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Ein Jahr „Hannoversche Erklärung“, ein klares Zeichen für Gleichberechtigung zum morgigen Internationalen Frauentag: Für Ministerin Cornelia Rundt ist uneingeschränkte Gleichstellung von Frauen nicht verhandelbar!

Mehr als 200 Institutionen, Kommunen und Verbände haben die Erklärung bislang unterzeichnet


Vor genau einem Jahr hat Niedersachsens Sozial- und Frauenministerin Cornelia Rundt zum Internationalen Frauentag die „Hannoversche Erklärung“ initiiert. Migrantenverbände und der Landesfrauenrat haben gemeinsam mit der Ministerin die Erklärung unterzeichnet, in der klar formuliert ist: Jede Frau hat das Recht und die Freiheit, nach ihrem eigenen Rollenverständnis zu leben, eine Unterdrückung von Frauen wird nicht toleriert.

Mittlerweile haben mehr als 200 Institutionen, Kommunen und Verbände die Liste unterzeichnet. Sie alle haben mit ihrer Unterschrift erklärt, dass das einst hart erkämpfte Gut der Gleichberechtigung von Frau und Mann nicht zur Debatte gestellt werden darf. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie die Bundesländer Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben sich der Erklärung angeschlossen.

„Es ist mir wichtig zu betonen, dass wir insbesondere auch in Zeiten gesellschaftlicher Veränderungen dafür Sorge tragen müssen, dass wir in Sachen Gleichstellung nicht zurückweichen, sondern weiter voranschreiten. Die Gleichberechtigung von Frau und Mann ist uneingeschränkt verbindlich – sie ist als ein Grundrecht fest im Grundgesetz und der Niedersächsischen Verfassung verankert“, so Ministerin Rundt.

Die „Hannoversche Erklärung“ beinhaltet das Anliegen, dass alle Menschen – unabhängig von ihrer Herkunft – gleichberechtigt in unserer Gesellschaft teilhaben. Frauen und Männer, die aus Kulturkreisen stammen, in denen Gleichberechtigung nicht gelebt wird, müssen deshalb mit den hier geltenden Regeln vertraut gemacht werden.

Hilfestellung zu diesem Themenfeld bietet seit Januar dieses Jahres die vom Niedersächsischen Sozialministerium eingerichtete Bildungs- und Beratungsstelle „G mit Niedersachsen“: Sie steht für jegliche Fragen zum Thema Gleichstellung und Migration zur Verfügung, die Beschäftigten helfen unter der kostenlosen Hotline 0800/14 24 34 5 direkt weiter oder vermitteln an kompetente Ansprechpersonen.

Frauenministerin Rundt ist es wichtig, dass der Einsatz für bedingungslose Geschlechtergerechtigkeit nicht nachlässt: „Lassen Sie uns alle zusammen, Bürgerinnen und Bürger sowie Entscheidungsträgerinnen und -träger in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik, für eine tolerante und weltoffene Gesellschaft einsetzen und das Gesetz der Gleichberechtigung tatsächlich umsetzen und mit Leben füllen“.

Der Text der „Hannoverschen Erklärung“, die Liste der Unterzeichnenden sowie die Kontaktdaten bei Interesse einer Mitunterzeichnung sind unter www.ms.niedersachsen.de zu finden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.03.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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