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Fachtagung „Gesundheitsförderung bei dauerhafter Arbeitslosigkeit“

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Gesundheit und Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Arbeitssuche.“


Wer über lange Zeit hinweg arbeitslos ist, leidet oft an gesundheitlichen Einschränkungen. Hier liegt eines der größten Hindernisse bei der Vermittlung in Arbeit. Um zusammen mit den Jobcentern, den Krankenkassen und den Kommunen Lösungen für dieses Problem zu finden, hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zusammen mit der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin e.V. heute unter dem Motto „Gesundheitsförderung bei dauerhafter Arbeitslosigkeit“ zu einer Fachtagung eingeladen.

„Gesundheit und Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit sind Schlüssel dafür, um bei der Suche nach Arbeit Erfolg zu haben“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Wir wollen mit der heutigen Veranstaltung die Teilnehmer für den Zusammenhang zwischen Gesundheit und Arbeitslosigkeit stärker sensibilisieren und bereits existierende Praxisbeispiele und Maßnahmen vorstellen.“

Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im September 178.202 Menschen in Niedersachsen arbeitslos, darunter 88.134, also fast die Hälfte, langzeitarbeitslos. Zahlreiche Studien zeigen, dass Arbeitslosigkeit mit psychosozialen Belastungen, einem verminderten Selbstwertgefühl und einem schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand einhergeht. Auch eine aktuelle Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) berichtet, dass nach eigener Einschätzung insgesamt mehr als 40 Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen aufweisen.

„Um hier gegenzusteuern, müssen wir das Thema Gesundheitsförderung besser verankern. Sie ist elementar, um die Erwerbschancen Arbeitsloser zu verbessern, und sollte deshalb zum integralen Bestandteil der Arbeit der Jobcenter werden“, so Rundt. „Dafür brauchen wir im Rahmen des Präventionsgesetzes eine wirkungsvolle Gesundheitsförderung unter Einbeziehung von Bund, Ländern, Kommunen, allen Sozialversicherungsträgern und der privaten Krankenversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden hat daher den Bund gerade aufgefordert, auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende einzubeziehen und einen Finanzierungsbeitrag zu benennen, mit dem sich die Arbeitslosenversicherung an den Aufgaben beteiligt.“ Die verfügbaren Mittel müssten so eingesetzt werden, dass sie die Langzeitarbeitslosen besser erreichen. „Dafür brauchen wir mehr und zielgruppenspezifische Angebote“, betont Rundt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.11.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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