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Gewährleistung der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen durch mehr Vernetzung von Ärztinnen und Ärzten mit der ambulanten Pflege

Niedersachsens Gesundheitsministerin Rundt auf der Gesundheitsministerkonferenz in Bremen: „Der Bund muss endlich die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit auch Pflegepersonal ärztliche Tätigkeiten übernehmen kann!“


Infolge der zunehmend alternden Gesellschaft ist es eine große Herausforderung, die medizinische Versorgung für die Bevölkerung auf dem Land sicherzustellen. Gerade ein Flächenland wie Niedersachsen ist von der demographischen Entwicklung betroffen.

Daher appellierte Niedersachsens Gesundheitsminister Cornelia Rundt auf der Gesundheitsministerkonferenz in Bremen: „Wir müssen alles dafür tun, dass für Menschen auf dem Land die örtliche Gesundheitsversorgung gewährleistet wird.Eine mögliche Lösung dabei ist, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vernetzter mit der ambulanten Pflege arbeiten und bestimmte ärztliche Tätigkeiten auf nichtärztliches Personal übertragen werden. Die Vertragsärztinnen und -ärzte werden so entlastet, die Versicherten hätten den Vorteil, dass sie Zeit und Wege sparen. Dabei muss natürlich die Behandlungsqualität gesichert bleiben.“

Für entsprechende Modellversuche der sogenannten Substitution hat der Bundesgesetzgeber bereits 2008 die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, bislang wurde jedoch bundesweit kein einziges Modellvorhaben aufgelegt. Niedersachsen sieht den Hauptgrund dafür in den rechtlichen Voraussetzungen. Aus diesem Grund hat Ministerin Rundt auf der Konferenz beantragt, den Bund aufzufordern, die gesetzlichen Hürden für Modellvorhaben deutlich zu senken: „Nur so können sie tatsächlich durchgeführt werden und nur so ergeben sich Erkenntnisse, ob und in welchen Bereichen die Substitution ärztlicher Leistungen sinnvoll ist“, so Rundt.

Die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Modellvorhaben sehen speziell ausgebildetes Personal vor. Dafür müssen zunächst die Ausbildungsinhalte festgelegt und anschließend vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Erst nach diesen Schritten kann die eigentliche Ausbildung des Personals und erst dann das Modellvorhaben beginnen. „Das alles dauert natürlich viel zu lange“, betonte Rundt. „Zwar hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2015 die Möglichkeit geschaffen, Ausbildungsmodule unabhängig von konkreten Modellversuchen vorab genehmigen zu lassen. Gebracht hat dies aber nichts.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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