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Entschließung zur Stärkung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Schutz vor vorsätzlichem kriminellen Handeln in Krankenhäusern nötig"


Der Bundesrat hat heute den Entschließungsantrag Niedersachsens zur Stärkung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern beschlossen.

Nach Ansicht von Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt gibt es zwei grundlegende Schwachpunkte bei den vielfältigen Reglungen und Gremien, die sich mit dem Thema Patientensicherheit auseinandersetzen. Erstens legt die Patientensicherheit derzeit noch fast ausschließlich den Fokus auf Qualitätssicherung und Vermeidung von Behandlungsfehlern. „Ausgeblendet ist der Schutz vor vorsätzlichem kriminellen Handeln in Krankenhäusern“, so Rundt. „Hier gibt es Nachholbedarf.“

Zum Zweiten sind durchaus auch in solchen Fällen anwendbare bestehende Regelungen relativ unverbindlich. Zwar gibt es Richtlinien zur Stärkung des Patientenschutzes und zum Risikomanagement. Die Art der Umsetzung in den Krankenhäusern ist aber sehr allgemein gehalten und es fehlen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten.

Die Länder wollen daher erreichen, dass in den einschlägigen Berufsgesetzen der Gesundheitsberufe die rechtliche Voraussetzung dafür formuliert wird, dass - anders als bisher - bei der Beantragung eines Ersatzdokuments von der zuständigen Stelle das Vorliegen von Widerrufsgründen zu prüfen ist - und zwar vor allem die Frage der Zuverlässigkeit. Daneben setzt sich der Bundesrat gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss dafür ein, dass bei der Überarbeitung der Richtlinie zum Risikomanagement in den Krankenhäusern Handlungsstrategien zur Vermeidung vorsätzlichen kriminellen Handelns aufgenommen werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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