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Mündliche Anfrage: Finanzielle Situation des Krankenhauses Johanneum in Wildeshausen

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU) geantwortet.

Der Abgeordnete Karl-Heinz Bley (CDU) hatte gefragt:

Die Oldenburger Kreiszeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 18. Juli 2014 über die sogenannte Zwei-Drittel-Kampagne der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, mit der die Bevölkerung auf die schlechte finanzielle Situation von zwei Dritteln der niedersächsischen Kliniken aufmerksam gemacht werden soll. Das Krankenhaus Johanneum in Wildeshausen sei zwar grundsätzlich gut aufgestellt und ausgelastet, bekomme aber wegen seiner guten Auslastung für viele Operationen auch nur 75 % der in Niedersachsen ohnehin zu niedrigen Fallpauschalen vergütet. Da bei den Personalkosten nicht gespart werden könne, müssten die Fallpauschalen daher steigen bzw. die Mehrleistungsabschläge wegfallen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was unternimmt die Landesregierung, um eine Angleichung der Fallpauschalen zu erreichen?

2. Wie kann das Johanneum in Wildeshausen durch zusätzliche ärztliche Leistungen weiter wachsen, ohne dass dies zulasten der Personalausstattung oder der Pflegequalität geht?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Zukunft des Johanneums und die Sicherstellung der stationären Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Oldenburg?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Das Krankenhaus Johanneum Wildeshausen ist im Landkreis Oldenburg neben Spezialeinrichtungen für Orthopädie und Kinder- und Jugendpsychiatrie das einzige Krankenhaus der Grundversorgung. Es ist mit einer Gesamtkapazität von 126 Planbetten mit den Fachdisziplinen Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, HNO, Innere Medizin sowie Urologie in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen. Die nächstgelegenen Krankenhäuser in Oldenburg, Bremen, Bassum oder Vechta sind nicht binnen 30 Fahrminuten zu erreichen.

Die somatischen Krankenhäuser rechnen Leistungen im Rahmen des diagnose-orientierten Vergütungssystems (DRG-System) als Fallpauschale ab. Die Vertragsparteien auf Bundesebene vereinbaren je für ein Jahr einen Fallpauschalen-Katalog und ebenfalls je für ein Jahr den Landesbasisfallwert. Dazu enthält das Bundesrecht die Vorgaben, dass es einen einheitlichen (Bundes-) Basisfallwert sowie einen einheitlichen Basisfallwertkorridor mit einem im Verhältnis zu dem Bundesbasisfallwert – oberen Grenzwert von +2,5 Prozent (2014: 3.235,74 Euro) und einem unteren Grenzwert von -1,25 Prozent (2014: 3.117,36 Euro) gibt. Der in Niedersachsen vereinbarte Landesbasisfallwert des Jahres 2014 (3.117,36 Euro) entspricht dem unteren Grenzwert. Nach geltendem Recht werden im Jahr 2014 auf der Ebene des einzelnen Krankenhauses die in der Pflegesatzvereinbarung im Vergleich zu der letztjährigen Vereinbarung zusätzlich beim Erlösbudget berücksichtigten Leistungen mit einem Vergütungsabschlag (Mehrleistungsabschlag) von 25 Prozent belegt. Ein bereits für das Jahr 2013 vereinbarter Mehrleistungsabschlag wird im Jahr 2014 fortgeführt. Der Mehrleistungsabschlag begreift sich als ein Instrument zur Begrenzung der Leistungsmengenentwicklung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Das Land Niedersachsen ist Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform und setzt sich dort insbesondere für eine finanzielle Stärkung der Krankenhäuser im ländlichen Raum und die Neugestaltung der Mehrleistungsabschläge ein.

Zu 2.:

Die Landesregierung hat das Ziel, auf Bundesebene eine deutliche Verbesserung der Personalausstattung der Krankenhäuser, insbesondere im Pflegebereich als wichtiges Element der Krankenhausreform, zu erreichen. Die krankenhausbezogene Planung der Leistungserbringung und Personalausstattung ist hingegen alleinige Aufgabe der Krankenhausträger.

Zu 3.:

Das Krankenhaus in Wildeshausen ist ein wichtiger Bestandteil einer gut erreichbaren Krankenhausversorgung im Landkreis Oldenburg. Infolge der Förderung des Neubaus der OP-Abteilung, der Neuordnung der Notaufnahme und Funktionsdiagnostik sowie der für 2014 vorgeschlagenen Förderung der Hochwasserschäden durch das Land, verfügt das Krankenhaus über gute infrastrukturelle Voraussetzungen. Insofern geht die Landesregierung davon aus, dass am Standort Wildeshausen langfristig eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung angeboten wird.

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