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„Eine Personaluntergrenze in der Pflege ist wichtig, darf aber nicht zum heimlichen Standard werden.“

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt zur Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen


In Krankenhausbereichen wie Intensivstationen, in denen die Patientensicherheit besonders im Vordergrund steht, soll es zukünftig Personaluntergrenzen geben. Dies hat die Bundesregierung heute beschlossen.

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, sie komme sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den Pflegekräften zugute. „Der Standard in der Pflege muss allerdings eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Pflegepersonal sein“, sagte Ministerin Rundt und warnte zugleich: „Die Personaluntergrenze darf sich nicht zum heimlichen Standardniveau entwickeln.“

Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege nützten nicht viel, wenn nicht auch der Faktor der angemessenen Bezahlung berücksichtigt würde, so die Ministerin. Sie fordert: „Diese Personalkosten müssen vollständig auf tariflicher Basis durch die Krankenkassen als Kostenträger refinanziert werden.“

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erstellt am:
05.04.2017

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