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Krankenhausinvestitionsprogramm 2015

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) hatten gefragt:

Das Krankenhausinvestitionsprogramm 2015 wurde von der Landesregierung bislang nicht beschlossen. Daher haben die ins Investitionsprogramm aufgenommenen Krankenhausträger bisher auch noch keine Bewilligungsbescheide für die von ihnen benötigten Investitionsmittel zur Fortsetzung der laufenden Krankenhausbaumaßnahmen erhalten.

1. Weshalb ist das Krankenhausinvestitionsprogramm 2015 bislang noch nicht beschlossen worden?

2. Welche Informationen hat die Landesregierung über Liquiditätsengpässe der Krankenhausträger wegen noch nicht vorliegender Bewilligungsbescheide?

3. Wann ist von der Landesregierung beabsichtigt, das Krankenhausinvestitionsprogramm 2016 zu beschließen und die Bewilligungsbescheide zu erlassen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer 131. Sitzung am 02.02.2016 die Zuleitung ihres Entwurfs des Krankenhausinvestitionsprogramms 2015 an den niedersächsischen Landtag beschlossen und am 04.02.2016 zugeleitet (Drs. 17/5105). Die Niedersächsische Landesregierung hat darüber hinaus am 02.02.2016 den Beschluss gefasst, dass das Krankenhausinvestitionsprogramm 2015 als beschlossen gilt, wenn der Niedersächsische Landtag von einer Stellungnahme absieht.

Zu 1.:

Das Krankenhausinvestitionsprogramm 2015 ist beschlossen. Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration hat am 25.02.2016, der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat am 02.03.2016 von der Vorlage der Landesregierung Kenntnis genommen. Die Bewilligungsbescheide gehen den Krankenhausträgern in Kürze zu.

Zu 2.:

Liquiditätsengpässe der Krankenhausträger, die auf erwartete Bewilligungsbescheide zurückzuführen sind, sind der Landesregierung nicht bekannt.

Zu 3.:

Die Landesregierung wird das Krankenhausinvestitionsprogramm 2016 im zweiten Halbjahr 2016 beschließen und in der Folge, nach Durchlauf aller fachlichen Voraussetzungen, die darauf beruhenden Bewilligungsbescheide erlassen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.05.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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