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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt am 14.07.15 im Niedersächsischen Landtag


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Ich freue mich, dass in einer vergleichsweise kurzen Zeit intensiver Beratungen die Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes auf den Weg gebracht worden ist.

Mit dieser Änderung werden die Krankenhäuser in Niedersachsen verpflichtet, ehrenamtliche Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher in den Klinikalltag zu etablieren.

Die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher haben die Aufgabe, das Vertrauensverhältnis zwischen den Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen einerseits und dem Krankenhaus und den dort Beschäftigten andererseits zu fördern und dadurch auch zur Qualitätssicherung in den Krankenhäusern beizutragen.

Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dieser Gesetzesänderung einen weiteren wichtigen Schritt zur Sicherstellung einer bestmöglichen Qualität in unseren Krankenhäusern gehen.

Bereits kurze Zeit nach unserer Initiative machen sich viele Krankenhäuser auf den Weg, die Strukturen für ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement weiter auszubauen - die Zahl der Krankenhäuser, die freiwillig Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher einsetzen, steigt stetig an. Besonders begrüße ich die Regelung, dass Krankenhäuser, die bereits über ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement verfügen, keine Sorge haben müssen, unnötige Doppelstrukturen aufzubauen, denn in diesem Fall werden die Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher Teil dieses Beschwerdemanagements.

Die Anhörung im Sozialausschuss zeigt deutlich, dass diejenigen Länder, die bereits ein System von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern in ihren Krankenhäusern und auch auf Landesebene umgesetzt haben, hiermit auf sehr positive Resonanz gestoßen sind. Mittlerweile sind die Systeme dort fest etabliert und werden auch intensiv genutzt.

Insbesondere die älteren Patientinnen und Patienten fühlen sich in den großen Krankenhäusern oft alleine und unsicher. Sie wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen, wenn Sie Sorgen, Fragen oder Beschwerden, z.B. über die Behandlung oder die Servicequalität haben.

In diesen Situationen können die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher den Patientinnen und Patienten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Mögliche Hemmungen von Patientinnen und Patienten gegenüber dem Krankenhauspersonal, Beschwerden oder Kritik zu äußern, sind gegenüber den ehrenamtlichen und unabhängigen Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern wesentlich geringer.

Als Bindeglied zwischen Patientinnen und Patienten zum Krankenhausträger haben sie somit viele Möglichkeiten, Schwachstellen im Krankenhaus zu entdecken und gegenüber dem Träger Anregungen für Verbesserungspotentiale zu geben.

Die Landesregierung beabsichtigt, auch auf Landesebene einen Patientenschutzbeauftragten bzw. eine -beauftragte zu etablieren.

Dieser bzw. diese Landesbeauftragte wird wichtiges Bindeglied zwischen dem Land und den Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern in den Krankenhäusern sein. Ihm bzw. ihr wird die wichtige Aufgabe obliegen, die Erfahrungen in den Krankenhäusern zu sammeln und auszuwerten.

Ich freue mich sehr, dass wir in Niedersachsen mit der Gesetzesänderung einen Schritt zur weiteren Verbesserung der Qualität der Krankenhausversorgung und der Stärkung der Patientenrechte getan haben. Diesem werden weitere folgen, die Etablierung eines bzw. einer Landespatientenschutzbeauftragten werden wir dabei genauso im Visier haben wie die Anforderungen, die durch das Krankenhausstrukturgesetz des Bundes auf uns zukommen werden.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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