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Land gibt 600.000 Euro pro Jahr für unabhängige Erwerbslosenberatung

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Wir schließen die Beratungslücke zwischen Jobcentern und Erwerbslosen“


Ab sofort unterstützt das Niedersächsische Sozialministerium behördenunabhängige Beratungsstellen und Initiativen für erwerbslose Menschen. Dafür stehen 600.000 Euro jährlich im Landeshaushalt bereit.

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Viele Menschen verstehen die Bescheide der Jobcenter nicht. Das kann zu Missverständnissen und Unmut auf beiden Seiten führen und bringt Hilfeempfängerinnen und -empfänger im Extremfall in existenzielle Schwierigkeiten.“ Hier sei eine zusätzliche umfassende Beratung notwendig, die auch Ursache und Wirkung von Arbeitslosigkeit im Blick hat sowie eine Art Übersetzungshilfe für juristische Formulierungen bietet, so die Ministerin: „Mit unserer Initiative schließen wir eine wichtige Lücke zwischen den Jobcentern und den Erwerbslosen.“ Die Jobcenter mit ihrem knappen Stellenschlüssel könnten eine intensive Beratung vielerorts nicht leisten, weshalb Ministerin Rundt zugleich an den Bund appelliert, hier für eine bessere Stellen- und Budgetausstattung zu sorgen.

Eine von Behörden unabhängige Beratung kann bei konstruktiver Zusammenarbeit mit den Jobcentern nicht nur den betroffenen Personen helfen, zu ihrem Recht zu kommen, sondern ihnen sowie den Behörden auch oft unnötige Rechtsstreitigkeiten ersparen. Ziel des Sozialministeriums ist es, dass ein flächendeckendes Beratungsnetz entsteht. Bereits bestehende Beratungsstellen sollen gestärkt werden. Damit die Förderung nachhaltig wirken kann, ist sie bis 2019 eingeplant.

Die Förderung ist punktgenau auf den Bedarf kleinerer und bislang unterfinanzierter Einrichtungen und Selbsthilfeeinrichtungen zugeschnitten, die überwiegend durch Ehrenamtliche geführt werden. Da manche Beratungsstellen bereits Förderungen von Dritter Seite erhalten, bittet Ministerin Cornelia Rundt die Kommunen, Jobcenter und andere Beteiligte, sich nicht aus der Förderung zurückziehen oder ihre Finanzierung zu kürzen. „Wir wollen mit unserer Unterstützung nicht andere Geldgeber entlasten, sondern durch das neue Förderinstrument das Beratungsangebot vergrößern“, betont Cornelia Rundt.

Servicehinweis

Förderanträge können ab sofort beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Landesamt unter
Tel. 0541 5845-341 und 0541 5845-343.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.08.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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