LAG der Werkstatträte in Niedersachsen und Niedersächsische Landesbeauftragte fordern: Mitwirkung zur Mitbestimmung ausweiten
Auf Anregung des Vorsitzenden der LAG der Werkstatträte in Niedersachsen, Dirk Kontny, haben sich heute Vertreterinnen und Vertreter des Vorstandes der LAG der Werkstatträte und die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, zu einem Erfahrungsaustausch getroffen. Gemeinsame Ziele sind unter anderem, bessere Möglichkeiten zu schaffen, um aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln und die Zahlung des Mindestlohns für Beschäftigte in Werkstätten. Weiter erklärte Wontorra: „Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen in Werkstätten arbeiten und dass ihre Vertretung, die Werkstatträte, keine tatsächlichen Mitbestimmungsrechte haben. Nach meiner Auffassung ist es beispielsweise unerlässlich, dass die Werkstatträte mitentscheiden, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsgruppen arbeiten.“
Es wurden konkrete Schritte in der Zusammenarbeit vereinbart. Wontorra wird darauf hinwirken, dass mit der bevorstehenden Reform der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung in § 6 künftig sichergestellt wird, dass Beschlüsse der Vermittlungsstelle für die Werkstattleitung und die Beschäftigten verbindlich sind.
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erstellt am:
29.09.2015