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Haushaltsberatungen 2017/18 Einzelplan 05

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.12.2016, TOP 28


„Die Flüchtlingsbewegung im zweiten Halbjahr 2015 und den ersten Monaten in diesem Jahr hat das Land und insbesondere die Kommunen binnen kürzester Zeit vor enorme Herausforderungen gestellt. Rückblickend können wir sagen, dass es allerorts mit viel Engagement und Tatkraft gelungen ist, die vor Krieg und Terror geflüchteten Menschen zu versorgen. Diese Hilfsbereitschaft hat mich begeistert.

Nach dem ersten Ankommen geht es jetzt darum, die Flüchtlinge auf dem Weg der Integration zu begleiten und ihnen eine Perspektive zu ermöglichen.

Das Land fördert deshalb die Beratung von Migrantinnen und Migranten im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit sowie die allgemeine Integrationsberatung. Die finanzielle Ausstattung der Richtlinie stellt sicher, dass alle zu uns kommenden Menschen landesweit und flächendeckend eine angemessene Beratung und Unterstützung erhalten können, um sich in ihrem neuen Lebensumfeld mit den Herausforderungen des Alltags zurechtzufinden und ihre Zukunft planen zu können. Aufgrund des besonderen Bedarfs erhöhen wir den Ansatz für 2017 und 2018 und planen jährlich 10,825 Mio. Euro ein.

Auch die Zahl der aus ihrer Heimat flüchtenden Kinder und jungen Menschen (UMA) ist seit dem letzten Jahr immens angestiegen. Die aktuellen Ansätze betragen für 2017:

278 Mio. Euro und für 2018: 204 Mio. Euro. Diese jungen Menschen brauchen Unterstützung für Lebensperspektiven. Und es gibt mit uns keine dauerhafte Absenkung von Jugenhilfestandards.

Wir erleben gerade, dass ein Teil der Bevölkerung das Vertrauen in die Politik verliert. Es gibt dabei auch eine Gruppe von Menschen, die trotz guter wirtschaftlicher Situation keinen Arbeitsplatz findet, die Schwierigkeit hat, eine bezahlbare Wohnung zu bekommen, und sich um die Chancen ihrer Kinder sorgt. Diese Menschen wenden sich von der Politik ab und erkennen oft nicht, dass wir uns für sie einsetzen und dafür arbeiten, dass es ihnen besser geht.

Es ist unsere Aufgabe, diese Menschen zu erreichen. Wir müssen sie ansprechen und zusammen mit ihnen nach geeigneten Lösungen suchen. Das Ziel von Politik im Allgemeinen und Sozialpolitik im Besonderen muss es sein, sich für diese Menschen einzusetzen. Und diesen Anspruch erfülle ich mit den Maßnahmen des Sozialministeriums.

Wir werden in den Jahren 2017 und 2018 je 10 Mio. Euro für Projekte gegen Langezeitarbeitslosigkeit in den Haushalten von Wirtschafts- und Sozialministerium zur Verfügung stellen. Denn trotz guter Wirtschaftslage, trotz deutlichem Rückgang der Arbeitslosigkeit und trotz Fachkräftemangel können nach wie vor viele langfristig Erwerbslose nicht von dem positiven Beschäftigungstrend profitieren.

Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium, der Regionaldirektion Niedersachsen - Bremen und den kommunalen Trägern wollen wir flächendeckend Projekte auflegen und öffentliche Beschäftigung fördern. Der Schwerpunkt unseres Hauses liegt darin, bei der Bewältigung der unterschiedlichen Vermittlungshemmnisse zu unterstützen z.B. gesundheitliche Einschränkungen, Sucht, Depression, etc.

Bereits im letzten Jahr haben wir den sozialen Wohnungsbau um weitere 400 Mio. Euro Fördermittel aufgestockt, und die Fördermittel sind sehr gut in Anspruch genommen worden.

Der Bund wird für die Jahre 2017 und 2018 nun noch einmal 46,6 Mio. Euro jährlich aufsatteln.

Mit diesen zusätzlichen Kompensationszahlungen des Bundes, wollen wir in die Zuschussförderung einsteigen und Wohnungen für niedrige Einkommen fördern, vor allem im Bereich des barrierefreien Wohnens.

Bis 2019 stehen für die soziale Wohnraumförderung mehr als 800 Mio. Eurozur Verfügung!

Derzeit gibt es Überlegungen, jungen Familien, denen der Erwerb von Eigentum in den angespannten Wohnungsmärkten besonders schwer fällt, dabei zu helfen. Der Vorschlag von Bundesbauministerin Hendricks, einen Eigenkapitalzuschuss von bis zu 20.000 Euro zu gewähren, ist dafür sehr geeignet und ich hoffe sehr, dass die Bundes-CDU und Bundesfinanzminister Schäuble sich nicht weiter gegen diesen Plan sperren. Das würde helfen! Nicht der Vorschlag für ein Landesbaukindergeld, für das es keine seriöse Gegenfinanzierung gibt!

Wie in den Vorjahren stellt der Ansatz für die Zuweisungen an Gemeinden im Quotalen Systemden größten Einzelposten im Einzelplan 05 dar. Dieser beträgt für das Jahr 2017 rund 1,9 Milliarden Euro und für das Jahr 2018 rund 2,0 Milliarden Euro. Mittel, deren Verwendung, wie im Übrigen auch die sonstigen Haushaltsmittel, das grundsätzliche Ziel der Inklusion mitdenken und berücksichtigen.

