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Mündliche Anfrage: Die Zukunft der Sprachheilkindergärten

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr, Jan-Christoph Oetjen und Horst Kortlang (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr, Jan-Christoph Oetjen und Horst Kortlang (FDP) hatten gefragt:

Mit der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes plant die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geführte Landesregierung gegen den Protest von Eltern und Lehrern die Abschaffung der Förderschule Sprache.

Berichten zufolge sollen auch die Sprachheilkindergärten in Niedersachsen geschlossen werden. Diese Einrichtungen leisten einen Beitrag, um Kinder, die große Schwierigkeiten mit der Sprache haben, zu behandeln und zu fördern.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Plant sie, die Sprachheilkindergärten abzuschaffen?
  2. Wie viele Kinder befinden sich gegenwärtig in Sprachheilkindergärten?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die künftige Bedeutung der Sprachheilkindergärten, insbesondere vor dem Hintergrund der Abschaffung der Förderschule Sprache, und sieht sie hier möglicherweise Mehrbelastungen auf das Personal in Sprachheilkindergärten zukommen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

In Niedersachsen gibt es seit mehreren Jahrzehnten für Kinder mit einer wesentlichen Sprachbehinderung als besondere Betreuungsform die so genannten Sprachheilkindergärten. Bei dem teilstationären Angebot der Sprachheilkindergärten handelt es sich um eine Komplexleistung, welche die heilpädagogische Förderung und die medizinische Therapie beinhaltet. Die Vereinbarung über die heilpädagogische Förderung und die medizinische Therapie in Sprachheilkindergärten zwischen dem Land Niedersachsen, den niedersächsischen Krankenkassen und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen dient der Sicherstellung der in den Sprachheilkindergärten erbrachten Komplexleistung und regelt die Zusammenarbeit.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nein.

Zu 2.:

Am 31.10.2013 befanden sich 2.066 Kinder in den Sprachheilkindergärten. Die Belegungsangaben zum 31.10.2014 liegen noch nicht von allen Einrichtungen vor. Voraussichtlich ist die Anzahl der Kinder in den Sprachheilkindergärten zum 31.10.2014 gegenüber dem Vorjahr geringfügig gestiegen.

Zu 3.:

Durch die intensive Förderung im Sprachheilkindergarten wird bei einer Vielzahl von Kindern die Sprachbehinderung wesentlich abgebaut. So wird diesen Kindern ein guter Start in der Schule ermöglicht, da Sprache der Schlüssel für Bildung ist. Die Arbeit der Sprachheilkindergärten ist daher aus Sicht der Landesregierung auch weiterhin wichtig.

Im Sprachheilkindergarten werden Kinder gefördert, die noch nicht eingeschult sind. Bei einer Abschaffung der Förderschule Sprache werden Ziel, Inhalt und der Umfang der Leistungen der Sprachheilkindergärten nicht verändert. Mehrbelastungen für das Personal sind daher nicht ersichtlich.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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