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Inklusion: „Volle Fahrt voraus!“

Neue Landesregierung muss die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen weiter tatkräftig und wirkungsvoll fortführen


Der Landesbehindertenbeirat und die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, erwarten von einer zukünftigen Landesregierung, dass die Umsetzung der Inklusion in Niedersachsen auf Grundlage des niedersächsischen Aktionsplanes Inklusion konsequent fortgeführt wird.

Die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) müssen in allen Politikfeldern auch zukünftig ressortübergreifend mitgedacht, weitergedacht und ausgebaut werden. Das gilt für alle Lebensbereiche wie Bildung, Politik, Freizeit, Sport, Kultur, Mobilität, Wissenschaft und Forschung, Bauen und Wohnen oder Familie und in den unterschiedlichen Lebenswelten von Menschen mit Behinderungen.

Die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle staatlichen Ebenen sind zur Umsetzung der Inklusion verpflichtet. Inklusion ist in Politik und Praxis sowie in der Öffentlichkeit als Querschnittsthema umzusetzen. So ist beispielsweise Artikel 24 der UN-BRK für die schulische und unterrichtliche Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie deren Familien leitend. Schülerinnen und Schüler mit ihren spezifischen Beeinträchtigungen haben die gleichen Rechte und müssen die gleichen Chancen beim Lernen wie Menschen ohne Behinderungen erhalten.

„Ich wünsche mir insgesamt eine mutige Sichtweise auf Inklusion und eine Haltung, die von Akzeptanz geprägt ist, die Vielfalt und Individualität wertschätzt. Ich fordere alle Akteure in der Politik und Verwaltung auf, Inklusion weiter zu gestalten und sich für ein inklusives Niedersachsen einzusetzen. Dabei müssen Menschen mit Behinderungen, ihre Verbände und Organisationen gemäß dem Motto ‚Nichts ohne uns über uns!‘in allen Prozessen beteiligt werden“, so die Landesbeauftrage für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Wontorra.

Der Niedersächsische Landesbehindertenbeirat – Kurzvorstellung:

Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Mitglieder im Niedersächsischen Landesbehindertenbeirat sind in „§ 12 Beiräte für Menschen mit Behinderungen“ im NiedersächsischenBehindertengleichstellungsgesetz (NBGG) geregelt.

(Auszug)
(1) Die oder der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen richtet einen Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen ein, der sie oder ihn bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt.
(2) 1Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen besteht aus der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen als vorsitzendem Mitglied und 20 weiteren Mitgliedern. 2Als weitere Mitglieder beruft die oder der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Landtages

  1. zehn Personen auf Vorschläge von Landesverbänden von Vereinigungen oder Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen,
  2. fünf Personen auf Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Niedersachsen,
  3. je eine Person auf Vorschlag eines jeden kommunalen Spitzenverbandes,
  4. eine Person auf Vorschlag von Gewerkschaften und
  5. eine Person auf Vorschlag von Unternehmensverbänden.
Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.08.2017

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