Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Ministerin Cornelia Rundt geht mit Erlass gegen Paketzustellung an Sonntagen vor

Rundt: „Es geht um den Schutz der Beschäftigten. Ein rechtmäßiger Streik darf nicht durch rechtswidrige Maßnahmen unterlaufen werden“


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat heute den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern einen Erlass übermittelt, mit dem unrechtmäßige Paketzustellung an Sonntagen unterbunden werden soll. „Es geht um den Schutz der Beschäftigten“, betont die Sozialministerin: „Ein rechtmäßiger Streik darf nicht durch rechtswidrige Maßnahmen unterlaufen werden.“ Mit dem Erlass soll sichergestellt werden, dass die Gewerbeaufsichtsämter auf der Grundlage einer einheitlichen Rechtsauffassung unverzüglich mit der Prüfung und ggf. Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren beginnen. Postbetriebe sollen nicht weiter zur Reduzierung von Streikfolgen an Sonntagen Pakete zustellen lassen. Darüber war seitens verschiedener Medien sowie der Gewerkschaft ver.di berichtet worden.

Die rechtliche Situation: DHL Deutsche Post AG hat keine Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragt. Zwar zählt die Post zu den „Verkehrsbetrieben“ im Sinne des § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetzes; diese können unter der zwingenden Voraussetzung, dass die Arbeiten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen an einem Werktag vorgenommen werden können, an Sonn- und Feiertagen ohne eine zuvor eingeholte behördliche Genehmigung arbeiten lassen. Der Post ist aber durchaus möglich, an Werktagen zu arbeiten. Diese Einschätzung ändert sich durch einen streikbedingten Stillstand an Werktagen grundsätzlich nicht. Cornelia Rundt: „Die Voraussetzungen für eine genehmigungsfreie Sonn- und Feiertagsarbeit liegen bei einer rechtlich zulässigen Arbeitskampfmaßnahme nicht vor. Für die Gewerbeaufsichtsämter ist durch diesen Erlass nun klar, dass sie dagegen vorgehen können und müssen.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.06.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln