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„Maßregelvollzug“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 10.06.2016 TOP 52 und 53


Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


- Es gilt das gesprochene Wort -


„Es hat in den vergangenen Jahren immer wieder sehr ernste Vorfälle im Maßregelvollzug gegeben. Es ist schlimm für Betroffene und ihre Angehörigen, Opfer einer Straftat zu werden. So etwas muss verhindert werden! Deshalb haben wir Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Sicherheit im Maßregelvollzug weiter zu erhöhen.

Dabei hat die Sicherheit der Bevölkerung erste Priorität. Wir alle sind uns einig, dass in unserem Rechtsstaat die Menschen, die straffällig geworden sind, eine Chance erhalten sollen, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine psychische Erkrankung oder eine Sucht die Schuldfähigkeit der Betroffenen eingeschränkt oder aufgehoben hat. Und das beste Instrument, dafür ist der Maßregelvollzug, die Behandlung und die Therapie mit dem Ziel der Besserung oder gar der Heilung.“

Zu einer der ersten Maßnahmen, die wir sofort ergriffen haben, gehört die Einrichtung eines zentralen baulich, technisch und personell besonders ausgestatteten Hochsicherheitsbereichs in der landeseigenen Klinik Moringen mit Außenstelle in Göttingen. Dieser steht für die Unterbringung besonders schwieriger bzw. gefährlicher Patientinnen und Patienten aus ganz Niedersachsen zur Verfügung. Dort richten wir in Kürze ein Behandlungskonzept speziell für Patienten ein, bei denen eine Sicherungsverwahrung zu erwarten ist.

Im Maßregelvollzug werden kranke Menschen behandelt. Sie haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Lockerungen. Art und Umfang sind jedoch individuell zu bemessen und in jeder Phase der Behandlung mit dem individuellen Risiko-/Gefährdungsprofil der jeweiligen Patienten abzugleichen. Kriterien, wie dies zu geschehen hat, sind von Prognosekommissionen zu erarbeiten. In Niedersachsen stellen Teams aus drei Gutachterinnen und Gutachtern die Prognose für die Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug. Wir werden dieses Konzept aus dem Jahr 2006, das noch unter Frau Ministerin Ross-Luttmann erarbeitet wurde, nun einer wissenschaftlichen Untersuchung durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) unterziehen.

Um die Entscheidung über Vollzugslockerungen auf eine noch breitere Erkenntnisbasis zu stellen, werden wir im MRVZ Moringen außerdem eine juristische Ebene in Form eines „Kompetenzzentrums Sicherheit“ einrichten. Dieses Kompetenzzentrum wird als Organisationseinheit im Maßregelvollzugszentrum angesiedelt und für alle zehn forensischen Kliniken zuständig sein.

Wesentliche Aufgabe des Kompetenzzentrums ist es, die Lockerungsentscheidungen der Vollzugsleitungen aus einer juristischen Perspektive zu prüfen. Bei fehlender Zustimmung des Kompetenzzentrums muss die Lockerungsentscheidung von der Vollzugsleitung verändert werden.

Wir haben in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, welche die Sicherheit im Maßregelvollzug verbessern, baulich wie personell. Das war auch nötig, nachdem hier in früheren Jahren eine Stagnation zu beobachten gewesen ist. Wir haben das Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz novelliert und wir werden weitere Instrumente in den Maßregelvollzug implementieren, welche die Sicherheit der Bevölkerung weiter erhöhen. Die bestmögliche Prophylaxe zur Verhinderung von Straftaten psychisch kranker Menschen besteht in einer weiterhin geglückten Behandlung der Betroffenen.“





Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2016

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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