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Mündliche Anfrage: Förderung von Beratungsstrukturen für ältere Menschen

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Annette Schwarz (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Volker Meyer, Petra Joumaah, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) hatten gefragt:

Die Landesregierung möchte die Aufgaben der bisherigen Seniorenservicebüros und der Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens zusammenführen und diese neuen Beratungsstrukturen weiterhin mit Landesmitteln fördern. Hierzu wird derzeit der Entwurf der Förderrichtlinie mit den Verbänden abgestimmt, in dem eine Eigenbeteiligung der Kommunen in Höhe von 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vorgesehen ist.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist die Höhe dieser Eigenbeteiligung im Vorfeld mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden?

2. Wird es durch die vorgesehene Eigenbeteiligung nach Einschätzung der Landesregierung zu einer Einschränkung des bisherigen Beratungsangebots kommen?

3. Wie beurteilt die Landesregierung eine eventuelle Einschränkung des Beratungsangebots vor dem Hintergrund der wachsenden Anzahl älterer Menschen in Niedersachsen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Ziel der Zusammenführung der Seniorenservicebüros und der Pflegestützpunkte ist es vor allem, eine gute Beratung aus einer Hand zu ermöglichen. Eine Arbeitsgruppe, in der die für dieses Thema relevanten Gruppen vertreten waren, hat gemeinsam ein Konzept erarbeitet, das im Haushaltsjahr 2014 Grundlage für die Bewilligungen von Anträgen auf Einrichtung derartiger Beratungsstellen war, die als Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) bezeichnet werden.

Dieses Konzept beschreibt die vorgesehenen Rahmenbedingungen der SPN. Unter anderem hieß es dort: „Die Landkreise/kreisfreien Städte sowie ggf. andere Zuwendungsempfänger unterstützen den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen ideell, sächlich und finanziell.“ Die Landesförderung beträgt bis zu 40.000 Euro pro SPN. Antragsberechtigt sind grds. die Landkreise, kreisfreien Städte, die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Göttingen; in Ausnahmefällen können dies auch kreisangehörige Gemeinden oder freie Träger sein. Im Jahre 2014 haben bereits 36 SPN ihre Arbeit aufgenommen.

Am 24.10.2014 ist der Entwurf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsstrukturen für ältere Menschen“ in die Verbandsanhörung (unter anderem an die Kommunalen Spitzenverbände, die LAG FW, die Pflegekassen, den Landesseniorenrat) gegeben worden. Die Stellungnahmen liegen vor und werden derzeit ausgewertet.

Der Richtlinienentwurf enthält konkrete Vorgaben zur Höhe des kommunalen Eigenanteils. Dieser beträgt grundsätzlich 30 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Kommunen mit Bedarfszuweisung reduziert sich der Eigenanteil auf 20 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, da nach § 22 Nds. Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) bei der Gewährung zweckgebundener Zuweisungen außerhalb des NFAG sicherzustellen ist, dass auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften berücksichtigt wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.: Das derzeit noch gültige Konzept besagt unter anderem, dass die Landkreise/kreisfreien Städte sowie gegebenenfalls andere Zuwendungsempfänger den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen ideell, sächlich und finanziell unterstützen. Dieses Konzept ist zurzeit noch Bewilligungsgrundlage. Mit der Verbandsanhörung ist ein Vorschlag zur Höhe der finanziellen Eigenbeteiligung in Gestalt der oben genannten Richtlinien erstmals auch den kommunalen Spitzenverbänden unterbreitet worden. Die Stellungnahmen der Verbände werden derzeit umfassend ausgewertet und sichert die Berücksichtigung ihrer Interessen.

Zu 2.: Die Landesregierung befindet sich zurzeit im Auswertungsverfahren; siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 3.: Die Landesregierung ist an einem weiteren Ausbau der Senioren- und Pflegestützpunkte interessiert. Sie wird im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden in einen zielführenden Dialog treten. Der Ausbau ist durch Bewilligungen auf der Basis des genannten Konzepts sichergestellt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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