Gesetzentwurf zur Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.06.2017, TOP 5
- Es gilt das gesprochene Wort -
„Ihnen liegt heute der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vor. Damit wollen wir als Landesregierung im öffentlichen Dienst einen weiteren wichtigen Schritt gehen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Zugleich wollen wir damit auf die immer stärker spürbaren Auswirkungen der demografischen Entwicklung reagieren. Mit Blick auf die zunehmende Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt um qualifizierte Nachwuchskräfte werden wir außerdem die Attraktivität der Landesverwaltung als Arbeitgeber weiter stärken und verbessern.
Mit dem Gesetzentwurf soll für Beamtinnen und Beamte, aber auch für Richterinnen und Richter in Niedersachsen eine Familienpflegezeit in Anlehnung an die für den Arbeitnehmerbereich bereits bestehenden Regelungen des Bundes eingeführt werden.
Es ist vorgesehen, dass Beamte während einer bis zu 24 Monate währenden Pflegephase ihre Arbeitszeit bis auf ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit reduzieren können. Das bedeutet eine Reduzierung auf bis zu 10 Stunden pro Woche und für Richterinnen und Richter – mit Blick auf die Besonderheiten des Richterdienstes – bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Durch die Verringerung der Arbeitszeit soll es ihnen ermöglicht werden, die Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen während dieser Zeit selbst zu übernehmen. Die vom Dienstherrn in der Pflegephase übernommene Vorleistung bei der Besoldung wird während einer gleichlangen Nachpflegephase ausgeglichen.
Mit den vorgesehenen Regelungen wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf neben den bereits bestehenden Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten weiter gefördert. Beamten und Richtern, die pflegebedürftige nahe Angehörige haben, werden damit bessere Möglichkeiten eröffnet, im Beruf zu bleiben und sich zugleich intensiv um die Pflege ihrer Angehörigen zu kümmern.
Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf weitere dienstrechtliche Neuregelungen vorgenommen werden, für die sich ein dringender Handlungsbedarf ergeben hat. Ich will davon nur wenige herausgreifen:
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So wollen wir vor allem die Situation von Beamtinnen und Beamten verbessern, die im Dienst oder aufgrund ihrer dienstlichen Stellung Opfer von Gewaltausübung geworden sind.
Es gibt zunehmend Fälle, in denen Beamtinnen und Beamte tätlich angegriffen werden. Besonders betroffen sind hierbei die Beamtinnen und Beamten im Vollzugs- und Vollstreckungsbereich wie z. B. Polizei- und Justizvollzugsbeamte oder Gerichtsvollzieher. Aus solchen Angriffen resultieren in der Regel Schmerzensgeldansprüche gegen den Schädiger. Für die gerichtliche Verfolgung ihrer Ansprüche kann zwar Rechtsschutz durch den Dienstherrn in Anspruch genommen werden, jedoch scheitert die spätere Vollstreckung des erwirkten Titels häufig an der fehlenden Liquidität des Schädigers.
Aus Fürsorgegründen soll daher auf Antrag der Beamtin oder des Beamten bei vorliegendem Vollstreckungstitel und Nachweis eines erfolglosen Vollstreckungsversuchs die Erfüllung des Schmerzensgeldanspruchs durch den Dienstherrn übernommen werden. Mit der Erfüllungsübernahme geht der Anspruch der oder des verletzten Bediensteten gegen den Schädiger dann auf den Dienstherrn über.
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Aufgegriffen wird mit dem Gesetzentwurf daneben die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Regelung von Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst.
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Schließlich enthält der Gesetzentwurf auch Änderungen des Beamtenversorgungsgesetzes, mit denen unter anderem erforderliche Konkretisierungen im Bereich der Dienstunfallfürsorge vorgesehen sind.
Insgesamt sieht der Gesetzentwurf wichtige Verbesserungen für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter in Niedersachsen vor. Darauf haben sie auch – nicht zuletzt wegen ihres hervorragenden Einsatzes für die Belange und das Wohl unseres Landes und seiner Kommunen – einen Anspruch.
Es ist deshalb wichtig, dass dieses Gesetz zügig beraten wird, damit es möglichst bald in Kraft treffen kann.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!“
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erstellt am:
13.06.2017