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Flächendeckende Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher in Niedersachsen weiterentwickeln

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt am 15.07.15 im Niedersächsischen Landtag


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Am Ende des Jahres 2013 waren in Niedersachsen rund 11.682 junge Menschen im Alter von bis zu 15 Jahren pflegebedürftig, davon gelten 1.930 Personen als schwerstkrank und hochgradig versorgungsbedürftig. Zusammen mit ihren Familien bedürfen sie unserer besonderen Unterstützung.

Wir haben das Ziel, die Betreuungs- und Versorgungssituation für Betroffene und ihre Familien in unserem Land aktuell zu ermitteln und perspektivisch weiter zu verbessern. Daher ist es auch folgerichtig, dass der Runde Tisch nicht nur - wie im Antrag gefordert - einmal, sondern zweimal im Jahr tagt. Daher ist es auch sinnvoll, im Landespflegebericht gesondert die einrichtungsbezogene Bestandsaufnahme in Niedersachsen abzubilden.

Ich teile den Tenor der Entschließung, dass wir uns die Kurzzeitpflege näher anschauen sollten.

Erneut prüfen werden wir die Frage, ob es sich bei den Familien entlastenden Kurzzeitpflegeaufenthalten aus Sicht der Sozialhilfe um Eingliederungshilfe handeln kann. Grundsätzlich ist es so, dass die Entlastungsfunktion solcher Angebote im Vordergrund steht. Dafür gibt es die Kurzzeitpflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz.

Die Zusammenführung der Pflegeausbildung zu einem neuen Pflegeberuf steht an. Zukünftig soll sich die Ausbildung stärker als bisher am Pflegebedarf und nicht an Institutionen ausrichten. Sie kann jedoch didaktisch nicht jede spezifische berufliche Handlung abbilden.

Wir unterstützen, dass mindestens die Hälfte der praktischen Ausbildung in den Einrichtungen durchgeführt wird, mit der der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde.

Auch nach der Zusammenführung der Pflegeausbildung soll es möglich sein, dass Schülerinnen und Schüler einen fachlichen Schwerpunkt in der Pflege von Kindern und Jugendlichen erwerben können. Somit dürfte den Intentionen des vorliegenden Antrages entsprochen werden können.

Gegenwärtig ordnet das SGB V bereits eine sozialmedizinische Nachsorge an, beginnend mit dem Zeitraum, der sich unmittelbar an den Krankenhausaufenthalt bzw. an die stationäre Reha anschließt. Dies ist schön und gut, löst aber nicht alle Probleme: Denn sozialmedizinische Nachsorge bei jungen Krebspatientinnen und -patienten endet nicht nach Tagen oder Monaten, sondern ist regelmäßig eine Sache von Jahren. Außerdem erscheint die gegenwärtige gesetzliche Altersbeschränkung - regelmäßig 14 Jahre, ausnahmsweise
18 Jahre - zu eng.

Wenn wir allein die jungen Krebspatienten betrachten, so reden wir hier bereits von einem potentiellen Personenkreis von ca. 15.000 Menschen allein in Niedersachsen.

Es wird ferner zu prüfen sein, ob und wie ein Nachsorgekonzept für schwerstkranke Kinder und Jugendliche erarbeitet und modellhaft erprobt werden kann. Dabei sind die bereits bestehenden vielfältigen Angebote und zur abschließenden Bewertung auch der Runde Tisch einzubeziehen.

Insgesamt gibt der vorliegende Entschließungsantrag hier wichtige Impulse.“

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