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Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Der Niedersächsischen Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Patientinnen und Patienten, die einer stationären Behandlung oder Betreuung bedürfen, weiter zu verbessern. Dieses Defizit muss behoben werden. Ich halte es für außerordentlich sinnvoll und notwendig, in einem ersten Schritt die Krankenhäuser in Niedersachsen zu verpflichten, Patientenbeauftrage flächendeckend in den Krankenhäusern einzusetzen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Krankenhausträger ab dem 1. Juli 2015 mindestens eine Patientenbeauftragte oder einen Patientenbeauftragten und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter einzusetzen haben.

Die Patientenbeauftragten haben zur Aufgabe, sich persönlich um Anliegen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen zu kümmern. Sie übernehmen damit eine Mittlerrolle zwischen Patientinnen und Patienten einerseits sowie dem Klinikpersonal andererseits. Damit tragen Sie zur Transparenz, Klärung und Entschärfung von Konflikten bei und geben wichtige Anregungen zur Initiierung von eventuell notwendigen Veränderungen in der Organisation des Klinikablaufs.

Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter oder Mitglieder der Organe des jeweiligen Krankenhausträgers dürfen nicht in die Funktion der oder des Patientenbeauftragten berufen werden.

Zudem soll diese Funktion ehrenamtlich ausgeübt werden. Damit befinden sich die Patientenbeauftragten in keinem Anstellungs- oder Abhängigkeitsverhältnis zu dem Krankenhausträger. Durch diese Unabhängigkeit der Patientenbeauftragten wird ein besonderes Maß an Vertrauen, Akzeptanz und Glaubwürdigkeit bei den Patientinnen und Patienten und auch deren Angehörigen sichergestellt.

Insofern kommt den Patientenbeauftragten eine wichtige Rolle als Interessensvertretung für die Patientinnen und Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern zu, für die sie als Ansprechpartner bei nicht optimalen Behandlungsabläufen zur Verfügung stehen. Aber bei allen Vorteilen, die die Etablierung von Patientenbeauftragten in den Krankenhäusern hat, gibt es bei ehrenamtlichen Tätigkeiten auch Grenzen des Machbaren. Dass strafrechtliches Verhalten oder Behandlungsfehler durch ehrenamtliche Patientenbeauftragte zu 100% zukünftig ausgeschlossen wären, dürfen wir mit Sicherheit nicht erwarten.

Was aber die Patientensicherheit und Patientenorientierung in den Krankenhäusern angeht glaube ich, machen wir mit dem Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt zur richtigen Zeit nach vorne. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Nachweispflicht der Krankenhäuser über den Einsatz der Patientenbeauftragten gegenüber dem für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerium wird gewährleistet, dass noch in 2015 flächendeckend die Funktion der Patientenbeauftragten etabliert wird.

Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dieser Regelung einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Sicherheit der Patientinnen und Patienten tun werden. Ich bin aber auch überzeugt davon, dass der flächendeckenden Etablierung von Patientenbeauftragten weitere Schritte hin zu mehr Patientensicherheit folgen müssen.

Eine weitere wichtige Grundlage wurde in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform gelegt, die die Eckpunkte zur Krankenhausreform am 5.12.2014 beschlossen hat.

In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass auch die Qualität der Behandlung in den Krankenhäusern in die Krankenhausplanung der Länder Einzug erhält. Nach Abschluss des Bundesgesetzgebungsverfahrens wird daher das Land zukünftig weitaus mehr Möglichkeiten haben, in dem Landeskrankenausgesetz qualitative Elemente bei der Krankenausplanung einzubeziehen. Daher gehe ich davon aus, dass wir in absehbarer Zeit eine weitergehende und grundlegende Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes umsetzen werden. Aber die Patientensicherheit betrifft nicht nur den Krankenhausbereich. Überall dort, wo Patientinnen oder Patienten auf fremde Betreuung oder Pflege angewiesen sind, stellt sich die Frage der Patientensicherheit.

Aus diesem Grund wollen wir die Patientensicherheit nicht nur punktuell für die Behandlung im Krankenhaus auf den Prüfstein stellen. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, einen Projektplan zu erstellen, der auch die anderen Sektoren der Gesundheitsversorgung mit einbezieht.

Dieser Projektplan hat eine hohe Priorität und ich werde in Kürze mit allen Beteiligten hierzu gemeinsame Gespräche führen.

Ich bitte aber für die flächendeckende Etablierung von Patientenbeauftragten in den Krankenhäusern um Ihre Unterstützung und hoffe, dass die Beratungen im Sozialausschuss zügig abgeschlossen werden, damit diese wichtige Novelle wie geplant zum 1.7.2015 umgesetzt werden kann.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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