Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Cornelia Rundt: „Neues ElterngeldPlus ist ein weiterer Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf"

Niedersachsens Sozialministerin ruft junge Eltern dazu auf, die neue Flexibilität zu nutzen


Ab heute gibt es das „ElterngeldPlus“. „Ab sofort wird der frühe Einstieg junger Väter und Mütter in Teilzeit besser unterstützt, durch den Partnerschaftsbonus gibt es einen finanziellen Anreiz für junge Eltern, ihre Aufteilung von Familie und Beruf partnerschaftlich zu regeln", erklärt Niedersachsens Sozial- und Familienministerin Cornelia Rundt: „Ich bin überzeugt davon, dass wir damit einen weiteren Schritt in Richtung tatsächlich partnerschaftlicher Familienarbeit gehen.“ Ein Drittel der Väter nehmen sich inzwischen nach der Geburt eine Auszeit zur Betreuung des Nachwuchses, das ist aber noch steigerungsfähig. Die Ministerin begrüßt, dass Eltern ihre Elternzeit künftig flexibler in Anspruch nehmen können und damit diese staatliche Förderung besser an den tatsächlichen Bedürfnissen junger Eltern ausgerichtet wird.

Das ElterngeldPlus muss in Niedersachsen schriftlich bei der Elterngeldstelle der Stadt- oder Landkreisverwaltung beantragt werden. Mit dem Online-Antrag zum Elterngeld bieten wir den Eltern die Möglichkeit vorzuarbeiten. Sie können den Antrag schon vor der Geburt ausfüllen und die endgültigen Daten nach der Geburt nur noch ergänzen. So ganz ohne Papier geht es allerdings nicht: Der unterschriebene Antrag mit den erforderlichen Unterlagen muss zur gültigen Antragstellung an die Elterngeldstelle geschickt werden.

Gemäß der neuen Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes können Eltern, deren Kinder ab heute geboren werden, zwischen dem bisherigen Elterngeld und dem Bezug von ElterngeldPlus wählen. Sie können auch beides kombinieren. Das ElterngeldPlus ist eine Variante des Elterngeldes, vor allem für Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es bietet zudem die Möglichkeit, die Bezugszeit des Elterngeldes zu verdoppeln, mit Partnerschaftsbonusmonaten auf insgesamt bis zu 28 Monate. Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes können Eltern parallel auch Betreuungsgeld beziehen.

„Diese Regelungen des neuen ElterngeldPlus bieten den Eltern verschiedene neue Alternativen“, so Ministerin Cornelia Rundt: „Die Geburt eines Kindes verändert das Leben der Eltern entscheidend. Ein Baby beansprucht viel Zeit und Aufmerksamkeit für sich. Das ElterngeldPlus mit den Partnerschaftsbonusmonaten setzt ein Zeichen und trägt dazu bei, überkommene Rollenklischees zu überwinden.“

Die bestehenden Regelungen zur Elternzeit bleiben durch das neue Gesetz im Wesentlichen unverändert. Erwerbstätige Väter und Mütter haben bis zum dritten Geburtstag des Kindes Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Neu ist auch, dass künftig bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag des Kindes aufgespart werden können, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Bisher konnten nur 12 Monate nach vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers übertragen werden.“

Weitere Informationen zum ElterngeldPlus finden Sie unter:

www.elterngeld-plus.de oder über den Elterngeldrechner:

www.familien-wegweiser.de
Servicetelefon: 030 201 791 30
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.07.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln