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Ministerin Carola Reimann sieht anlässlich des Verfassungsgerichts-Urteils zum Medizinstudium bessere Bedingungen für Landärzte-Gewinnung:

„Der beste Schüler ist nicht automatisch der beste Arzt“


Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts,wonach das aktuelle Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen teils verfassungswidrig ist:

„Wer die beste Abiturnote hat, ist nicht automatisch die beste Ärztin oder der beste Arzt. In Zukunft können andere Kriterien wie etwa Erfahrungen in der Pflege und der empathische Umgang mit Menschen stärker berücksichtigt werden. Das Urteil erhöht die Chancen, in Zukunft ausreichend geeignete junge Menschen für den Arztberuf zu finden - das schafft bessere Voraussetzungen dafür, dass wir genug Medizinerinnen und Mediziner für die Arbeit im ländlichen Raum gewinnen. Die Erhöhung der Anzahl der Medizinstudienplätze in Niedersachsen, die Prüfung einer Landarzt-Quote sowie die Nutzung neuer Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung und Telemedizin sind weitere wichtige Bausteine auf dem Weg zur Sicherung der medizinischen Versorgung.“

Im niedersächsischen Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass die Kassenärztliche Vereinigung bei der Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land nachhaltig unterstützt wird. Das Land ist hier bereits aktiv, u.a. werden in den 35 Gesundheitsregionen Niedersachsen neue Versorgungsmodelle entwickelt. In circa zwei Jahren soll überprüft werden, wie die aktuellen Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung laufen und welche weiteren initiiert werden.

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstoßen die aktuellen Regelungen von Bund und Ländern zur Vergabe von Studienplätzen nach den besten Abiturnoten, nach Wartezeit und nach einer Auswahl durch die Universitäten teils gegen den grundrechtlichen Anspruch der Bewerberinnen und Bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Angebot. Bis Ende 2019 soll das System reformiert werden (Az. 1BvL 3/14 und 4/14).


Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.12.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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