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Mehr Sicherheit bei unklaren Ebola-Verdachtsfällen

Labordiagnostik im Landesgesundheitsamt unterstützt die Kommunen in Niedersachsen bei der Abklärung


Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat in seinem Hochsicherheitslabor eine Labordiagnostik auf Ebola-Viren eingerichtet. Das Probenmaterial wird im Auftrag der kommunalen Gesundheitsämter untersucht. Deren Aufgabe ist es, über alle Infektionsschutzmaßnahmen beim Auftreten eines Ebola-Verdachtsfalls zu entscheiden und diese zu koordinieren.

„Sollten die kommunalen Gesundheitsämter im Einzelfall einen Ebola-Verdacht nicht zweifelsfrei ausräumen können, ist es für die Betroffenen und für alle Beteiligten wichtig, so schnell wie möglich Klarheit zu erhalten“, so Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. „Die jetzt geschaffene Möglichkeit der Labordiagnostik gibt uns mehr Sicherheit bei unklaren Ebola-Verdachtsfällen“, ergänzt Dr. Matthias Pulz, Präsident des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.

Für die Diagnostik im Landesgesundheitsamt werden die Proben zunächst inaktiviert, das heißt, die Vermehrungsfähigkeit der Viren wird unterbunden. Danach kann das Probenmaterial im hauseigenen Labor der Sicherheitsstufe L3 auf Ebola-Viren untersucht werden. Das Ergebnis liegt nach wenigen Stunden vor.

Ebola-Verdachtsfälle müssen den kommunalen Gesundheitsämtern umgehend gemeldet werden. Die Entscheidung, ob es sich bei einem Erstverdacht auf Ebola-Fieber um einen begründeten Verdachtsfall handelt, erfolgt auf der Grundlage von Kriterien, die das Robert Koch-Institut in einer Hilfestellung für Ärzte zusammengestellt hat. Dazu gehört beispielsweise, ob ein Erkrankter mit entsprechenden Krankheitssymptomen Kontakt zu Ebolafieber-Fällen in einem der betroffenen Länder hatte. Für eine Risikoeinschätzung und Bewertung von Ebola-Verdachtsfällen stehen die kommunalen Gesundheitsämter zur Verfügung.

„Das Risiko, dass Reisende die Krankheit nach Niedersachsen mitbringen, ist weiterhin als gering einzuschätzen“, sagt Dr. Mattias Pulz. „Dennoch kann eine Einschleppung des Virus und die Ansteckung engster Kontaktpersonen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung der Krankheit besteht jedoch nicht.“

Das Ebola-Virus wird von Mensch zu Mensch durch engen und direkten Körperkontakt mit infizierten Körperflüssigkeiten übertragen. Das größte Infektionsrisiko besteht durch Blut, Stuhl und Erbrochenes. Eine Übertragung erfolgt erst bei Auftreten von Krankheitssymptomen, die im Mittel nach etwa 8 - 10 Tagen und maximal 21 Tagen nach Ansteckung auftreten. Dabei ist die Ansteckungsgefahr zu Beginn deutlich geringer als im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung. Das Virus wird nicht über die Luft übertragen. Bei einem Abstand von mehr als einem Meter von einem Erkrankten ist eine Übertragung der Ebola-Viren sehr unwahrscheinlich.

Servicehinweis: http://www.nlga.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.10.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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