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Inklusionsrat fordert konsequente Beteiligung

Zur 45. Sitzung des Niedersächsischen Inklusionsrates von Menschen mit Behinderungen kamen in dieser Woche die Behindertenbeiräte und -beauftragten aus den niedersächsischen Kommunen auf Einladung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, in Hannover zusammen. Die Themen der Sitzungen kamen wie üblich aus der Mitte der Mitglieder; die Landesbeauftragte informierte darüber hinaus über Landes- und Bundespolitische Veränderungen:

  • Zum Thema „Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule“ (RZI) stellte das Kultusministerium die in Etappen einzuführenden zentralen Anlaufstellen für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schulen vor. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) präsentierte ein ehrenamtliches Projekt zur Bundestagswahl: Bei der Wahl sollen möglichst alle Wahllokale anhand verschiedener Kriterien auf Barrierefreiheit beurteilt werden. Dafür hat der SoVD eine Checkliste erarbeitet und ruft dazu auf, die Aktion zu unterstützen.

  • Auf der Tagesordnung stand auch das „Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ (NBTG/vormals NBGG). Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2007 wird derzeit weiterentwickelt. Am Sitzungstag hatte die Landesregierung gerade den Entwurf für die Novellierung des Gesetzes für die Verbandsanhörung freigegeben. Die Landesbeauftragte betont, dass das oberste Ziel des Gesetzes ist, die vollwirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft in allen Lebensbereichen zu ermöglichen und zu verbessern.
    So forderten die Mitglieder des Inklusionsrates nochmals, rechtzeitig einbezogen zu werden und mitentscheiden zu können, wenn Menschen mit Behinderungen betroffen sind oder betroffen sein könnten. Positiv ist, dass der aktuelle Gesetzentwurf vorsieht, dass Menschen mit Behinderungen in Gremien angemessen berücksichtigt werden. Auch wird die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Gesetz weiter in Niedersachsen umgesetzt werden. Weil künftig die Landesministerien und die Staatskanzlei begründen müssen, wenn sie beispielsweise im Rahmen von Beteiligungsverfahren Vorschläge der (oder des) Landesbeauftragten nicht berücksichtigen, wird die Position der (oder des) Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gestärkt.

Bereits in den vergangenen Sitzungen wurde mehrfach zu den im NBGG festgelegten Inklusionsmitteln nachgefragt. Die jährlich 1,5 Millionen Euro aus dem Gesetz werden nach einem festgelegten Schlüssel aufgeteilt und verteilt. Am Beispiel der Stadt Aurich wurde in einer Präsentation eindrucksvoll aufgezeigt, wie die Mittel dort eingesetzt werden. So gab es auch den Hinweis, dass beispielsweise bei der Gemeinde „Insel Baltrum“ gerade einmal 53 € Inklusionsmittel im Jahr aus diesem „Topf“ ankommen.

  • Petra Wontorra warf einen kritischen Blick auf den neuen Bundeserlass zur Beförderung von E-Scootern im öffentlichen Personennahverkehr. Mit dem Erlass wird ein großer Teil der Menschen, die einen E-Scooter nutzen, weiter von der Beförderung ausgeschlossen. Klargestellt wurde aber, dass es grundsätzlich eine Beförderungspflicht gibt, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden.

  • Positiv bewertet wurde vom Inklusionsrat der Vorstoß von Niedersachsen im Bundesrat, Assistenzhunde als Hilfsmittel anzuerkennen.

  • Im Niedersächsischen Landes-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde beschlossen, Veranstaltungen des Landes künftig barrierefrei zu gestalten. Dazu soll eine Checkliste erstellt werden. Der Inklusionsrat rät, jeweils auch eine Ansprechperson zu benennen, an die sich Betroffene auch während der Veranstaltung wenden können und bestimmte Hilfeleistungen für beeinträchtigte Teilnehmende zu organisieren.

Im Herbst werden sich die Mitglieder auf Einladung des Behindertenbeauftragten von Meppen im Emsland treffen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
24.03.2017

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