Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Wontorra fordert eine Reform des Niedersächsischen Straßengesetzes

Es muss gesetzlich sicher gestellt werden, dass Blindenleitstreifen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nicht zugestellt werden dürfen


Der Niedersächsische Landtag hat am 14.10.2015 über eine Petition zum Thema Leitstreifen eines Bürgers aus Delmenhorst entschieden. Leitstreifen und andere Bodenindikatoren ermöglichen insbesondere blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung. Der Landtag hat in seiner Entscheidung der Landesregierung überlassen, bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes und entsprechenden Richtlinien sowie sonstigen Verwaltungsmaßnahmen zu prüfen, ob ein gesetzliches Verbot erforderlich ist, welches das Zustellen von Blindenleitstreifen und anderen Bodenindikatoren verhindern soll.

„Nach meiner Ansicht ist die Entscheidung des Landtages nicht zu kritisieren. Ich hätte mir aber eine deutlichere Antwort gewünscht“, so die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra. „Es kann nicht sein, dass im Interesse von Wirtschaftsunternehmen, Marktbeschickern oder anderen Verkaufs- und Informations-Ständen die notwendigen Bodenindikatoren, deren Herstellung mit erheblichen Kosten verbunden war, zugestellt werden. So darf Inklusion in Niedersachsen nicht aussehen“, erläutert die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen.

Sie will sich in ihren Gesprächen mit dem zuständigen Wirtschaftsminister für eine entsprechende Gesetzesreform in absehbarer Zeit einsetzen. Das Zustellen von Blindenleitstreifen verhindert die Orientierungsmöglichkeiten von Menschen, die auf diese Bodenindikatoren angewiesen sind. Und das sollte für die Verursacherinnen und Verursacher nicht folgenlos bleiben.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.11.2015

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln