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Cornelia Rundt: „Wir brauchen eine solidarische Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung“

Gutachten wurde heute vorgestellt


Ohne die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung wird das in Niedersachsen bestehende Angebot an Ausbildungsplätzen in der Altenpflege dauerhaft hinter dem Bedarf zurückbleiben. Das geht aus einem Gutachten hervor, das die CIMA Institut für Regionalwirtschaft GmbH im Auftrag der Landesregierung erstellt hat. Die Ergebnisse wurden heute der Fachkommission Pflege vorgestellt.

„Der Fachkräftemangel ist eine der großen Herausforderungen, denen sich die Pflegebranche in den nächsten Jahren stellen muss“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Ein wichtiges Anliegen der Landesregierung ist es deshalb, die Zahl der Ausbildungsplätze in der Altenpflege zu erhöhen. Die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege ist ein weiterer wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.“

Mit Hilfe eines Umlageverfahrens werden die ausbildenden Unternehmen entlastet und zugleich Anreize geschaffen, weitere Ausbildungsstellen anzubieten. Bei einer Umlagefinanzierung beteiligen sich alle Pflegeeinrichtungen an den notwendigen Investitionen in die Zukunftssicherung - Wettbewerbsnachteile für die ausbildenden Einrichtungen werden so ausgeglichen. „Die Umlagefinanzierung wird dazu führen, dass die Ausbildungsbereitschaft – insbesondere im ambulanten Pflegesektor – zunehmen wird“, erläutert Sozialministerin Cornelia Rundt.

Ein solches Umlageverfahren darf jedoch nach Bundesrecht (§ 25 Altenpflegegesetz) nur eingeführt werden, wenn nachgewiesen wurde, dass es erforderlich ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. Dieser Nachweis wird mit dem heute vorgelegten Gutachten erbracht.

Die Auswertungen zeigen, dass die Anzahl und das Durchschnittsalter der Pflegebedürftigen bis 2030 stark ansteigen werden. In der Folge werden vermehrt professionelle Pflegeleistungen benötigt. Laut CIMA müssten bis zum Jahr 2030 rund 41.000 Altenpflegerinnen und Altenpfleger neu ausgebildet werden, um den steigenden Personalbedarf zu decken. Da die Pflegeeinrichtungen unter den derzeitigen Bedingungen nicht ausreichend Ausbildungsplätze bereitstellen, würden bis zum Jahr 2020 insgesamt 6.500 Nachwuchskräfte fehlen.

Bei Einführung eines Umlageverfahrens könnten hingegen jährlich etwa 50% mehr Ausbildungsstellen angeboten werden. Dies ist laut Gutachten die Voraussetzung dafür, ab dem Jahr 2018 den laufenden Neubedarf an Fachkräften zu decken, ab dem Jahr 2023 die sonst wachsende Fachkräftelücke in der Altenpflege zu schließen.

„Unsere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung in der Pflege - wie beispielsweise die Herstellung der Schulgeldfreiheit - werden langfristig nur erfolgreich sein, wenn das Angebot an Ausbildungsplätzen mit Hilfe der Umlage deutlich erhöht wird“, so die Schlussfolgerung von Cornelia Rundt. Deshalb werde bereits mit Hochdruck an der Einführung des Umlageverfahrens gearbeitet.

Service:

Das Gutachten finden Sie hier.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.09.2014

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