Das vorgelegte Bundesteilhabegesetz wird sich ab 2017 gerade auf diese Position des Landeshaushalts auswirken und Menschen mit Behinderungen verbesserte Teilhabe ermöglichen. Der Bundestag hat das Gesetz in entscheidenden Punkten geändert und nachgebessert. So wird der Zugang zur Eingliederungshilfe bis 2022 noch weiter nach bisherigem Recht erfolgen. Bis 2018 werden Kriterien für den neuen Zugang ab 2023 entwickelt und anschließend in Modellregionen in allen Bundesländern überprüft. Erst danach wird über die neuen Zugangskriterien abschließend entschieden. Der Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe wird von derzeit 2.600 auf 5.000 Euro erhöht. Und Assistenzleistungen, die im Zusammenhang mit dem Wohnen stehen, dürfen nicht gegen den Willen der oder des Leistungsberechtigten gemeinsam erbracht werden („Poolen“). Ein wirklicher Schritt hin zu mehr Inklusion!

Hier haben wir gemeinsam mit den anderen Bundesländern noch viele positive Änderungen für die Menschen erreichen können.

DasLandesblindengeldist für blinde Menschen eine wichtige finanzielle Unterstützung, um ihr Leben und ihre gesellschaftliche Teilhabe gestalten zu können.

Mit der Erhöhung des Haushaltsansatzes um 4 Mio. Euro können wir das Blindengeld einheitlich auf 375 Euro anheben. Für blinde Menschen, die sich in stationären Einrichtungen aufhalten, erfolgt eine Erhöhung um 87,50 Euro auf 187,50 Euro und damit auf 50 % des Blindengeldes.

Und: wir verbessern die Situation der Pflege in Niedersachsen!

Zur Unterstützung der häuslichen Pflegesituation gewährt das Land nach §§ 9 und 10 des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) an Träger von ambulanten und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege Zuschüsse für Folgeaufwendungen aus betriebsnotwendigen Investitionen. Der Landeshaushalt sieht für diesen Zweck für das Haushaltsjahr 2017 insgesamt 47,59 Mio. Euro

und für 2018 von 49,06 Mio. Euro vor.

Zusätzlich zu der bereits bestehenden Investitionskostenförderung wurde das Förderprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ aufgelegt. Zur Verbesserung der strukturellen Situation hat das Land Niedersachsen ab 2016 - zunächst für drei Jahre - die Förderrichtlinie „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ geschaffen. Für die Förderung setzen wir jährlich rund 6,2 Mio. Euro ein.

Auch im Bereich der Krankenhaus-Förderung setzen wir einen politischen Schwerpunkt:

Für die Krankenhaus-Investitionsprogrammehat das Land einen Verpflichtungsrahmen in Höhe von359,134 Mio. Euro für die Jahre 2017 bis 2019 aufgelegt.

Zusätzlich werden weitere Finanzierungsmittel für Strukturmaßnahmen benötigt, um die Lage in den niedersächsischen Krankenhäusern nachhaltig zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund ist der Fonds zu begrüßen, der zusätzlich rund 47 Mio. Euro vom Bund bereitstellt. Das Land wird diese Mittel in gleicher Höhe kofinanzieren.

Mit einer weiteren, dritten Finanzierungssäule wollen wir den Investitionsstau über ein Sondervermögen abbauen und für eine Zukunftssicherung der Krankenhausversorgung in Niedersachsen sorgen.

Das Sondervermögen dient zur Umsetzung von Strukturmaßnahmen, dem Ausbau von medizinischen Zentren, der Stärkung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum sowie für Betriebsstellenzusammenlegungen von Krankenhäusern. In Abhängigkeit vom Zinssatz ist davon auszugehen, dass mit diesem Modell ein zusätzliches Investitionsvolumen von bis zu rund 670 Mio. Euro erreicht werden kann. Das ist viel mehr als die CDU zur Aufstockung der Krankenhausinvestition vorschlägt und seriös berechnet! Insgesamt stellen wir damit in den nächsten Jahren 1,357 Milliarden Euro für unsere Krankenhäuser zur Verfügung!

Außerdem stärken wir die häusärztliche Versorgung im ländlichen Raum!

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat, basierend auf Ihrer Rechtsverpflichtung, dazu einen Strukturfonds zur Niederlassungsförderung aufgelegt.

Das Land stellt in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 256.000 Euro zur Verfügung. Dies betrifft folgende Förderungen: Die Unterstützung von Medizinstudierenden, die sich im Praktischen Jahr ihrer Ausbildung für ein Tertial bei einem Hausarzt entscheiden. Außerdem werden wir die niedersächsischen Kommunen dabei finanziell unterstützen, medizinische Versorgungszentren zu gründen.

Mit der Krankenhausfinanzierung und unseren Maßnahmen für die ambulante Behandlung und unsere inzwischen fast flächendeckenden Gesundheitsregionen stärken wir gezielt die wohnortnahe Versorgung im ländlichen Raum und gewährleisten eine hochwertige medizinische Versorgung für alle Menschen in Niedersachsen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nach wie vor ein schwerwiegendes Problem bundesweit und auch in Niedersachsen. Wesentliches Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“. Sie regelt die Landesförderung für die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kindern durch Frauenhäuser, Gewaltberatungsstellen, sowie die pro-aktive Beratung durch Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS).

Auch in 2017 erhalten insgesamt 41 Frauenhäuser, 38 Gewaltberatungsstellen sowie 29 Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS) weiterhin eine Förderung. Dazu wird der Betrag in 2017 und 2018 deutlich auf 8,65Mio. Euro erhöht.

Wir setzen uns für Integration, bezahlbares Wohnen, gute Pflege, echte Inklusion sowie für eine hochwertige und erreichbare Gesundheitsversorgung ein! Wir fördern die Teilhabe aller Menschen in Niedersachsen und stärken die Chancengleichheit! Denn nur so können wir auch in Zukunft, den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sicherstellen!“


Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.12.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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