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Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt am 15.12.2014 im Niedersächsischen Landtag


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Endlich ist es so weit. Die Fachlichkeit und die verbindliche Beteiligung junger Menschen kehren zurück in die Kinder- und Jugendpolitik des Landes.

Dies ist ein guter Tag für Niedersachsen, denn heute haben wir einen Meilenstein bezogen auf die Rückkehr der Fachlichkeit und Transparenz in die niedersächsische Kinder- und Jugendhilfe erreicht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen zur Wiedereinführung des Landesjugendhilfeausschusses und des Landesjugendamtes. Die Änderung des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) soll heute beschlossen werden.

Für mich und für die gesamte Landesregierung hat Kinder- und Jugendpolitik eine besonders hohe Bedeutung. Im Vordergrund stehen die Perspektiven und Chancen von Kindern und Jugendlichen. Diese gilt es kontinuierlich zu verbessern. Die Berücksichtigung der Anliegen von Kindern und Jugendlichen ist angesichts der demografischen Entwicklung von hoher Bedeutung. Der Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Bevölkerung in Niedersachsen ist in den vergangenen acht Jahren von 18,9 auf 16,8 Prozent zurück gegangen. Um so wichtiger ist es die aktive Partizipation von allen Kindern und Jugendlichen ist durch geeignete Beteiligungsstrukturen zu verbessern.

Mit der heutigen gesetzlichen Änderung korrigieren wir einen nachhaltigen Fehler der vorherigen Landesregierung. Denn diese hatte den Landesjugendhilfeausschuss zum 1. Januar 2007 abgeschafft.

Die Beteiligungsrechte des stattdessen eingerichteten Landesbeirats beschränkten sich allerdings nur darauf, sich mit allen Angelegenheiten der überörtlichen Jugendhilfe und der Familienpolitik befassen zu dürfen und seine Beratungsergebnisse den obersten Landesjugendbehörden – wie es hieß „zur Erwägung zuleiten zu dürfen“.

Das war die Vorstellung von „Beteiligung“ der schwarz-gelben Landesregierung!

Wir haben davon eine andere Vorstellung. Wir meinen Beteiligung auf Augenhöhe!

Wir meinen verbindliche Beratungs- und Beschlussrechte!

Der Landesjugendhilfeausschuss wird deshalb zukünftig verbindliche Beschlussrechte haben und dadurch erheblich an Bedeutung und Gestaltungsspielraum gewinnen.

Dies ist im Übrigen keine Erfindung von uns, sondern die Grundlage des bundesweiten Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII). Das SGB VIII sieht schon immer die Zweigliedrigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene vor. Und dies aus gutem Grund!

Es geht eben in der Kinder- und Jugendhilfe nicht nur um Administration und Gesetzesanwendung, sondern auch um die Gestaltung, beispielsweise der Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen.

Die Landesregierung stärkt die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte der Fachwelt. Im Landesjugendhilfeausschuss haben wir die Chance, alle Kräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen zu bündeln und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in unserem Land einzusetzen.

Das Kabinett hat bereits am 28. Januar 2014 beschlossen, wieder ein Landesjugendamt zu errichten. Der Aufgabenbereich Kinder, Jugend und Familie, also mein Geschäftsbereich, wird ein Teil des Landesjugendamtes, der Fachbereich I.

Organisatorisch zugeordnet wird der Fachbereich I dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Der Aufgabenbereich Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege für Kinder gehört zum Geschäftsbereich des MK. Organisatorisch wird dies mit den Fachbereichen II und III des Landesjugendamtes abgebildet, die sich in der Niedersächsischen Landesschulbehörde und im Kultusministerium befinden.

Der Landesjugendhilfeausschuss und die Geschäftsstelle des Landesjugendhilfeausschusses werden dem Fachbereich I zugeordnet.

Mir ist es wichtig, die Vielzahl an Verbänden, in denen Kinder und Jugendliche sich organisieren, in denen sie ihre Freizeiten und Ehrenämter verbringen, in denen sie pädagogisch betreut und gefördert werden, in die Politik der Landesregierung eng einzubeziehen.

Die Pluralität der unterschiedlichen Verbände spiegelt sich in der zukünftigen Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses wider:

Der Landesjugendhilfeausschuss umfasst künftig 18 stimmberechtigte Mitglieder. Der alte Landesjugendhilfeausschuss (bis 2006) hatte 15 Mitglieder.

Neben den Interessenvertretungen aus den Bereichen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, der kommunalen und kirchlichen Ebene werden auch Mitglieder dabei sein, die über Erfahrungen in den Bereichen der Inklusion, im Kinder- und Jugendschutz und in der Arbeit mit jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verfügen.

Ein weiteres Mitglied wird bestellt, das auf Landesebene die Belange von Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft von gemeinnützigen Vereinen vertritt.

Neu ist die Bestellung von beratenden Mitgliedern, wie z. B.

  1. eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter jeder Landtagsfraktion
  2. aus dem Bereich der Erziehungs- oder Sozialwissenschaften mit Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendforschung
  3. auf Vorschlag der Familienverbände in Niedersachsen
  4. der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V.
  5. auf gemeinsamen Vorschlag der Landesverbände der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen und Bremen und der Israelitischen Kultusgemeinde sowie
  6. auf gemeinsamen Vorschlag der DITIB (Landesverband der Islamischen Religionsgemeinschaften) und der SCHURA (Landesverband der Muslime in Niedersachsen).

Eine qualitativ hochwertige Kinder- und Jugendpolitik kann nur gemeinsam mit allen Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe gelingen. Nur wenn öffentliche und freie Träger konstruktiv zusammen arbeiten, gemeinsame Ziele definieren und diese strategisch umsetzen, entsteht am Ende eine gute Kinder- und Jugendpolitik.

Die Arbeit mit und für junge Menschen ist Daseinsvorsorge und Zukunftspolitik zugleich.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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