Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Klinikneubau im Osten der Region Hannover - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage, Landtagssitzung am 05.06.15

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung


Die Abgeordneten Abgeordnete Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr und Dr. Stefan Birkner (FDP) hatten gefragt:


Aktuell gibt es landesweit Diskussionen über die Gestaltung der Krankenhauslandschaft aus Sicht des Landes, so auch in der Region Hannover. Der Homepage des Klinikums Region Hannover kann man Folgendes entnehmen: „Für die KRH-Kliniken Großburgwedel und Lehrte wird ein förderungsfähiges Versorgungskonzept erstellt. Der Prüfprozess beinhaltet ohne standortbezogene Vorfestlegungen den Krankenhausneubau oder eine Sanierung jeweils an den bestehenden oder einem dritten Standort. Das Projekt ist bereits Anfang 2015 geplant. Seit April laufen die Vorbereitungen für die Teilprojekte.“

  1. Wie realistisch ist nach Ansicht der Landesregierung ein Neubau an einem anderen Standort?

  2. Welche Fördermöglichkeiten hätte die Landesregierung, um hier einen Neubau zu unterstützen, und wie lange würde es dauern, bis die ersten Mittel fließen könnten?

  3. Sind der Landesregierung noch andere Pläne für Klinikneubauten in Niedersachsen bekannt, und wenn ja, wo?


Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Ein maßgebliches Ziel des Bundesgesetzgebers für die Abkehr vom Selbstkostendeckungsprinzip im Krankenhaussektor und letztlich die Entwicklung des auf Fallpauschalen basierenden Entgeltsystems war es, Anreize für die Neuordnung der Krankenhausstrukturen zu geben. Diskussionen über die zukünftige Gestaltung der Krankenhauslandschaft auf regionaler Ebene sind somit ein mit Bedacht angestrebtes Ziel der Bundespolitik und keine niedersächsische Besonderheit. Allerdings ist es der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, diese Neustrukturierungsprozesse aktiv zu begleiten bzw. in Gang zu setzen mit dem Ziel, zukunftsfähige Versorgungsstrukturen aufzubauen. Den Auftrag zur Optimierung von Strukturen haben zunächst die Krankenhausträger und die für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung nach § 1 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) zuständigen Kommunen. Beide sind unabhängig und frei in ihren Überlegungen, Planungen und Entscheidungen. Erst wenn diese in konkrete Anträge zum krankenhausplanerischen oder fördermittelrechtlichen Tätigwerden des Landes münden, wird dessen gesetzliche Zuständigkeit begründet. Die Landesregierung begrüßt alle Ansätze der Krankenhausträger zur Fortentwicklung der Krankenhausstrukturen in Niedersachsen. Insbesondere dann, wenn dem eine unvoreingenommene Betrachtung des vorhandenen Bestandes vorangestellt werden soll, ist sie auch gerne bereit, diese regionalen Diskussionen bereits im Vorfeld einer Antragstellung zu moderieren und zu begleiten. Eine Beteiligung des Landes an den Überlegungen der Klinikum Region Hannover GmbH (KRH) und der Region Hannover ist mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung abgestimmt und für den Herbst 2015 vorgesehen. Ein Termin hierfür ist noch nicht vereinbart. Ein konkreter Antrag für eine planerische Veränderung der Krankenhausstruktur im Nordosten der Region Hannover oder deren Förderung liegt dem Land bislang nicht vor.

Zu 1.:
Der Kooperation und der Fusion von Krankenhäusern wird bei der Fördermittelvergabepraxis des Landes eine hohe Priorität eingeräumt. Ein Neubau ist gegenüber der Bestandssanierung häufig die wirtschaftlichere Alternative. Ein Neubau an einem anderen Standort ist deswegen ausreichend realistisch, um der KRH und der Region Hannover empfehlen zu können, dessen unvoreingenommene Prüfung fortzusetzen und die Diskussion darüber weiter zu führen.

Zu 2.:
Für die Errichtung von Krankenhäusern einschließlich der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagegütern nach § 9 Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) steht bei Kapitel 0540 Titelgruppe 74/75 für die Investitionsprogrammen 2014-2016 ein dreijähriger Verpflichtungsrahmen von 360 Mio. € zur Verfügung. Hiervon sind mit dem Krankenhausinvestitionsprogramm 2014 bereits 120 Mio. € gebunden. Beabsichtigt ist eine Bindung von weiteren 120 Mio. € mit dem Krankenhausinvestitionsprogramm 2015, in das die Krankenhäuser Lehrte und Großburgwedel allein aus Zeitgründen nicht mehr einbezogen werden können. Eine Berücksichtigung in den Investitionsprogrammen 2016 ff. kann jetzt nicht prognostiziert werden. Dies wird maßgeblich abhängig sein von den dann vorliegenden konkurrierenden Anträgen anderer Krankenhäuser und der dann erst möglichen und vorzunehmenden Prioritätensetzung und Auswahlentscheidung. Um eine realistische zeitliche Dimension aufzuzeigen kann der Ersatzneubau für die Krankenhäuser Oststadt-Heidehaus/Siloah herangezogen werden. Zwischen der Antragstellung durch die KRH im Jahr 2005, der Aufnahme in das Krankenhausinvestitionsprogramm 2008 und der erstmaligen Auszahlung von Fördermitteln vergingen 3 bzw. 4 Jahre.
Hierbei ist darauf hinzuweisen, dss auf der Ebene der KRH noch ein Prüfauftrag vorgeschaltet ist, von dessen Ergebnis abhängen wird, ob eine Antragstellung erfolgt.

Zu 3.:
Die Landesregierung versteht „Klinikneubauten“ im Sinne der Fragestellung als Neuerrichtung sämtlicher klinischer Bereiche eines Krankenhauses ggf. unter vollständiger Aufgabe der Nutzung der bisher vorhandenen Bausubstanz für die stationäre Akutbehandlung.

Belastbare Informationen über Pläne der Krankenhausträger für Klinikneubauten liegen der Landesregierung erst dann vor, wenn sie durch einen Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln nach § 9 Abs. 1 KHG konkretisiert sind. Dies gilt für:

Hannover, Sophien Klinik, Neukonzeption Sophien-Klinik

Bückeburg/Rinteln/Stadthagen, Neubau Zentralkrankenhaus Schaumburg

Westerstede, Karl-Jaspers-Klinik, Neubau der Psychosomatik

Sehnde-Ilten, Klinikum Wahrendorff, Zusammenlegung der dezentralen Fachabteilungen in einem Neubau

Wilhelmshaven, Reinhard-Nieter Krankenhaus, Neustrukturierung Reinhard-Nieter und St. Willehad

Lingen, Hedon-Klinik, Neubau einer Neurologischen Frührehabilitation Phase B

Bad Bodenteich, Mediclin Seepark Klinik, Neubau Psychosomatik

Salzgitter, St.-Elisabeth-Krankenhaus, Ersatzneubau

Göttingen, Asklepios Fachklinikum, Ersatzneubau

Rosdorf, Asklepios Fachklinikum, Neubau einer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Aurich/Emden, Ubbo-Emmius-Klinik Aurich und Norden sowie Klinikum Emden, Errichtung eines Zentralklinikums in der Gemeinde Südbrookmerland/Ostfriesland im Bereich der Ortschaft Georgsheil für die vollstationäre Versorgung.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.06.2015

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln