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„Entwicklung der Zahlen im Maßregelvollzug (Teil 1)“

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage



Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) geantwortet.


Die Abgeordneten Christian Dürr, Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) hatten gefragt:

Im Maßregelvollzug werden nach §§ 63 und 64 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter entsprechend den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht.

1. Wie viele Straftäter waren (jeweils) in den Jahren 2005 bis 2015 aufgrund von § 63 StGB in niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen untergebracht?

2. Wie viele Straftäter waren (jeweils) in den Jahren 2005 bis 2015 aufgrund von § 64 StGB in niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen untergebracht?

3. Sofern es zu einem Anstieg der Zahlen gekommen ist, worauf ist dieser zurückzuführen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

1. 2005 – 842

2. 2006 – 854

3. 2007 – 854

4. 2008 – 871

5. 2009 – 844

6. 2010 – 805

7. 2011 – 819

8. 2012 – 810

9. 2013 – 783

10. 2014 – 781

11. 2015 – 768

(Stichtag ist jeweils der 31.12. d. J.)

Zu 2.:

Im Niedersächsischen MRV wird bei Zuweisung zu den Behandlungsstätten nach § 64

StGB nach den Schwerpunkten Drogenabhängigkeit bzw. Alkoholabhängigkeit

unterschieden.

  1. 2005 – 136 Alkoholabhängigkeit; 137 Drogenabhängigkeit

  2. 2006 – 143 Alkoholabhängigkeit; 171 Drogenabhängigkeit

  3. 2007 – 157 Alkoholabhängigkeit; 160 Drogenabhängigkeit

  4. 2008 – 166 Alkoholabhängigkeit; 180 Drogenabhängigkeit

  5. 2009 – 153 Alkoholabhängigkeit; 192 Drogenabhängigkeit

  6. 2010 – 179 Alkoholabhängigkeit; 247 Drogenabhängigkeit

  7. 2011 – 172 Alkoholabhängigkeit; 261 Drogenabhängigkeit

  8. 2012 – 172 Alkoholabhängigkeit; 290 Drogenabhängigkeit

  9. 2013 – 176 Alkoholabhängigkeit; 301 Drogenabhängigkeit

  10. 2014 – 176 Alkoholabhängigkeit; 298 Drogenabhängigkeit

  11. 2015 – 166 Alkoholabhängigkeit; 267 Drogenabhängigkeit

(Stichtag ist jeweils der 31.12.d. J.)

Zu 3.:

Die Entwicklung der Zahlen der Unterbringung aufgrund von § 64 StGB entspricht der bundesweiten Entwicklung. Ab dem Jahr 2010 sind die Zahlen im Bereich der illegalen Drogen angestiegen, sind seit Beginn 2015 aber wieder leicht rückläufig. Aktuell bewegen sie sich auf dem Niveau des Jahres 2014. Im Alkoholbereich sind die Zahlen relativ konstant.

Belastbare Erkenntnisse für die Ursachen des phasenweisen Anstiegs der Unterbringungszahlen im Bereich der Unterbringungen nach § 64 StGB in einer Maßregelvollzugseinrichtung gibt es nicht.

Ebenso sind die Zahlen für die gemäß § 63 StGB untergebrachten Patienten derzeit konstant, aktuell tendenziell sogar etwas rückläufig.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2016

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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