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Ministerin Cornelia Rundt setzt sich im Bundesrat für die Bewohnerinnen und Bewohner der Ostfriesischen Inseln ein

Rundt: „Wir werden nicht zulassen, dass die Insulaner aufs Festland verdrängt werden“


Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt hat sich heute im Bundesrat für die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger eingesetzt, die auf den ostfriesischen Inseln leben und arbeiten. Dem Trend, dass immer mehr kostbarer Wohnraum in Zweitwohnungen von Auswärtigen umgewandelt wird, müsse entschieden entgegen getreten werden, so die Ministerin in ihrer zu Protokoll gegebenen Rede: „Auf den Inseln droht die Immobilienspekulation mit Zweit- und Ferienwohnungen mittlerweile die angestammte Wohnbevölkerung auf das Festland zu verdrängen. Immer weniger Haushalte können sich die hohen Mieten noch leisten – eine Entwicklung, der wir nicht mehr tatenlos zusehen können und dürfen!“

Im Bundesrat wurde heute der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt beraten. Unter anderem sollen Regelungen zu Ferienwohnungen und Nebenwohnungen in das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung aufgenommen werden, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und den Kommunen mehr Steuerungsmöglichkeiten zu eröffnen. Zum Beispiel durch eine Erweiterung des Instruments des „Genehmigungsvorbehalts“ können künftig durch Fremdenverkehr geprägte Gemeinden die Umwandlung von Immobilien in Zweitwohnungen besser unterbinden. Der § 22 des Baugesetzbuches soll entsprechend geändert werden. „Ich freue mich, dass die Bundesregierung unserem Entschließungsantrag vom Juni 2015 gefolgt ist und das massive Problem des Aufwuchses von Nebenwohnungen in Feriengebieten angeht“, so Sozialministerin Cornelia Rundt. „Das ist ein nicht zu unterschätzendes Problem, z. B. für die Ostfriesischen Inseln, das mir als Niedersächsische Bauministerin Sorgen macht.“ Niedersachsen stellte verschiedene Änderungsanträge, mit denen verhindert werden soll, dass die Maßnahmen der Kommunen von Investoren unterlaufen werden können. Der Gesetzgeber müsse nun praxistaugliche Lösungen finden, so müsse beispielsweise die Beweislast für eine ausreichend häufige Nutzung einer Insel-Wohnung dem Nutzer auferlegt werden und nicht der Kommune. Und es müsse bei vorsätzlichen Verstößen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.

Cornelia Rundt: „Es mangelt an Arbeitskräften, weil es an Wohnungen für diese mangelt. Damit sitzen die Inseln bezügliche ihrer wirtschaftlichen Entwicklung in der Falle. Es ist niemandem gedient, wenn sie oder er sich in der neuen Zweitwohnung auf Borkum, Juist oder Norderney erholen möchte, aber keine Reinigungskräfte findet, keine Lebensmittel einkaufen und keine Restaurantbestellung aufgeben kann, weil die dafür notwendigen Servicekräfte längst auf das Festland abgewandert sind.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.02.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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