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„Krankenversicherungsbeiträge“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 26.10.2016, TOP 9


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist eines der Grundprinzipien unserer Sozialversicherung. Sie entspricht dem Urgedanken der sozialen Gerechtigkeit und soll dafür sorgen, dass die Finanzierung der Gesundheitskosten nicht nur einseitig durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getragen wird.

Faktisch ist die Parität derzeit abgeschafft. Denn alles, was die Krankenkassen jenseits der 14,6 Prozent paritätisch finanzierten Kassenbeiträge benötigen, wird als Zusatzbeitrag eingezogen. Dieser Zusatzbeitrag wird aber nur von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen. Die Arbeitgeberseite bleibt hier außen vor. Die Versicherten müssen die Folgen dieser Entwicklung also alleine schultern.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der einen Seite und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der anderen Seite sind jedoch gleichermaßen in der Pflicht, ihren Beitrag zu einer guten Gesundheitsversorgung zu leisten. So bekommen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber außerdem einen finanziellen Anreiz, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund zu erhalten. Daher müssen wir uns weiter auf Bundesebene für eine vollständige paritätische Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einsetzen.

Aufgrund unserer demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts werden die Gesundheitsausgaben immer weiter ansteigen. Dennoch wollen wir für alle eine bestmögliche medizinische Versorgung gewährleisten.

Wir werden – und das ist schön! – immer älter und benötigen deshalb im Durchschnitt mehr Leistungen der Krankenversicherung. Gleichzeitig wird die Zahl der Beitragszahlerinnen und -zahler sinken. Die Einnahmen und die Ausgaben unseres Gesundheitssystems sind nicht mehr auszugleichen. Zwar erwarten wir in der nächsten Zeit eine Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen bei den Mitgliedern, dem stehen aber bereits weitaus stärkere Ausgabenerhöhungen gegenüber.

Der gesetzlich festgelegte Beitrag von 14,6 Prozent, der zu gleichen Teilen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden aufgebracht wird, wird dafür nicht mehr ausreichen.

Eine gute Gesundheitsversorgung hat ihren Preis. Diesen sind wir auch gern bereit zu zahlen, um die flächendeckende Versorgung mit allen nötigen Gesundheitsleistungen sicherzustellen. Dafür müssen wir aber auch die Einnahmebasis verbreitern.

Auf lange Sicht kann eine gerechte finanzielle Lösung letztlich nur durch die Bürgerversicherung geschaffen werden. Sie wird die Einnahmensituation der GKV auf eine breitere Basis stellen, denn mit ihr werden auch die Besserverdienenden endlich zur Solidarität verpflichtet. Auf diesem Weg kann der Beitragsanstieg (teilweise) ausgeglichen werden.

Deshalb wird sich Niedersachsen auch auf Bundesebene für die Einführung der Bürgerversicherung einsetzen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.10.2016

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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