen werden. Dabei soll auch die Initiative des Landes Niedersachsen zur Stärkung von durch Hebammen geführten Geburtspraxen berücksichtigt werden. Für den Fall der Nichtrealisierung eines Neubaus soll ein geburtsmedizinisches Versorgungsangebot im Osten der Region vorgehalten werden.

Zudem ist zu erwarten, dass das Krankenhaus Norderney die geburtshilfliche Abteilung in 2015 schließen wird.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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