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Cornelia Rundt: „Minijobs dürfen nicht länger zur Armutsfalle für Frauen werden“

Niedersachsens Sozialministerin bekommt Unterstützung bei Frauenministerinnen-Konferenz in Wiesbaden


Auf Antrag Niedersachsens fordert die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister (GFMK) die Bundesregierung auf, Minijobs dort zu beseitigen, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern. „Minijobs bieten keine Möglichkeiten, ein eigenes existenzsicherndes Einkommen zu erzielen und ausreichende Rentenansprüche aufzubauen. Es sind in der Regel Frauen, die dadurch in Abhängigkeiten und Armut geraten“, erklärt Cornelia Rundt. „Der Bund muss hier dringend gegensteuern."

Der Antrag, der heute bei der GFMK in Wiesbaden die Zustimmung der Frauen- und Gleichstellungsministerien erhalten hat, verweist unter anderem auf die Auffassung der EU, wonach fiskalische Fehlanreize — insbesondere für Zweitverdienerinnen und -verdiener — abgebaut werden müssen. Minijobs sollten demnach leichter in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen umgewandelt werden können. Cornelia Rundt: „Die Bundesregierung hat sich selbst zum Ziel gesetzt, hierzu Vorschläge zu unterbreiten - diese müssen nun möglichst schnell erstellt und umgesetzt werden.“

7,442 Millionen Menschen in Deutschland waren im Januar 2014 als Minijobber und Minijoberinnen tätig. Dieser Bereich des deutschen Arbeitsmarktes ist von 2003 mit etwa 5,5 Millionen Beschäftigten auf jetzt mehr als 7,4 Millionen Beschäftigte angestiegen und damit der am stärksten wachsende Arbeitsmarktbereich. Der Frauenanteil daran betrug Ende 2011 über 62 Prozent, so dass die Beschäftigungsform klar frauengeprägt ist. Bei den ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten ist der Anteil der Frauen noch erheblich höher: Hier betrug er im Jahr 2011 über 66 Prozent. Zwischen 1999 und 2011 ist die Anzahl der Frauen, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind, von 2,62 Mio. auf 3,23 Mio. angestiegen. Dieser Anstieg um 600.000 Beschäftigte entspricht einer Zunahme um 23 Prozent.

Da Minijobs als alleiniges Beschäftigungsverhältnis schon aufgrund ihrer Verdienstobergrenze von 450,00 Euro nicht existenzsichernd sind, bezieht ein Teil der dort Beschäftigten das Gehalt aufstockende SGB II-Leistungen, dies betrifft insbesondere alleinerziehende Mütter. „Minijobs bilden leider nur selten die erhoffte Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt: „Nur etwa 9 Prozent der Beschäftigten gelingt aus dieser Tätigkeit ein entsprechender Wechsel. Durch lange Beschäftigungszeiten in diesen Tätigkeiten verfestigt sich eine prekäre Beschäftigung. Insbesondere für Frauen stellen Minijobs also eine erhebliche Armutsgefahr dar, das wollen wir nicht länger hinnehmen.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.10.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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