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Gesetzentwurf für mehr Entgelttransparenz auf dem Weg – Niedersächsische Gleichstellungsministerin Rundt: Endlich mehr Lohngerechtigkeit für Frauen!

Niedersachsens Frauenministerin Cornelia Rundt begrüßt den Erfolg von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: Das neue Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen mache endlich Ernst mit der gleichstellungspolitischen Forderung, versteckte Lohndiskriminierung aufzudecken. Es gibt Frauen (und auch Männern) das Recht, in einem anonymisierten Verfahren Vergleichszahlen zu gezahlten Gehältern anderer Beschäftigter mit gleicher Tätigkeit zu erhalten. Das Gesetz sieht neben diesen individuellen Rechten auch Dokumentationspflichten für den Lagebericht sowie abstrakte Prüfverfahren vor. Ministerin Rundt zeigt sich erfreut: „Die Signalwirkung eines solchen Gesetzes ist nicht zu unterschätzen.“

Das habe sich schon beim Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen gezeigt: Zunächst gab es heftigen Gegenwind von unternehmensnahen Verbänden und Parteien, doch mittlerweile rücken immer mehr Frauen in einflussreiche Positionen nach. Auch das Transparenzgesetz wird dafür sorgen, dass sich die Personalverantwortlichen in den Betrieben mehr Gedanken zu den Ursachen der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen machen, die seit langem bei mehr als 20 Prozent liegt.

Cornelia Rundt ist überzeugt: „Wenn die Entwicklung zur tatsächlichen Gleichstellung über so viele Jahre stagniert, muss der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes mit verbindlichen Vorschriften unterfüttert werden. Tatsächliche Gleichberechtigung ist leider kein Selbstläufer.“

Jetzt fehle in dieser Legislaturperiode nur noch ein gesetzlich normiertes Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit, um den Arbeitsmarkt für Frauen noch gerechter zu gestalten, so Frauenministerin Rundt. Davon würden letztlich alle Beschäftigten mit ihren vielfältigen Lebensentwürfen profitieren.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.01.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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