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Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Nur ein erster Schritt, um die Pflege zukunftssicher zu machen“


„Mit dem Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes werden viele Probleme engagiert angegangen“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Zugleich werden leider neue Probleme geschaffen. Deshalb kann dieses Gesetz nur ein erster Schritt auf dem Weg zur Zukunftssicherung der Pflege sein.“

Rundt begrüßt die Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs als längst überfällige Anpassung an die Realität. Denn Demenz ist eine der folgenschwersten und häufigsten Alterserkrankungen. „In Zukunft wird sie endlich angemessen anerkannt als dauerhafte gesundheitlich bedingte Einschränkung.“ Ebenfalls als positiv bewertet sie die im Gesetzentwurf geplante rentenversicherungsrechtliche Absicherung. „Ohne den engagierten Einsatz der Angehörigen und weiterer nicht-erwerbswirtschaftlich Pflegender würde Pflege zu Hause, würde das Altern in gewohnter Umgebung nicht gelingen“, betont Rundt. „Unverständlich allerdings bleibt, warum nicht parallel die volle Angleichung von Pflegezeiten und Kindererziehungszeiten realisiert wird.“

Ein wichtiger erster Schritt, um die Pflege auch in Zukunft zu sichern, ist in ihren Augen die Regelung zur Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen. Diese verpflichtet die Vertragsparteien, ein wissenschaftlich fundiertes, bundesweites Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. „Die notwendige Personalausstattung in der Pflege darf sich nicht an Landesgrenzen oder regionalen Verhandlungskulturen und -hemmnissen orientieren“, so Ministerin Rundt. „Sie muss sich einzig und allein an der Situation der Pflegebedürftigen ausrichten.“

Kritik übt die Ministerin besonders daran, dass die Rolle der Kommunen in der Pflege nicht gestärkt wird. Denn Pflege findet vor allem auf lokaler Ebene statt. Daher braucht eine zukunftsgerechte Pflege starke und handlungsfähige Kommunen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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