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Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt am 15.07.15 im Niedersächsischen Landtag


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Nach intensiven Beratungen im Sozialausschuss und den begleitenden Ausschüssen wurde das jetzige Maßregelvollzugsgesetz am 12.05.2015 hier im Plenum einstimmig beschlossen.

Kern der Änderung war die Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 23.03.2011 zur Zwangsbehandlung von psychisch Kranken sowie die Umsetzung der hierauf aufbauenden Folgebeschlüsse. Dieses ist nach den bisherigen Rückmeldungen gut gelungen.

Deutlich wurde in den Sitzungen des Sozialausschusses aber auch, dass einige Paragraphen nicht mehr den heutigen Erfordernissen genügen und von daher in nächster Zeit angepasst werden müssen. Das Sozialministerium wird daher nach der Sommerpause mit der Umsetzung der noch erforderlichen Änderungen beginnen.

Diskutiert werden muss dabei, ob oder inwieweit die Ergebnisse bereits im Vorfeld durchgeführter erkennungsdienstlicher Maßnahmen genutzt werden können.

Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eine enge, am Zweck der Datenverarbeitung ausgerichtete Auslegung erfordert. Zum anderen handelt es sich bei den Personen, die sich im Maßregelvollzug befinden, um Patienten und nicht um Häftlinge.

Von daher ist eine Übernahme der gesetzlichen Regelungen aus dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz, wie Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, es in Ihrem Gesetzentwurf vorsehen, nicht sinnvoll und auch nicht erforderlich.

Bisher werden die Fotos auf freiwilliger Basis gemacht. Fast alle Patientinnen und Patienten lassen das zu.

Da es sich bei den Patienten auch um rechtskräftig verurteilte Straftäter handelt, wurden – allerdings im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei – in fast allen Fällen ohnehin schon entsprechende Maßnahmen durchgeführt.

In der Regel liegen also bereits erkennungsdienstliche Unterlagen vor, so dass man sich im Maßregelvollzug auf veränderbare Merkmale wie das aktuelle Aussehen, die Größe und das Gewicht beschränken könnte.

Der von der CDU-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf entspricht diesen Überlegungen hingegen nicht.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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