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Mündliche Anfrage: Gleichstellungsbeauftragte stärken

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Elke Twesten (Grüne) geantwortet.


Die Abgeordnete Elke Twesten (Grüne) hatte gefragt:

Unter der Regierung von CDU und FDP wurden im Jahr 2005 die Regelungen zu den Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten im Kommunalverfassungsrecht aus 1993 stark geändert. War die Bestellung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten bis 2005 an die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune gekoppelt (ab 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner), ist seither der Status einer Kommune ausschlaggebend dafür. Danach müssen nur 55 der 450 Kommunen in Niedersachsen eine Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens einer halben Stelle beschäftigen. Bis 2005 konnten Gleichstellungsbeauftragte zudem nur mit einer Zweidrittelmehrheit im jeweiligen Rat abgewählt werden und danach schon mit einfacher Mehrheit. Die Veränderungen im Kommunalverfassungsgesetz haben die Funktion und Stellung der Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen geschwächt und ihre Zahl sowie ihr Wirken deutlich reduziert. Zunehmend vergaben die Kommunen infolge der Gesetzesänderung von 2005 das Ressort Gleichstellung im Ehrenamt oder reduzierten den Stellenumfang bei Neueinstellungen. Aus einer Antwort der damaligen schwarz-gelben Landesregierung auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ging hervor, dass seit der Gesetzesänderung bis 2008 die Zahl hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter von 165 in 2004 auf 120 sank (Drs. 16/705). Außerdem sollen 16 Kommunen ihre Gleichstellungsbeauftragte mit einfacher Mehrheit abgewählt haben. Der rot-grüne Koalitionsvertrag sieht vor, dass „die Gleichstellung in den Kommunen gestärkt“ wird. Dazu zählt insbesondere die „Stellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit Blick auf deren Beschäftigungsumfang, die Anzahl der notwendigen hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten sowie deren Aufgabenbereich und Sanktionsmöglichkeiten“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele der 450 niedersächsischen Kommunen haben in Vollzeit hauptamtlich oder in Teilzeit hauptamtlich oder im Ehrenamt eine Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt - Angaben zum Jahr 2004 und auf dem letzten Stand ermittelbare Zahlen?

2. Wie häufig und in welchen Kommunen sind Gleichstellungsbeauftragte seit 2005 durch eine einfache Mehrheit im Rat abgewählt worden?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, wie viele Kommunen es versäumten, die gesetzlich geforderten Gleichstellungsberichte pünktlich zum Abschluss der Dreijahresberichtsfrist in 2013 vorzulegen, und welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Ursachen und Gründe?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Koalitionsvereinbarung vom 18.02.2013 zwischen der SPD, Landesverband Niedersachsen, und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Niedersachsen, sieht vor, Niedersachsen wieder zum Vorbild konsequenter Frauenförderung zu machen. Dazu soll u. a. die „Stellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit Blick auf deren Beschäftigungsumfang und die Anzahl der notwendigen hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten…“ betrachtet und dabei die Gleichstellung in den Kommunen gestärkt werden.

Entsprechende Vorschläge zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes wurden daher auf Fachebene erarbeitet und befinden sich derzeit im Abstimmungsverfahren innerhalb der Landesregierung. Sicher vorgesehen ist, die Verpflichtung zur Bestellung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten auch an die Einwohnerzahl einer Kommune zu koppeln.

Nach § 9 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) berichtet die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten der Vertretung (i.S.v. § 7 NKomVG) über die Maßnahmen, die die Kommune zur Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. Der Bericht ist der Vertretung jeweils nach drei Jahren, beginnend mit dem Jahr 2004, zur Beratung vorzulegen. Der Bericht sollte erstmals im Jahr 2007 für die Jahre 2004 bis 2006 vorgelegt werden. Nach Feststellungen im Bericht der Landesregierung vom 17.09.2008 gem. Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze vom 22.04.2005 (Nds. GVBl. S. 110) war dieser erste gemeinsame Bericht in der Mehrzahl seitens der Kommunen nicht vorgelegt worden. Daraufhin hatte die Landesregierung die kommunalen Spitzenverbände gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Kommunen ihren Berichtspflichten künftig fristgemäß nachkommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Mit einem Erhebungsstand März 2013 für die zur Beschäftigung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichteten Kommunen bzw. von Oktober 2012 für die Kommunen, die ihre Gleichstellungsbeauftragte ohne gesetzliche Verpflichtung hauptberuflich beschäftigen, arbeiten von den derzeit 105 Frauen 26 in Vollzeit, 44 mit einer 50%igen Teilzeitbeschäftigung und 20 mit einem Arbeitsanteil von mehr als 50 bis unter 100 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Differenz zur Gesamtanzahl ergibt sich durch Kommunen, die nicht geantwortet haben.

Nach dem NKomVG haben alle Kommunen, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Daher ist von insgesamt 452 niedersächsischen Kommunen auszugehen, die dieser Verpflichtung nachzukommen haben. Zur Bestellung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten mit einem Arbeitszeitvolumen von mindestens 50 Prozent einer Vollzeitkraft sind gesetzlich 55 Kommunen verpflichtet (Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Göttingen, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte). Ca. 50 Kommunen beschäftigen ihre Gleichstellungsbeauftragte derzeit ohne gesetzliche Verpflichtung hauptberuflich.

Im Umkehrschluss sind daher gegenwärtig in 347 Kommunen Frauen nebenberuflich (also als Beschäftigte der Kommune, die diese Aufgabe neben ihrem hauptsächlichen Arbeitsgebiet wahrnehmen) oder ehrenamtlich als Gleichstellungsbeauftragte tätig.

Für das Jahr 2004 gilt eine Grundlage von 465 Kommunen. Die in der Anfrage zitierten 165 Gleichstellungsbeauftragten sind nach einem Stand 30.04.2005 ermittelt worden. Im Januar 2004 waren danach 190 Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich tätig; eine Binnendifferenzierung zur Unterscheidung nach Voll- oder Teilzeit wurde bei der Erhebung nicht gemacht. 72 Frauen waren nebenamtlich, 183 ehrenamtlich tätig. Für den verbleibenden Anteil kann keine Angabe gemacht werden.

Zu 2.:

Nach § 8 Abs. 2 S. 1 NKomVG entscheidet die Vertretung, (i.S.v. § 7 NKomVG) über die Berufung und Abberufung der hauptberuflich beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten. Das gleiche gilt nach § 8 Abs. 3 NKomVG i. d. R. auch für eine nicht hauptberuflich beschäftigte Gleichstellungsbeauftragte. Mit der Berufung wird der Gleichstellungsbeauftragten durch die Vertretung die Amtsstellung zugewiesen. Soll diese beendet werden, bedarf es unabhängig von den Gründen für die Beendigung und damit auch unabhängig davon, ob die Beendigung von der Gleichstellungsbeauftragten beispielsweise aus familiären Gründen oder aus Altersgründen selbst angeregt wird oder gegen ihren Willen erfolgt, einer Abberufung durch die Vertretung.

Da es keine Berichtspflicht der Kommunen zur Übermittlung von Daten über eine Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten gibt, wurde kurzfristig eine entsprechende Abfrage durchgeführt. 51 Kommunen haben geantwortet (Stand: 25.06.2014). Die Abfrage hatte zum Ergebnis, dass seit dem Jahr 2005 insgesamt 46 Abberufungen erfolgten, davon sechs gegen den Willen der Gleichstellungsbeauftragten.

Zu 3.:

Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.06.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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