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Fachkräfteinitiative Niedersachsen

Sozialministerin Rundt und Wirtschaftsminister Lies: „Frauen in Führung – ohne Quote läuft es nicht“


Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt und Wirtschaftsminister Olaf Lies sind sich anlässlich einer gemeinsamen Diskussionsrunde mit Vertreterinnen und Vertretern von niedersächsischen Unternehmen, Arbeitgeber- und Frauenverbänden zum Thema ‚Frauen in Führung‘ einig: „Für mehr Frauen Führungspositionen kommen wir um die Quote nicht herum. Ohne läuft es einfach nicht.“

Objektiv gesehen habe die heutige Frauengeneration alles, was sie für eine Karriere und den Aufstieg in die höchsten Positionen eines Unternehmens brauche, so Ministerin Rundt: Inzwischen machen Frauen häufiger Abitur, studieren erfolgreicher und erlangen bessere Abschlüsse als Männer. Auch ihre Erwerbsbeteiligung ist gestiegen. „Vor allem in Großunternehmen sind sie in den obersten Führungsetagen trotzdem kaum zu finden“, sagt die Ministerin. Der Frauenanteil in den Vorständen der Top-200-Unternehmen in Deutschland liegt gerade einmal bei gut sechs Prozent. „Dabei zeigen wissenschaftliche Studien, dass sich ein hoher Anteil von Frauen in der Geschäftsleitung positiv auf das Unternehmensergebnis auswirkt“, unterstreicht Amtskollege Olaf Lies.

Seit dem 1. Januar 2016 gilt die Frauenquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in etwa 100 großen Unternehmen. Rund 3.500 weitere Unternehmen müssen Zielgrößen zur Erhöhung ihres Frauenanteils in Aufsichtsrat, Vorstand und den oberen Managementebenen festlegen. Nur etwa ein Drittel der rund 100 Unternehmen erfüllt aktuell die gesetzlichen Vorgaben. „Auch wenn es für eine Bilanz noch zu früh ist, kann bislang von einem Umbruch kaum die Rede sein“, betont Ministerin Rundt. „Viele der Unternehmen, die ihre Zielgrößen selbst bestimmen, sollten Vorbilder sein“, ergänzt Minister Lies.

Ministerin Cornelia Rundt ist vor diesem Hintergrund nach wie vor von der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung überzeugt: „Wir brauchen das Gesetz als Ausgleich zur Ausgrenzung von Frauen bei der Vergabe von Spitzenpositionen.“ Zugleich macht sie darauf aufmerksam, dass eine Quote allein das Problem nicht aus der Welt schaffen werde „Was wir brauchen, ist ein umfassender Kulturwandel – in Unternehmen und in der Gesellschaft insgesamt!“

Auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies sieht dringenden Handlungsbedarf: „Schon allein die wirtschaftliche Vernunft legt es nahe, Frauen stärker als bisher zu fördern. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des anhaltenden Fachkräftemangels kann es sich die Wirtschaft zukünftig schlicht nicht mehr leisten, auf das Potenzial weiblicher Führungs- und Spitzenkräfte zu verzichten.“

Hintergrundinformation

Am 1. Mai 2015 ist das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Kraft getreten. Das Gesetz sieht für den Bereich der Privatwirtschaft im Wesentlichen folgende Regelungen vor: Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Diese Regelung gilt nach dem aktuellen Stand für rund 100 Unternehmen in Deutschland. Sie müssen die Quote ab dem 1. Januar 2016 sukzessive für die dann neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten beachten. Rund 3.500 weitere Unternehmen, die entweder mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, mussten bereits zum September letzten Jahres Zielgrößen zur Erhöhung ihres Frauenanteils in Aufsichtsrat, Vorstand und den oberen Managementebenen sowie Fristen zu deren Erreichung festlegen. Über die Zielgrößen und deren Erreichung müssen sie öffentlich berichten.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2016

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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