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„Gesetzentwurf zur Ausführung des Transplantationsgesetzes und zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.11.2018, TOP 3


Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann

– Es gilt das gesprochene Wort –

„Ich begrüße es, dass heute das neue Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes und zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe beschlossen werden soll. Es regelt die Qualifikation und den Umfang der Freistellung der Transplantationsbeauftragten in den niedersächsischen Entnahmekrankenhäusern. Außerdem werden die Regelungen zur Lebendspende, die sich bisher im Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) befinden, in das neue Gesetz überführt, wo sie thematisch hingehören.

Mit diesem Gesetz wird ein weiteres Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode eingelöst. Und ich bin überzeugt, dass das vorliegende Gesetz zu einer Verbesserung der Beratung und der Abläufe bei Organspenden in Niedersachsen führt.

Lassen Sie mich ein Wort zu den derzeitigen Aktivitäten auf der Bundesebene sagen. Dem Bundesrat liegt aktuell der „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ – kurz: GSZO – vor. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, die Strukturen in Bezug auf die Organspende in den Entnahmekrankenhäusern zu verbessern und diese angemessen zu vergüten sowie die Verantwortung der am Prozess der Organspende Beteiligten zu stärken.

Außerdem ist die Einführung eines klinikinternen Qualitätssicherungssystems vorgesehen. Dieses wird Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem und soll die Beurteilung erleichtern, ob mögliche Organspenden auch durchgeführt werden. Das halte ich für gute Verbesserungen.

Den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn über die Einführung einer Widerspruchslösung zur Organspende aber sehe ich persönlich kritisch. Für mich hat die Selbstbestimmung bei der Entscheidung zur Organspende den höchsten Stellenwert. Schweigen als Zustimmung zu werten, wird dieser wichtigen Entscheidung gerade nicht gerecht. Mir ist wichtig, dass sich Menschen eine eigene Meinung zur Organspende bilden. Und sie oder er soll sie dokumentieren. Dazu braucht es gute, umfangreiche Informationsmaterialien.

Wer sich eindeutig für oder auch gegen eine Organspende entscheidet und dies in einem Organspenderausweis dokumentiert, hilft Ärztinnen und Ärzten, nimmt aber auch Angehörigen die extrem belastende Situation einer Entscheidung im akuten Krisenfall ab. Natürlich begrüße ich es, dass über die Organspende im parlamentarischen Raum diskutiert wird. Wenn das Bewusstsein über hilfreiche Wirkung der Organspende in der Öffentlichkeit dadurch gestärkt wird, ist viel gewonnen.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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