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„Entwurf eines Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich und bin dankbar, dass es mit der Novelle des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes und dem heutigen Gesetzesbeschluss gelingt, einen wichtigen Teil der Koalitionsvereinbarung für die Jahre 2017 bis 2022 in Niedersachsen umzusetzen.

Von der Novellierung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen,

wie das Bestattungsgesetz mit vollem Namen heißt, verspreche ich mir eine erhebliche Verbesserung für die Patientensicherheit, weil die Vorschriften über die ärztliche Leichenschau deutlich erweitert werden.

Zwei Punkte möchte ich an dieser Stelle beispielhaft nennen:

Zum einen wird der Möglichkeit zur Verbrechensaufklärung verbessert.

Das Gesetz enthält eine erheblich erweiterte Verpflichtung der die Leichenschau durchführenden Ärztinnen und Ärzte zur Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft und der Polizei, zum Beispiel in Fällen, in denen Anhaltspunkte für eine ärztliche oder pflegerische Fehlbehandlung bestehen.

Damit wird zukünftig in einer erhöhten Anzahl von Fallgestaltungen eine Aufklärung ermöglicht.

Zum anderen ist im Gesetz die Möglichkeit einer klinischen Sektion bei verstorbenen Kindern bis zum sechsten Lebensjahr vorgesehen, die von amtsärztlicher Seite angeordnet werden soll, wenn die Todesursache nicht erklärbar ist.

Auch hiermit ermöglichen wir erweiterte Aufklärung.

Damit dies zeitnah umgesetzt werden kann, sollen die diesbezüglichen Vorschriften des Gesetzes möglichst schnell in Kraft treten.

Schnell in Kraft treten soll auch eine Erweiterung des Kreises der Ärztinnen und Ärzte, die zur Vornahme der zweiten Leichenschau vor einer Feuerbestattung ermächtigt werden können.

Damit wird einem Anliegen der Kommunalen Spitzenverbände entsprochen.

Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover wird die Möglichkeit gegeben, sich von der eigenen Wahrnehmung dieser Aufgabe, d.h. der zweiten Leichenschau, zu entlasten, indem sie Ärztinnen und Ärzten pathologischer oder rechtsmedizinischer Institute übertragen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kommunen sind auch von einer anderen Neuerung in den gesetzlichen Vorschriften betroffen, nämlich dem vorgesehenen Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.

Wir planen hierzu zeitnah eine Handreichung zu veröffentlichen, die alle aktuellen Fragen aufgreift und die dazu gehörenden Antworten enthält.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Schluss möchte ich noch „Danke“ sagen.

Danken möchte ich dem federführenden Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für seine konstruktiven Beratungen und allen Mitwirkenden im parlamentarischen Verfahren dafür, dass heute schon über den Gesetzentwurf der Landesregierung vom 13. Februar beschlossen werden kann.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

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