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Mündliche Anfrage: Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen oder psychischer Erkrankung

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Gudrun Pieper, Annette Schwarz, Petra Joumaah, Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen und Volker Meyer (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Gudrun Pieper, Annette Schwarz, Petra Joumaah, Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen und Volker Meyer (CDU) hatten gefragt:

In den Jahren 1949 bis 1975 in Kinderheimen der alten Bundesrepublik und der DDR misshandelte ehemalige Heimkinder erhalten aus zwei je zu einem Drittel von Kirchen, Bund und Ländern finanzierten Hilfsfonds („Heimerziehung West“ und „Heimerziehung DDR“) Entschädigungsleistungen. Bisher von Entschädigungszahlungen ausgeschlossen sind ehemalige Heimkinder mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die damals in Einrichtungen der Behindertenhilfe Gewalt und Unrecht erfahren haben.

Für diese Gruppe habe die Bundesregierung nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bereits 20 Millionen Euro in einen Hilfsfonds eingestellt. Das Geld könne freigegeben werden, sobald die Kirchen und die Länder ihre Beteiligung zusagen. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat sich auf ihrer Sitzung am 26./27. November 2014 gegen eine Beteiligung der Länder an dem Hilfsfonds ausgesprochen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Sieht die Landesregierung eine Notwendigkeit für einen Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder mit Behinderung oder psychischer Erkrankung?
  2. Wie hoch wäre der auf Niedersachsen entfallende Anteil an einem solchen Entschädigungsfonds?
  3. Wie hat sich die Landesregierung auf der ASMK zu dem Entschädigungsfonds verhalten?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrie haben Leid und Unrecht erfahren und benötigen heute Hilfen. Die Landesregierung wird sich hierfür auch weiterhin einsetzen.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat sich letztmals am 26. und 27. November 2014 mit dem Thema befasst. Anders als beim „Runden Tisch Heimerziehung“, der sich auf die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung stützen konnte, liegt für die ehemaligen Heimkinder mit Behinderungen oder mit psychischen Erkrankungen bisher keine gesicherte Datenlage vor. Vor diesem Hintergrund ist eine abschließende Meinungsbildung der Länder noch nicht erfolgt.

Aus Sicht der weit überwiegenden Mehrheit der Länder sollen eine länderoffene Arbeitsgruppe der ASMK und der Bund Vorschläge unterbreiten, wie dem erlittenen Unrecht und Leid möglichst durch Anpassungen der Regelsysteme begegnet werden kann. Dabei sollen auch die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Gesundheitsministerkonferenz beteiligt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Ja. Siehe Vorbemerkung.

Zu 2.:

Eine Aussage zur Höhe des auf Niedersachsen entfallenen Anteils an evtl. einem Entschädigungsfonds kann vor dem Hintergrund fehlender Daten derzeit nicht getroffen werden. Wie beschrieben, soll aus Sicht der überwiegenden Mehrheit der Länder eine Lösung im Rahmen der Regelsysteme (u. a. zum Beispiel im Rentenrecht) geprüft werden. Die Frage einer Fondslösung würde sich dann nicht mehr stellen.

Zu 3.:

Der in der Vorbemerkung erwähnte Lösungsansatz der ASMK ist mitgetragen worden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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