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Ist die augenärztliche Notfallfallversorgung im Landkreis Cloppenburg noch sichergestellt?, Antwort auf die Mündliche Anfrage

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung


Der Abgeordnete Clemens Große Macke (CDU) hatte gefragt:

Mit Beginn des Jahres 2015 haben sich bei der augenärztlichen Notfallfallversorgung durch die Zusammenlegung von Notfalldienstbereichen für viele Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum Veränderungen in der Weise ergeben, dass im Notfall eine augenärztliche Praxis nicht mehr in allen Fällen rechtzeitig erreicht werden kann. In einem tatsächlich eingetretenen Notfall war am 9. Februar 2015 der zuständige und diensthabende Augenarzt in 147 km Entfernung vom Patienten eingeteilt. Die Augenarztpraxis war für Notfälle an diesem Tag von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.

In der Notfalldienstverordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) heißt es: „Die Notfalldienstbereiche sind so festzulegen, dass der diensthabende Arzt in angemessener Zeit für die Patienten erreichbar ist bzw. diese aufsuchen kann.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die derzeitige Versorgungsdichte der Augenärzte seit dem 1. Januar 2015 im Landkreis Cloppenburg?

2. Welche Gesichtspunkte wurden bei der Festlegung der augenärztlichen Notfalldienstbereiche für den Landkreis Cloppenburg zugrunde gelegt?

3. Welche Distanz bzw. welcher Zeitaufwand ist für einen Notfallpatienten im Landkreis Cloppenburg bei einer Augenverletzung noch „angemessen“ im Sinne der Notfalldienstverordnung der KVN?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Es ist die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) die vertragsärztliche Versorgung in Niedersachsen sicherzustellen. Dies umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst, in Niedersachsen: Bereitschaftsdienst).

Die Organisation des Bereitschaftsdienstes (BD) erfolgt auf Grundlage der BD-Ordnung der KVN, die dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) als Rechtsaufsicht weder vorgelegt noch von MS genehmigt werden muss. Bei deren Ausgestaltung hat die KVN einen weitgehenden inhaltlichen Beurteilungsspielraum.

Die KVN hat zum 01.01.2015 für Niedersachsen den augenärztlichen BD neu organisiert, wodurch sich Veränderungen für die gesamte Bevölkerung ergeben haben. BD-Bereiche wurden neu zugeschnitten, um landesweit einen augenärztlichen BD sicherstellen zu können. Dabei musste berücksichtigt werden, dass die Anzahl der Augenärztinnen und

-ärzte begrenzt ist und nur dann an jedem Wochentag ein augenärztlicher BD angeboten werden kann, wenn sich für den jeweiligen Bereich eine ausreichende Anzahl von Ärztinnen und Ärzten die Dienste aufteilen können. Dabei sei laut KVN die Anzahl der im BD zu versorgenden Fälle gerade im augenärztlichen Bereich ausgesprochen gering. An Wochentagen seien es z.B. im BD-Bereich Oldenburg, der den Landkreis Cloppenburg umfasst, ca. fünf Patientinnen/Patienten.

Die KVN hat landesweit acht BD-Bereiche eingerichtet. Dabei hat sie sich beim Zuschnitt an der stationären augenärztlichen Versorgung durch die niedersächsischen Krankenhäuser orientiert. Es gibt fünf zentrale Praxen an Krankenhäusern mit augenärztlichen Abteilungen und in drei Bereichen ohne entsprechende stationäre Versorgung täglich wechselnde Bereitschaftsdienste in den Praxen der beteiligten Ärztinnen und Ärzte. Damit besteht aus Sicht der KVN für die vom Risiko her geringer zu bewertenden BD-Fälle mit acht BD-Praxen ein angemessenes Angebot.

Die KVN räumt ein, dass es dabei durchaus zu weiten Anfahrtswegen innerhalb eines BD-Bereiches kommen könnte. Ergänzend weist die KVN aber darauf hin, dass über ihre Arztauskunft (www.arztauskunft-niedersachsen.de) die jeweils nächsterreichbare BD-Praxis unabhängig vom Zuschnitt der BD-Bereiche ermittelt und in Anspruch genommen werden kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Im Planungsbereich Cloppenburg sind sechs Augenärzte niedergelassen und eine Augenärztin angestellt. Derzeit sind allerdings nur sechs Augenärzte tätig. Der Versorgungsgrad nach dem aktuellen Bedarfsplan beträgt im Landkreis Cloppenburg

112 Prozent. Damit ist der Planungsbereich für die Zulassung weiterer Augenärztinnen und -ärzte gesperrt.

Nach Auffassung der KVN ist eine isolierte Betrachtung des LK Cloppenburg bei der Einrichtung von BD-Bereichen in der Praxis nicht realisierbar. Dies würde zu einer Dienstfrequenz führen, die fast viermal so hoch wäre wie die in der BD-Ordnung festgelegte Höchstgrenze je Ärztin/Arzt mit in der Regel vier Diensten je Quartal.

Zu 3.:

Siehe Vorbemerkung.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.03.2015
zuletzt aktualisiert am:
20.03.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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