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Niedersachsens Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt: „Transparenz ist der erste Schritt zur Lohngerechtigkeit.“

Gesetzesvorhaben der Bundesregierung


Jedes Frühjahr ist es das gleiche traurige Ritual: Die Gehälter des Vorjahres werden zusammengerechnet und am Ende sind die Frauen die Verliererinnen. Denn ihr Durchschnittsstundenlohn liegt nach wie vor deutlich unter dem der Männer. 21 Prozent beträgt der sogenannte Gender Pay Gap aktuell bundesweit und auch in Niedersachsen. Die Zahlen stagnieren auf hohem Niveau. Die Niedersächsische Gleichstellungsministerin und Vorsitzende der diesjährigen Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK), Cornelia Rundt, drängt deshalb darauf, dass das Gesetz für mehr Entgeltgerechtigkeit bald umgesetzt wird.

„Das Problem der Lohnungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern löst sich offenkundig nicht von allein. Eine Pflicht zur Offenlegung der Gehälter schafft Klarheit für die Beschäftigten und schärft bei den Unternehmen das Bewusstsein für das Thema. Dabei sollten auch kleine und mittelgroße Betriebe nicht ausgenommen werden. Diese Transparenz ist der erste Schritt zur Lohngerechtigkeit“, sagt Ministerin Rundt. Es wäre außerdem nicht das erste Mal, so die Ministerin, dass sich die Rechte von Frauen nur per Gesetz durchsetzen ließen.

Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung: „Gleicher Lohn für Mann und Frau – dazu gibt es viele gute Worte, aber erschreckend wenig Bewegung in der Sache. Das muss sich jetzt endlich ändern.“

Wesentliche Stellschrauben seien die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Menschen mit familiären Aufgaben, so Ministerin Rundt. Eine geringe Wochenarbeitszeit bringe Frauen regelmäßig ins Hintertreffen, was Aufstiegsmöglichkeiten und gerechte Bezahlung beträfe. Cornelia Rundt: „Ich hoffe, dass viele junge Eltern auch mit Hilfe des neuen Elterngelds und der stetig wachsenden Betreuungsangebote in eine partnerschaftliche Gestaltung des Familienlebens münden. So wird auch eine gleichberechtigte Teilnahme am Erwerbsleben und damit mehr Lohngerechtigkeit befördert.“

Der Mindestlohn als arbeitsmarktpolitische Maßnahme kommt vor diesem Hintergrund besonders Frauen zugute. „Für viele Frauen in Minijobs war ein Stundenlohn von weniger als vier Euro normal. Der Mindestlohn hat sich daher als eine echte Frauenfördermaßnahme entpuppt“, betont Cornelia Rundt.

Damit in naher Zukunft ein deutlicher Trend bei der Reduzierung der Lohnunterschiede zu verzeichnen ist, müssen aber alle zur Verfügung stehenden Instrumente genutzt werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.06.2016

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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