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Landesregierung ernennt Landespatientenschutzbeauftragten

Gesundheitsministerin Cornelia Rundt: „Wir stärken die Interessen und den Schutz von Patientinnen und Patienten.“


Der Niedersächsische Landespatientenschutzbeauftragte Dr. Peter Wüst hat seine Tätigkeit aufgenommen. Angesiedelt ist die Funktion als Stabsstelle im Niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministerium.

Gesundheitsministerin Cornelia Rundt: „Der Landesbeauftragte für Patientenschutz wird dazu beitragen, dass die Interessen der Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen angemessen Gehör finden und ihre Anliegen besser berücksichtigt werden. Bei Beschwerden oder Problemen auch bei der Kostenübernahme vermittelt er unabhängig, steht den Betroffenen aber parteiisch zur Seite. Er wird zum Ausgleich anregen und den Dialog unterstützen. Das ist ein Gewinn für alle Patientinnen und Patienten, aber auch für deren Angehörige.“ Die Einrichtung als Stabsstelle im Sozialministerium sei für die Arbeit des Landesbeauftragten von Vorteil, so Ministerin Rundt: „So kann er unabhängig von fachlichen Weisungen agieren und das Amt im Sinne der Patientinnen und Patienten ausüben.“

Dr. Peter Wüst: „Die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten müssen bei allem Handeln stets im Vordergrund stehen. Das gilt für den stationären und für den ambulanten Bereich. Als Bindeglied zwischen den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in den Krankenhäusern und der Landesregierung werde ich geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote vermitteln und Beschwerden bündeln. Das ist ein wichtiger Weg, um Probleme im System zu erkennen, zu kommunizieren und abzubauen.“

„Es ist sehr wichtig, im Krankheitsfall Vertraute an seiner Seite zu wissen. Menschen, die zuhören, hinschauen und bei Missständen aktiv werden. Mit den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in den Krankenhäusern und dem Landespatientenschutzbeauftragten haben wir solche Vertrauenspersonen gefunden“, betont Ministerin Cornelia Rundt.

Zu den Aufgaben des Landespatientenschutzbeauftragten gehört es insbesondere, die Landesregierung in Grundsatzfragen des Patientenschutzes zu beraten und zu informieren. Darüber hinaus koordiniert er die Tätigkeit der Patientenfürsprecherinnen und -sprecher und:

  • entwickelt Fortbildungsinhalte für die ehrenamtlichen Patientenfürsprecherinnen und -sprecher,

  • führt Gespräche mit den Patientenfürsprecherinnen und -sprechern vor Ort in den Regionen und dient als Anlaufstelle für deren Fragen,

  • baut ein Netzwerk mit den Patientenfürsprecherinnen und -sprechern auf,

  • wertet die Berichte der Patientenfürsprecherinnen und -sprecher aus

  • berichtet an den Landtag,

  • entwickelt Handlungsempfehlungen,

  • berät Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige in grundsätzlichen Fragen der Versorgung und Kostenübernahme und

  • führt Gespräche mit Leistungserbringern, Kostenträgern, Kammern und Interessenverbänden.


Servicehinweis

Zu erreichen ist der Landespatientenschutzbeauftragte


  • telefonisch unter 0511 120 4090
  • per E-Mail unter peter.wuest@ms.niedersachsen.de

  • per Post unter

    Landespatientenschutzbeauftragter

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Hannah-Arendt-Platz 2

    30159 Hannover



Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2016

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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